Übergangspflege nach dem Krankenhaus: Nahtlos von der Klinik nach Hause

Übergangspflege nach dem Krankenhaus: Nahtlos von der Klinik nach Hause
Nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen viele Menschen Unterstützung, bevor sie wieder in ihren Alltag zurückkehren können. Die Übergangspflege schließt diese Lücke: Sie bietet bis zu 10 Tage Betreuung, finanziert durch die Krankenkasse, wenn die häusliche Pflege nicht sofort möglich ist. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Wer hat Anspruch? Alle gesetzlich Versicherten, unabhängig vom Pflegegrad.
Was wird abgedeckt? Medizinische Versorgung, Pflegeleistungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel.
Wo findet die Pflege statt? Im Krankenhaus oder in speziellen Einrichtungen.
Rechtliche Grundlage: Seit Dezember 2024 durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz geregelt (§ 39e SGB V).
Wichtig: Ihre Zustimmung zum Entlassmanagement ist erforderlich.
Die Übergangspflege sorgt für eine sichere Überleitung in die häusliche Umgebung, unterstützt durch ein interdisziplinäres Team und abgestimmte Maßnahmen. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie Ihre Rechte nutzen und den Übergang optimal planen können.
Entlassmanagement und Ihre Rechte als Patient
Was das Entlassmanagement leistet
Noch während Ihres Krankenhausaufenthalts wird durch ein interdisziplinäres Team – bestehend aus Sozialdienst, Überleitungsdiensten, Case Management, Ergotherapeuten und unterstützt durch Ihre Krankenkasse – Ihr Bedarf für die Nachsorge festgelegt. Dazu gehören unter anderem die Verschreibung von Medikamenten, medizinischen Hilfsmitteln, soziotherapeutischen Leistungen und häuslicher Pflege. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass alle geplanten Maßnahmen reibungslos koordiniert werden.
Interessanterweise zeigen etwa 30 % der Krankenhauspatienten über 70 Jahre in Deutschland nach ihrer Entlassung eine Verschlechterung der Alltagsaktivitäten und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität. Besonders betroffen sind dabei die Mobilität und der Ernährungsstatus.
In Essen wurde eine Initiative gestartet, die standardisierte Verfahren für einen besseren Übergang entwickelt hat. Dazu gehören unter anderem ein Formular für zusätzliche Informationen, eine Checkliste für die Entlassung, ein Übergangsformular sowie ein Kurzbericht für ärztliche Berichte. Beteiligt waren hier Krankenhausärzte, Hausärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter und Vertreter der Krankenkassen.
Erforderliche Dokumente und wichtige Fristen
Am Tag Ihrer Entlassung stellt Ihnen das Krankenhaus wichtige Unterlagen bereit: Dazu gehören ein Arztbrief zur Sicherung der Behandlungskontinuität, ein Medikationsplan (bei mehr als drei Medikamenten) und ein Entlassungsbrief mit einer Telefonnummer für Rückfragen des weiterbehandelnden Arztes. Das Ziel ist, sicherzustellen, dass alle notwendigen Nachsorgedienste nahtlos weitergeführt werden können.
Wichtig: Wenn Sie nicht am Entlassmanagement teilnehmen möchten, müssen Sie dies ausdrücklich ablehnen. Ohne Ihre Zustimmung darf das Krankenhaus keine Entlassplanung für Sie durchführen.
Neben der Dokumentation spielt auch die Unterstützung durch Ihre Krankenkasse und den Sozialdienst eine zentrale Rolle. Wie diese helfen, erfahren Sie im Folgenden.
Wie Krankenkasse und Sozialdienst helfen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt den Großteil der Gesundheitskosten in Deutschland ab und versichert rund 86 % der Bevölkerung. Ihr Recht auf eine umfassende Entlassplanung – inklusive medizinischer Transferdienste für den Übergang nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung – ist gesetzlich verankert. Diese Planung wird von einem multidisziplinären Team unter der Leitung eines Entlassungsplaners durchgeführt, wobei Sie und Ihre Angehörigen aktiv einbezogen werden.
Die Pflegeversicherung ist in Deutschland verpflichtend und bietet Unterstützung für Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Bei stationären Krankenhausaufenthalten fallen Zuzahlungen von etwa 10,00 EUR pro Tag an. Die Gesamtkosten für medizinische Behandlungen sind jedoch auf 2 % des Haushaltseinkommens begrenzt, bei chronischen Erkrankungen sogar auf 1 %.
Der Krankenhaussozialdienst hilft Ihnen, sich im System zurechtzufinden und die verfügbaren Unterstützungsangebote effektiv zu nutzen. Wenn schnell ein ambulanter Pflegedienst benötigt wird, erleichtert Ihnen „MeinPflegefinder“ die Suche nach einem passenden Anbieter in Ihrer Nähe.
Da die Pflegeversicherung in der Regel nur etwa 50 % der Pflegekosten in Einrichtungen abdeckt, kann es sinnvoll sein, eine ergänzende private Pflegeversicherung abzuschließen. Lassen Sie sich hierzu vom Sozialdienst beraten. Der Medizinische Dienst der GKV wird dabei Ihren individuellen Pflegebedarf einschätzen.
Kurzzeitpflege als Brücke nach Hause
Was die Kurzzeitpflege umfasst
Die Kurzzeitpflege bietet eine zeitlich begrenzte, vollstationäre Betreuung für Menschen mit Pflegebedarf. Häufig wird sie in Pflegeheimen oder spezialisierten Einrichtungen durchgeführt. Sie dient als Übergangslösung, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die Rückkehr ins eigene Zuhause noch nicht möglich ist.
Im Unterschied zur Übergangspflege findet die Kurzzeitpflege in externen Pflegeeinrichtungen statt und wird über die Pflegeversicherung abgerechnet.
Diese Form der Betreuung ist besonders nützlich, wenn beispielsweise das Zuhause barrierefrei umgebaut werden muss, ein ambulanter Pflegedienst organisiert werden soll oder wenn nach der Krankenhausentlassung eine intensive Betreuung notwendig ist, die zu Hause nicht gewährleistet werden kann.
Wer Anspruch hat und was die Versicherung übernimmt
Ab Juli 2025 steht Ihnen ein kombinierter Jahresbetrag von 3.539,00 EUR für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung. Von diesem Betrag werden bis zu 1.854,00 EUR pro Jahr speziell für die Kurzzeitpflege übernommen – unabhängig davon, ob Sie Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben.
Die Kurzzeitpflege kann für maximal 56 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden . Während dieser Zeit wird Ihr Pflegegeld um die Hälfte gekürzt.
Kostenart | Übernahme durch Pflegeversicherung | Eigenanteil |
---|---|---|
Pflegekosten | Bis zu 1.854,00 EUR/Jahr | Betrag über der Grenze |
Unterkunft und Verpflegung | Nicht übernommen | 30,00–40,00 EUR/Tag |
Investitionskosten | Nicht übernommen | Teil des Eigenanteils |
Wenn kein Pflegegrad vorliegt, kann die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt gemäß § 39c SGB V von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Leistung wird als "Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit" bezeichnet.
Zusätzlich können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131,00 EUR nutzen, um Ihren Eigenanteil zu reduzieren. Sollten die Eigenkosten zu hoch sein, können Sie beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege" beantragen. Wie Sie den Entlastungsbetrag optimal nutzen und welche Möglichkeiten es gibt, erfahren Sie in unserem detaillierten Ratgeber.
Häufige Probleme und alternative Lösungen
Eines der größten Probleme bei der Kurzzeitpflege ist die begrenzte Verfügbarkeit von Plätzen. Besonders in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen sind freie Plätze oft schwer zu finden, da viele Einrichtungen ihre Kapazitäten auf die Dauerpflege konzentrieren.
Um diesem Engpass vorzubeugen, sollten Sie frühzeitig handeln. Beantragen Sie die Kurzzeitpflege bereits während des Krankenhausaufenthalts – entweder schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse. Sollte die Zeit knapp werden, können Pflegeberatungsstellen oder der Krankenhaussozialdienst bei der Suche nach einem Platz helfen.
Falls keine Kurzzeitpflege verfügbar ist, können Sie auf die Übergangspflege im Krankenhaus zurückgreifen. Diese wird für bis zu 10 Tage von der Krankenkasse übernommen. Für eine detaillierte Übersicht aller Kostenpunkte und Antragsmöglichkeiten lesen Sie unseren umfassenden Ratgeber zur Kurzzeitpflege.
Nach der Kurzzeitpflege ist es oft notwendig, einen ambulanten Pflegedienst für die Betreuung zu Hause zu organisieren. Hierfür bietet die Plattform MeinPflegefinder Unterstützung, um schnell einen passenden Dienstleister in Ihrer Nähe zu finden. Worauf Sie bei der Auswahl eines Pflegedienstes achten sollten, erfahren Sie in unserem praktischen Leitfaden.
Um den Aufenthalt in der Kurzzeitpflege optimal vorzubereiten, sollten Sie alle relevanten Unterlagen mitbringen, wie etwa den Patientenüberleitungsbogen, Arztbriefe und Rezepte. Diese helfen der Einrichtung, Ihren Aufenthalt effizient zu planen. Es ist ratsam, bereits im Vorfeld Kontakt zu Pflegeeinrichtungen aufzunehmen, um Verfügbarkeit und individuelle Anforderungen abzuklären.
Organisation von Pflegediensten und Hilfsmitteln zu Hause
Schritte zur Suche und Organisation häuslicher Pflege
Die Organisation häuslicher Pflege sollte idealerweise schon während des Krankenhausaufenthalts beginnen. Setzen Sie sich frühzeitig mit einer Pflegekraft in Verbindung und vereinbaren Sie ein Gespräch mit dem Sozialdienst des Krankenhauses. Dort können Sie Ihre individuellen Unterstützungsmöglichkeiten besprechen. Ihr Arzt sollte Ihnen dabei helfen, den spezifischen Pflegebedarf zu klären. Vor der Entlassung ist es wichtig, einen aktuellen Medikationsplan zu erhalten, insbesondere wenn Sie mehr als drei Medikamente einnehmen. Diese sorgfältige Planung erleichtert den Übergang in die ambulante Versorgung nach Ihrer Entlassung.
Nach dem Krankenhausaufenthalt stehen Ihnen verschiedene ambulante Nachsorgeoptionen zur Verfügung. Der Sozialdienst unterstützt nicht nur bei der Rehabilitation, sondern hilft auch bei der Koordination von Pflegeleistungen und beantwortet psychosoziale Fragen. Um Leistungen wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Mobilitätstraining zu finden, können Sie Plattformen wie MeinPflegefinder nutzen. Damit lassen sich geeignete Pflegedienste in Ihrer Umgebung suchen und direkt kontaktieren. Unsere kostenlose Checkliste zur Pflegedienstauswahl hilft Ihnen bei der systematischen Bewertung verschiedener Anbieter.
Medizinische Hilfsmittel, die Sie möglicherweise benötigen
Zu den medizinischen Hilfsmitteln gehören sowohl technische Geräte als auch Verbrauchsmaterialien. Technische Hilfsmittel umfassen unter anderem Rollstühle, Rollatoren, Krankenbetten oder Notrufsysteme. Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen sind für den täglichen Gebrauch unverzichtbar. Laut dem GKV Spitzenverband unterscheiden Pflegekassen zwischen technischen Hilfsmitteln (Produktgruppen 50 bis 53) und Verbrauchsmaterialien (Produktgruppe 54).
Ein Großteil der Kosten für diese Hilfsmittel wird von der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen oder bezuschusst. Für technische Hilfsmittel ist oft eine ärztliche Verordnung notwendig, während für Verbrauchsmaterialien in der Regel ein Pflegegrad erforderlich ist. Pflegeboxen können Verbrauchsmaterialien unkompliziert bereitstellen – bis zu 42,00 EUR pro Monat werden dafür erstattet, unabhängig vom Pflegegrad. Alle Details zu Anträgen, Kostenübernahme und verfügbaren Hilfsmitteln finden Sie in unserem Ratgeber zu Pflegehilfsmitteln.
Für technische Hilfsmittel kann eine Eigenbeteiligung von 10 % anfallen, jedoch maximal 25,00 EUR pro Gerät für Personen über 18 Jahre. Besonders für Menschen mit Mobilitäts- oder Atemproblemen ist ein schneller Zugang zu diesen Hilfsmitteln entscheidend. Um den individuellen Bedarf zu bestimmen, sollten Sie Ihren Alltag und mögliche Einschränkungen analysieren. Experten in Sanitätshäusern, Pflegediensten, Arztpraxen oder bei Ihrer Pflegekasse stehen Ihnen beratend zur Seite.
Wichtige Ansprechpartner für Hilfe und Unterstützung
In Notfällen können Sie auf verschiedene Dienste zugreifen. Wählen Sie in akuten Situationen die 110 (Polizei) oder 112 (Rettungsdienst/Feuerwehr). Anrufe bei der 112 sind immer kostenfrei . Für dringende medizinische Anliegen außerhalb der regulären Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Benötigen Sie dringend Medikamente, können Sie die Notapotheke unter 0800 002 28 33 (Festnetz) oder 22 8 33 (Mobiltelefon) kontaktieren .
Service | Kontaktnummer |
---|---|
Polizei | 110 |
Rettungsdienst, Feuerwehr | 112 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 116 117 |
Apotheken-Notdienst | 0800 002 28 33 |
Neben diesen Notfallkontakten sind Pflegeberatungsstellen eine wertvolle Unterstützung. Ihr Hausarzt kann nicht nur medizinische Hilfsmittel verschreiben, sondern auch bei der Koordination verschiedener Pflegeleistungen helfen. Die Berater Ihrer Pflegeversicherung stehen Ihnen bei der Antragstellung und Auswahl geeigneter Leistungen zur Seite.
Für eine umfassende häusliche Pflege empfiehlt es sich, eine Checkliste zu erstellen. Diese sollte den Pflegegrad, die Suche nach einem passenden Pflegedienst und die Beschaffung notwendiger Medizintechnik beinhalten. Eine strukturierte Vorbereitung ist essenziell, denn rund 80 % der 4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause betreut – ein klarer Hinweis auf die Bedeutung gut organisierter häuslicher Pflege .
Kostenübernahme und Eilanträge
Welche Versicherung zahlt was?
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Kosten für einen 10-tägigen Zeitraum der Übergangspflege ab. Dazu gehören Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel, Grund- und Behandlungspflege, Unterkunft, Verpflegung sowie notwendige ärztliche Behandlungen. Dieses Angebot gilt für alle Versicherten, unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.
Wenn keine Pflegegrad-Einstufung besteht und sich der Gesundheitszustand aufgrund einer Erkrankung oder Behandlung verschlechtert, sodass häusliche Pflege nicht ausreicht, übernimmt die Krankenversicherung ausschließlich die reinen Pflegekosten. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen in der Regel selbst getragen werden.
Ab 2025 stellt die Pflegeversicherung jährlich 3.539,00 EUR für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung, begrenzt auf maximal 56 Tage pro Jahr. Privatversicherte sollten sich direkt bei ihrer Versicherung informieren, ob und in welchem Umfang Übergangspflege abgedeckt ist.
Diese Regelungen bilden die Basis – im nächsten Abschnitt erfahren Sie, wie Sie in dringenden Situationen schnell handeln können.
Eilanträge richtig stellen
Wenn dringender Bedarf besteht, sollten Sie unverzüglich einen Eilantrag stellen. Wenden Sie sich dafür an den Sozialdienst oder Ihre Krankenkasse. Der behandelnde Arzt muss eine Bescheinigung ausstellen, die den Grund, den Umfang der benötigten Unterstützung und die voraussichtliche Dauer der Übergangspflege dokumentiert.
Zusätzlich ist das Krankenhaus verpflichtet, ein Entlassmanagement zu organisieren. Dieses dokumentiert, warum die reguläre häusliche Versorgung nicht ausreicht und welche alternativen Betreuungsmöglichkeiten geprüft wurden. Halten Sie dafür wichtige Unterlagen wie Ihre Versichertenkarte, Arztbriefe und Vollmachten bereit. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, sollte parallel ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Eine detaillierte Anleitung zum Pflegegrad-Antrag finden Sie in unserem Schritt-für-Schritt-Ratgeber. Außerdem können Sie unseren kostenlosen Pflegegradrechner für eine erste Einschätzung Ihres möglichen Pflegegrads nutzen.
Neben der schnellen Beantragung gibt es weitere finanzielle Hilfen, die Sie bei der Organisation von Hilfsmitteln und Haushaltshilfe unterstützen können.
Finanzielle Hilfen für Hilfsmittel und Haushaltshilfe
Für die Beschaffung von Hilfsmitteln und Haushaltshilfe können Sie verschiedene Unterstützungen in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse bietet Beratung zu Zuschüssen und Hilfsmitteln, während die Krankenversicherung die Kosten für häusliche Pflege und Kurzzeitpflege übernimmt.
Falls die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, kann das Sozialamt zusätzliche Unterstützung gewähren. Kostenlose und unabhängige Beratungen zu pflegebezogenen Themen bieten außerdem Pflegestützpunkte und örtliche Beratungsstellen.
Kostenträger | Übernommene Leistungen | Eigenanteil |
---|---|---|
Krankenversicherung | Übergangspflege (10 Tage), Pflegekosten bei Kurzzeitpflege | 10,00 EUR/Tag (max. 28 Tage/Jahr) |
Pflegeversicherung | Kurzzeitpflege mit Pflegegrad | Je nach Pflegegrad unterschiedlich |
Sozialamt | Hilfe bei finanzieller Notlage | Nach Bedürftigkeitsprüfung |
Kontaktieren Sie Ihre Kranken- oder Pflegekasse, um Ihre Leistungsansprüche zu klären und genaue Informationen zum Antragsprozess zu erhalten. Die Beratung ist in der Regel kostenfrei und hilft Ihnen, alle verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten effektiv zu nutzen. So können Sie einen nahtlosen Übergang sicherstellen und die anfallenden Kosten und Anträge optimal organisieren.
Fazit: Den Übergang erfolgreich planen
Die Planung der Übergangspflege nach einem Krankenhausaufenthalt mag auf den ersten Blick überwältigend wirken, doch mit einer guten Vorbereitung und den richtigen Ansprechpartnern lässt sich diese Phase deutlich erleichtern. Der wichtigste Schritt: frühzeitig aktiv werden und alle verfügbaren Hilfsangebote in Anspruch nehmen.
Bereits während des Krankenhausaufenthalts sollten Sie den Kontakt mit dem Entlassmanagement und dem Sozialdienst aufnehmen. Diese frühe Koordination hilft, notwendige Schritte rechtzeitig einzuleiten und unerwartete Schwierigkeiten zu vermeiden.
Wenden Sie sich außerdem an den Sozialdienst, Ihre Krankenkasse und, falls nötig, das örtliche Sozialamt. Diese Stellen arbeiten häufig zusammen, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen und umfassende Beratung anzufordern – diese ist in der Regel kostenfrei und kann Ihnen viel Stress ersparen. Eine gute Abstimmung erleichtert zudem den Zugang zu finanziellen Unterstützungsleistungen.
Die 10-tägige Übergangspflege der Krankenversicherung sowie kurzzeitige Leistungen der Pflegeversicherung können eine wichtige Unterstützung bieten. Sie helfen dabei, den Weg in die häusliche Versorgung sowohl finanziell als auch organisatorisch abzusichern. Nutzen Sie diese Angebote, um den Übergang von der Klinik in Ihr Zuhause entspannter zu gestalten. Für eine optimale Ausnutzung aller verfügbaren Pflegeleistungen empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber zur geschickten Kombination verschiedener Leistungsarten.
Bereiten Sie Ihr Zuhause rechtzeitig vor: Sorgen Sie für eine sturzfreie Umgebung, organisieren Sie notwendige Hilfsmittel und planen Sie familiäre oder professionelle Unterstützung ein. Plattformen wie MeinPflegefinder können Ihnen bei der Suche nach passenden Pflegediensten eine große Hilfe sein.
Zusätzliche Informationen und Ressourcen bietet die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG), insbesondere zur Übergangspflege nach § 39e SGB V. Diese Quelle kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Möglichkeiten besser zu verstehen und optimal zu nutzen.
Wichtige Unterlagen wie Entlassbrief, Medikationsplan, Pflegeüberleitungsbogen und Arztbriefe sollten stets griffbereit sein. Sie bilden die Grundlage für eine nahtlose Weiterbehandlung und erleichtern die Kommunikation mit Ärzten und Pflegekräften.
Mit einer durchdachten Planung, den richtigen Ansprechpartnern und einer strukturierten Herangehensweise wird der Übergang von der Klinik nach Hause zu einer gut organisierten Phase. Fordern Sie die Unterstützung ein, die Ihnen zusteht, und nutzen Sie alle verfügbaren Angebote – so meistern Sie diese Herausforderung mit Sicherheit.
FAQs
Wie kann ich sicherstellen, dass medizinische Hilfsmittel und Pflegeleistungen nach dem Krankenhausaufenthalt reibungslos zu Hause verfügbar sind?
Um sicherzustellen, dass die Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt reibungslos weiterläuft, sollten Sie frühzeitig das Entlassmanagement der Klinik einbeziehen. Gemeinsam mit dem medizinischen Team können Sie klären, welche Hilfsmittel und Pflegeleistungen benötigt werden, und die notwendigen Schritte in die Wege leiten.
Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder Inkontinenzprodukte sollten rechtzeitig beantragt und von der Krankenkasse genehmigt werden. Ebenso kann die Organisation eines ambulanten Pflegedienstes schon vor der Entlassung erfolgen, damit die Betreuung nahtlos fortgesetzt werden kann. Eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten sorgt dafür, dass Versorgungslücken vermieden werden und der Übergang nach Hause möglichst stressfrei gelingt.
Was kann ich tun, wenn ich während meines Krankenhausaufenthalts merke, dass ich nach der Entlassung Unterstützung benötige?
Wenn Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts merken, dass Sie nach der Entlassung Unterstützung benötigen, sollten Sie unbedingt das Entlassmanagement der Klinik in Anspruch nehmen. Dieses hilft Ihnen, eine passende Versorgung zu planen und alle wichtigen Schritte in die Wege zu leiten.
Falls ein Pflegebedarf besteht, ist es sinnvoll, frühzeitig einen Pflegegrad zu beantragen. Parallel dazu können Sie ambulante Pflegedienste kontaktieren und notwendige Hilfsmittel wie Gehhilfen oder ein Pflegebett organisieren. Auch die Unterstützung durch Familie oder Freunde kann in dieser Phase eine wertvolle Hilfe sein. Sollte es nötig sein, können Sie zudem Kurzzeitpflegeangebote als Übergangslösung nutzen.
Um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft, sprechen Sie rechtzeitig mit dem Klinikpersonal oder dem Sozialdienst. So können alle wichtigen Maßnahmen vor Ihrer Entlassung abgestimmt werden und der Übergang nach Hause wird erleichtert.
Welche finanziellen Hilfen gibt es, wenn die Kosten für Kurzzeit- oder Übergangspflege zu hoch sind?
Wenn die Kosten für Kurzzeit- oder Übergangspflege höher ausfallen, als Sie es sich leisten können, gibt es verschiedene Wege, Unterstützung zu erhalten. Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 einen Teil der anfallenden Kosten. Zusätzlich steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131,00 € monatlich zur Verfügung, um die finanzielle Belastung zu verringern.
In dringenden Situationen können auch spezielle Förderungen oder zinslose Darlehen beantragt werden. Es ist sinnvoll, frühzeitig Kontakt mit Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegeberater aufzunehmen, um die möglichen Leistungen zu besprechen und rechtzeitig die notwendigen Anträge einzureichen.
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