Pflege zu Hause: Welche Zuschüssse und Hilfen gibt es?

Pflege zu Hause: Welche Zuschüssse und Hilfen gibt es?
Die Pflege zu Hause kann finanziell und organisatorisch herausfordernd sein. Doch in Deutschland gibt es viele Unterstützungsleistungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Pflegegeld: Bis zu 990 € monatlich (ab Pflegegrad 2).
Pflegesachleistungen: Bis zu 2.299 € monatlich (ab Pflegegrad 2).
Entlastungsbetrag: 131 € monatlich (für alle Pflegegrade).
Wohnraumanpassung: 4.180 € je Maßnahme (alle Pflegegrade).
Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege: Gemeinsames Budget bis 3.539 € jährlich ab Juli 2025.
Hilfsmittelversorgung: Monatlich bis zu 42 € für Verbrauchsmaterialien.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 € monatlich.
Steuerliche Vorteile und soziale Absicherung
Pflege-Pauschbetrag: Bis zu 1.800 € jährlich (Pflegegrad 4/5).
Außergewöhnliche Belastungen: Pflegekosten bis 11.604 € absetzbar.
Sozialversicherungen für pflegende Angehörige: Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung bei mind. 10 Stunden Pflege pro Woche.
Regionale und zusätzliche Unterstützung
Förderprogramme: KfW-Zuschüsse bis 6.250 € für altersgerechte Umbauten.
Beratung: Kostenlose Pflegekurse und regionale Beratungsstellen.
Tipp: Anträge rechtzeitig stellen und Leistungen kombinieren, um maximale Unterstützung zu erhalten. Die Pflegekasse ist der erste Ansprechpartner.
Leistungen der Pflegeversicherung
Monatliches Pflegegeld
Pflegegeld unterstützt Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Beträge:
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
---|---|
2 | 347 € |
3 | 599 € |
4 | 800 € |
5 | 990 € |
Das Pflegegeld wird im Voraus ausgezahlt. Voraussetzung dafür ist eine regelmäßige Beratung – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Nach der Auszahlung erhalten die Betroffenen eine Übersicht über die genutzten professionellen Pflegesachleistungen.
Professionelle Pflegesachleistungen
Für ambulante Pflegedienste gelten seit Januar 2025 diese monatlichen Höchstbeträge:
Pflegegrad 2: bis zu 796 €
Pflegegrad 3: bis zu 1.497 €
Pflegegrad 4: bis zu 1.859 €
Pflegegrad 5: bis zu 2.299 €
Zu den Pflegesachleistungen gehören körperbezogene Pflege, Betreuung und Unterstützung im Haushalt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Pflegekasse und dem Pflegedienst.
"Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden." – Bundesministerium für Gesundheit
Kurzzeitige Pflegeunterstützung
Zusätzlich zu den dauerhaften Leistungen bietet die Pflegeversicherung auch kurzfristige Unterstützungsmöglichkeiten. Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige. Ab Juli 2025 wird ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt:
Grundbetrag: 1.685 € pro Kalenderjahr
Maximalbetrag bei Kombination mit Kurzzeitpflege: 2.528 €
Ab 1. Juli 2025: Gesamtes Jahresbudget von bis zu 3.539 €
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege sind:
Mindestens Pflegegrad 2
Eine Vorpflegezeit von 6 Monaten (Ausnahme: Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5)
Wird die Verhinderungspflege stundenweise genutzt (weniger als 8 Stunden pro Tag), bleibt das volle Pflegegeld bestehen.
Wohnraumanpassung und Hilfsmittel
Förderung für Wohnungsanpassungen
Die Pflegekasse bietet finanzielle Unterstützung für bauliche Veränderungen von bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Diese Förderung gilt für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 € erhöhen.
Gefördert werden unter anderem Anpassungen wie Türverbreiterungen, Rampen, Badezimmerumbauten, spezielle Pflegemöbel oder die Installation technischer Hilfsmittel. Auch Kosten für technische Hilfsmittel können übernommen werden.
KfW-Förderprogramme bieten zusätzliche Unterstützung:
Investitionszuschuss (455-B): Bis zu 2.500 € für Einzelmaßnahmen oder 6.250 € für ein altersgerechtes Haus.
Förderkredit (159): Finanzierung bis zu 50.000 € mit attraktiven Zinssätzen.
Hilfsmittelversorgung
Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten für technische Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Dabei beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten, maximal jedoch 25 € pro Hilfsmittel.
Produktgruppe | Beispiele | Zweck |
---|---|---|
PG 50: Pflegehilfsmittel zur Pflegeerleichterung | Pflegebetten, Rollstühle mit Sitzneigung, Rollstuhlrampen | Unterstützung bei Pflegetätigkeiten |
PG 51: Hilfsmittel für Körperhygiene | Waschsysteme, Lagerungsrollen, Bettschutzeinlagen | Hilfe bei der persönlichen Hygiene |
PG 52: Hilfsmittel für mehr Selbstständigkeit | Hausnotrufsysteme, Hilfsmittel für kognitive Fähigkeiten | Ermöglichung eines längeren Verbleibs zu Hause |
Für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel werden monatlich bis zu 42 € bereitgestellt.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Seit 2022 bezuschusst die Pflegeversicherung auch digitale Pflegeanwendungen (DiPA) mit bis zu 50 € monatlich. Voraussetzung ist, dass die Anwendung im offiziellen DiPA-Verzeichnis gelistet ist. Beispiele für Funktionen solcher Anwendungen:
Übungen zur Sturzprävention
Gedächtnistraining für Menschen mit Demenz
Verbesserte Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen und Angehörigen
Wichtig: Stellen Sie Anträge für Wohnungsanpassungen immer vor Beginn der Maßnahmen. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen, bei medizinischer Begutachtung innerhalb von fünf Wochen.
Pflegesachleistung und Pflegegeld: So funktioniert die Unterstützung der Pflegekasse
Unterstützung für pflegende Angehörige
In diesem Abschnitt geht es um die verschiedenen Möglichkeiten, wie pflegende Angehörige entlastet werden können – von Freistellungen über Pflegekurse bis hin zu sozialen Absicherungen.
Freistellungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige können in bestimmten Situationen von der Arbeit freigestellt werden. Hier eine Übersicht der gängigen Optionen:
Freistellungsart | Dauer | Voraussetzungen | Finanzielle Unterstützung |
---|---|---|---|
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | Bis zu 10 Tage pro Jahr | Akuter Pflegefall | Pflegeunterstützungsgeld (90 % des Nettogehalts) |
Pflegezeit | Bis zu 6 Monate | Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern | Zinsloses Darlehen möglich |
Familienpflegezeit | Bis zu 24 Monate | Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern | Zinsloses Darlehen (mind. 50 € monatlich) |
Sterbebegleitung | Bis zu 3 Monate | Nachweis der Palliativsituation | Zinsloses Darlehen möglich |
Die Pflegezeit sollte mindestens 10 Arbeitstage im Voraus beantragt werden. Kündigungsschutz gilt ab der Ankündigung, spätestens jedoch 12 Wochen vor Beginn. Neben der Freistellung gibt es auch Schulungen und Sozialleistungen, die pflegende Angehörige unterstützen.
Kostenlose Pflegekurse
Pflegekassen bieten nach § 45 SGB XI kostenfreie Pflegekurse an. Diese vermitteln praktisches Wissen und wichtige Grundlagen, um die Pflege zu Hause zu erleichtern. Die Inhalte der Kurse umfassen unter anderem:
Grundlegende Pflegetechniken
Hygienemaßnahmen
Sozialversicherungsleistungen
Rechtliche Grundlagen
Spezielle Schulungen zur Betreuung von Menschen mit Demenz
Die Teilnahme an diesen Kursen ist eine wertvolle Unterstützung, um die Herausforderungen der Pflege besser zu bewältigen.
Renten- und Versicherungsleistungen
Wer mindestens 10 Stunden pro Woche (an mindestens zwei Tagen) pflegt, wird sozial abgesichert. Dazu gehören:
Schutz durch die gesetzliche Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Zinslose Darlehen, um Einkommensverluste bei reduzierter Arbeitszeit auszugleichen
Ein Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten, welche Leistungen für Ihre individuelle Situation infrage kommen. Diese Beratung ist kostenlos und hilft dabei, alle verfügbaren Hilfen optimal zu nutzen.
Steuerliche Vorteile und zusätzliche Förderung
Neben direkten Förderungen können auch steuerliche Vorteile und staatliche Unterstützung die finanziellen Belastungen bei der Pflege erheblich reduzieren.
Steuerliche Vergünstigungen bei der Pflege
Pflegekosten lassen sich steuerlich geltend machen. Hier sind die wichtigsten Optionen:
Pflege-Pauschbetrag: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3, 1.800 € bei Pflegegrad 4/5.
Außergewöhnliche Belastungen: Nachweis der tatsächlichen Kosten erforderlich, bis zu 11.604 € absetzbar.
Behinderten-Pauschbetrag: Je nach Behinderungsgrad zwischen 384 € und 7.400 €.
Eine Übersicht der steuerlichen Entlastungen:
Steuerliche Entlastung | Höhe der Förderung | Voraussetzungen |
---|---|---|
Pflege-Pauschbetrag | 600 € (Pflegegrad 2) 1.100 € (Pflegegrad 3) 1.800 € (Pflegegrad 4/5) | Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der pflegebedürftigen Person innerhalb der EU |
Außergewöhnliche Belastungen | Bis zu 11.604 € (Stand 2024) | Nachweis der tatsächlichen Kosten durch Belege |
Behinderten-Pauschbetrag | 384 € bis 7.400 € | Abhängig vom Grad der Behinderung |
Wichtig: Sammeln Sie alle Belege zu Pflegeausgaben, wie Rechnungen, Kosten für Betreuungsleistungen oder Hilfsmittel.
Unterstützung durch Sozialämter
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, bietet das Sozialamt "Hilfe zur Pflege". Diese umfasst:
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
Unterstützung bei der Anpassung des Wohnraums
Übernahme von Zuzahlungen bei stationärer Pflege
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der individuellen finanziellen Situation. Lokale Beratungsstellen können helfen, die möglichen Leistungen zu ermitteln und optimal zu nutzen.
So erhalten Sie Unterstützung
Hier erfahren Sie, wie Sie finanzielle Leistungen und Fördermöglichkeiten erfolgreich beantragen können.
Antragstellung leicht gemacht
Ein gut vorbereiteter Pflegeantrag ist das A und O. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Erstberatung: Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Diese Beratung ist kostenlos.
Antrag einreichen: Sie können den Antrag telefonisch, schriftlich oder online bei der Pflegekasse stellen. Falls Sie dies telefonisch machen, lassen Sie sich die Anmeldung schriftlich bestätigen.
Benötigte Unterlagen: Halten Sie folgende Dokumente bereit:
Persönliche Daten und Versicherungsnummer
Informationen zur Pflegesituation
Ärztliche Unterlagen
Falls nötig, eine Vollmachtsurkunde.
Leistungen clever kombinieren
Wenn Sie nur teilweise Pflegesachleistungen nutzen, wird der Restbetrag als Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel: Bei Pflegegrad 4 können Sie 65 % des vollen Pflegegeldes erhalten.
Kombinationsmöglichkeiten auf einen Blick:
Leistungsart | Kombinationsmöglichkeiten | Maximale Förderung |
---|---|---|
Pflegegeld + Sachleistungen | Teilweise Nutzung beider Leistungen | Anteilige Berechnung |
Wohnungsanpassung | Einmaliger Zuschuss | Bis zu 4.180 € |
Entlastungsbetrag | Zusätzlich zu allen Leistungen | Monatliche Förderung |
Nutzen Sie diese Optionen, um Ihre Unterstützung optimal zu gestalten.
Häufige Fehler vermeiden
Wohnungsanpassungen rechtzeitig beantragen: Stellen Sie den Antrag, bevor die Maßnahmen beginnen. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen, bei Gutachten innerhalb von fünf Wochen.
Dokumentation ist wichtig: Sammeln Sie Kostenvoranschläge, eine Begründung der Notwendigkeit, Fotos der Wohnsituation und Nachweise über bisherige Förderungen.
Widerspruch einlegen: Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich hierzu von einem Pflegestützpunkt beraten.
Pflegestützpunkte oder Ihre Pflegekasse stehen Ihnen bei der Planung und Umsetzung des Antragsprozesses zur Seite. Plattformen wie MeinPflegefinder helfen Ihnen, passende Pflegedienste in Ihrer Region zu finden.
Zusammenfassung und zukünftige Änderungen
Wichtige Neuerungen
Im Januar 2025 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag erfuhren eine deutliche Anpassung. Hier sind die wichtigsten Zahlen:
Leistungsart | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistungen | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Zusätzlich gibt es 4.180 € für Wohnungsanpassungen und monatlich 53 € für digitale Pflegeanwendungen (DiPA). Die Pflegeversicherung plant weitere Änderungen, die den Alltag spürbar erleichtern sollen.
Geplante Unterstützungsprogramme
Ab dem 1. Juli 2025 wird ein kombiniertes Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Diese Programme sollen die bestehenden Leistungen ergänzen und mehr finanzielle Flexibilität ermöglichen.
Weitere Änderungen im Überblick:
Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt um 0,2 Prozentpunkte.
Beitragssatz für Kinderlose: 4,2 %.
Nächste Anpassung der Leistungen: 1. Januar 2028.
Wohngruppenzuschlag: 224 € monatlich.
Anschubfinanzierung für Wohngruppen: 2.613 € pro Person.
Das könnte Sie auch interessieren:
Pflegedienst-Checkliste
Die umfassende Checkliste für die Auswahl des richtigen Pflegedienstes. Kostenlos als PDF zum Herunterladen.
Zur Checkliste →Nachtpflege organisieren: Optionen und Kombinationsmöglichkeiten
Die Organisation der Nachtpflege erfordert gute Planung. Von häuslicher Betreuung bis zur stationären Versorgung - hier...