Checkliste: Erstgespräch mit dem Pflegedienst
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Das Erstgespräch mit dem Pflegedienst ist der Termin, an dem sich entscheidet, ob ein Anbieter zu Ihnen und Ihren Angehörigen passt. Der Pflegedienst lernt die Pflegesituation kennen, Sie lernen den Pflegedienst kennen – und beide Seiten klären, welche Unterstützung zu welchen Kosten möglich ist. Wer vorbereitet in dieses Gespräch geht, stellt die richtigen Fragen, erkennt Schwachstellen früh und kann Angebote wirklich vergleichen.
Das Wichtigste in Kürze:
Kosten: Das Erstgespräch ist in der Regel kostenlos und unverbindlich – auch als Hausbesuch.
Dauer und Ort: Planen Sie etwa eine Stunde ein. Am sinnvollsten findet das Gespräch dort statt, wo gepflegt werden soll: in der Wohnung der pflegebedürftigen Person.
Teilnehmer: Die pflegebedürftige Person, die Hauptpflegeperson und – falls vorhanden – Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer.
Unterlagen: Pflegegradbescheid, Medikamentenplan, aktuelle Arztberichte, Vollmachten.
Ergebnis: Ein schriftlicher Kostenvoranschlag, den Sie in Ruhe zu Hause prüfen. Unterschreiben müssen Sie im Erstgespräch nichts.
Ist das Erstgespräch mit dem Pflegedienst kostenlos?
Ja – das unverbindliche Erstgespräch ist bei ambulanten Pflegediensten in der Regel kostenlos. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein und können mehrere Dienste kennenlernen, bevor Sie sich entscheiden. Seriöse Anbieter verstehen das Gespräch als Teil ihrer Beratung und stellen es nicht in Rechnung. Kommt der Pflegedienst dafür zu Ihnen nach Hause, ist auch das üblicherweise im kostenlosen Erstgespräch enthalten.
Wichtig ist die Abgrenzung zu zwei Leistungen, die ebenfalls kostenfrei sind, aber einen anderen Zweck haben:
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI – ein verpflichtender Besuch für alle, die ausschließlich Pflegegeld beziehen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich: einmal pro Halbjahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 können Sie die Beratung freiwillig weiterhin vierteljährlich abrufen. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wird der Termin versäumt, kann sie das Pflegegeld kürzen.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – ein freiwilliger Rechtsanspruch auf umfassende, kostenlose Beratung zur Organisation der Pflege, unabhängig von einem konkreten Pflegedienst. Welche Stellen diese Beratung anbieten, lesen Sie in unserem Überblick zur kostenlosen Pflegeberatung.
Kosten entstehen erst, wenn tatsächlich Pflegeleistungen erbracht werden – also nachdem Sie sich für den Dienst entschieden haben. Ein Punkt sorgt dabei häufig für Verwirrung: Viele Pflegedienste rechnen nach der Zusage einmalig einen sogenannten Erstbesuch ab. Gemeint ist die ausführliche Pflegeanamnese und Pflegeplanung zu Beginn der Versorgung. Diese Leistung ist je nach Bundesland als eigener Leistungskomplex vorgesehen und wird aus Ihrem Sachleistungsbudget bei der Pflegekasse bezahlt, nicht aus eigener Tasche. Fragen Sie im Gespräch nach, ob und in welcher Höhe der Dienst sie berechnet.
Unser Tipp: Lassen Sie sich die Kostenfreiheit bei der Terminvereinbarung kurz telefonisch bestätigen. Fragen Sie dabei gleich, ob ein Hausbesuch möglich ist und wer daran teilnimmt – so vermeiden Sie Missverständnisse auf beiden Seiten.
So läuft das Erstgespräch in der ambulanten Pflege ab
Ein Erstgespräch folgt keinem starren Schema, aber fast immer demselben roten Faden. Wenn Sie ihn kennen, merken Sie schnell, ob sich ein Pflegedienst wirklich für Ihre Situation interessiert oder nur sein Standardprogramm abspult.
Wie lange dauert das Gespräch und wo findet es statt?
Rechnen Sie mit etwa einer Stunde. Bei umfangreichem Pflegebedarf, mehreren beteiligten Angehörigen oder vielen offenen Fragen zur Finanzierung kann es auch länger dauern. Ein Gespräch, das nach zwanzig Minuten mit einem unterschriftsreifen Vertrag endet, ist kein gutes Zeichen.
Der beste Ort ist die Wohnung, in der gepflegt werden soll. Nur dort kann sich der Pflegedienst ein realistisches Bild machen: Wie ist das Bad zugeschnitten, gibt es Stufen, wo steht das Bett? Ein Gespräch im Büro des Pflegedienstes ist möglich, ersetzt den Blick in die Wohnung aber nicht. Befindet sich die pflegebedürftige Person noch im Krankenhaus oder in der Reha, kann ein erstes Gespräch auch dort stattfinden – der Hausbesuch folgt dann vor dem Start der Versorgung.
Wer sollte beim Erstgespräch dabei sein?
Die pflegebedürftige Person selbst. Es geht um ihren Alltag, ihre Gewohnheiten und ihre Grenzen. Auch wenn Angehörige die Organisation übernehmen: Über jemanden zu sprechen, der im Nebenzimmer sitzt, ist ein schlechter Anfang.
Die Hauptpflegeperson. Wer bisher gepflegt hat, weiß am besten, wo es hakt und zu welchen Tageszeiten Hilfe gebraucht wird.
Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer, wenn die pflegebedürftige Person Verträge nicht mehr selbst abschließen kann.
Eine zweite Vertrauensperson, die mitschreibt. Vier Ohren hören mehr als zwei, und im Gespräch geht vieles schnell unter.
Auf Seiten des Pflegedienstes führt in der Regel die Pflegedienstleitung oder eine erfahrene Pflegefachkraft das Gespräch. Fragen Sie ruhig nach, welche Funktion Ihr Gegenüber hat – und ob Sie diese Person später auch als Ansprechpartner behalten.
Der Ablauf in fünf Schritten
Kennenlernen: Der Pflegedienst stellt sich vor, Sie schildern die Situation – was bisher passiert ist, wer pflegt, was nicht mehr geht.
Bedarfserhebung: Die Pflegefachkraft fragt gezielt nach: Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Medikamente, Orientierung, Nachtruhe. Je konkreter Ihre Antworten, desto passender das Angebot.
Blick in die Wohnung: Bad, Schlafzimmer, Wege und Türbreiten werden angesehen, um Hilfsmittel und Abläufe einschätzen zu können.
Leistungen und Kosten: Der Pflegedienst schlägt Leistungen und Einsatzzeiten vor und erklärt, was die Pflegekasse übernimmt und was als Eigenanteil bleibt.
Nächste Schritte: Sie vereinbaren, bis wann der schriftliche Kostenvoranschlag vorliegt und ab wann die Versorgung starten könnte.
Vorbereitung: Unterlagen, Wohnung und Bedarf
Eine halbe Stunde Vorbereitung spart Ihnen im Gespräch Zeit und verhindert, dass der Kostenvoranschlag später auf Schätzungen beruht.
Diese Unterlagen sollten bereitliegen
| Unterlage | Wofür der Pflegedienst sie braucht |
|---|---|
| Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad | Bestimmt das Budget, aus dem die Leistungen bezahlt werden |
| Gutachten des Medizinischen Dienstes (falls vorhanden) | Zeigt, in welchen Bereichen Unterstützung nötig ist |
| Aktueller Medikamentenplan | Grundlage für Medikamentengabe und ärztliche Verordnungen |
| Arztberichte, Entlassbrief aus dem Krankenhaus | Diagnosen, Wundversorgung, Therapieempfehlungen |
| Verordnungen über häusliche Krankenpflege | Behandlungspflege wird über die Krankenkasse abgerechnet |
| Vorsorgevollmacht, Betreuerausweis, Patientenverfügung | Klärt, wer Verträge unterschreiben und entscheiden darf |
| Versichertenkarte, Kontaktdaten von Hausarzt und Angehörigen | Abrechnung und Erreichbarkeit im Notfall |
Noch kein Pflegegrad vorhanden? Das Erstgespräch können Sie trotzdem führen. Ein guter Pflegedienst erklärt Ihnen, wie Sie den Antrag stellen und wie die Versorgung bis zur Entscheidung der Pflegekasse überbrückt werden kann. Fehlen noch Vollmachten, hilft unser Beitrag zu Vollmacht und Patientenverfügung weiter.
Wohnungsbegehung vorbereiten
Viele Angehörige sind überrascht, wenn die Pflegefachkraft im Erstgespräch durch die Wohnung gehen möchte. Das ist kein Kontrollbesuch, sondern Voraussetzung für eine realistische Planung: Die Pflegekräfte müssen später sicher arbeiten können, und die pflegebedürftige Person soll sich sicher bewegen können. Aufräumen müssen Sie dafür nicht – im Gegenteil, der Alltagszustand ist aussagekräftiger. Hilfreich ist es, wenn Sie vorab über diese Punkte nachdenken:
Bad: Dusche oder Wanne? Gibt es Haltegriffe, einen Duschstuhl, genug Platz für eine zweite Person?
Schlafzimmer: Ist das Bett von beiden Seiten zugänglich? Wird ein Pflegebett gebraucht?
Wege: Schwellen, Treppen, lose Teppiche, schlecht beleuchtete Flure – alles, was Stürze begünstigt.
Zugang: Wie kommen die Pflegekräfte in die Wohnung, wenn niemand öffnen kann? Schlüssel, Schlüsseltresor oder Nachbarn sind die üblichen Lösungen.
Vorhandene Hilfsmittel: Rollator, Toilettenstuhl, Hausnotruf – und was davon tatsächlich benutzt wird.
Haustiere und Besonderheiten: Hund, Rauchen in der Wohnung, enge Parksituation. Lieber vorher ansprechen als beim ersten Einsatz.
Ein aufmerksamer Pflegedienst weist Sie bei der Begehung von sich aus auf Stolperfallen, sinnvolle Hilfsmittel und Zuschüsse der Pflegekasse für Umbauten hin. Bleibt das aus, ist auch das eine Information.
Den eigenen Bedarf vorab notieren
Schreiben Sie einen typischen Tag auf: Wann steht die pflegebedürftige Person auf, wobei braucht sie Hilfe, was klappt allein, was übernehmen Angehörige? Notieren Sie außerdem Wünsche, die Ihnen wichtig sind – etwa feste Uhrzeiten, eine weibliche oder männliche Pflegekraft oder bestimmte Sprachkenntnisse. Mit dieser Liste vermeiden Sie den häufigsten Fehler im Erstgespräch: den Bedarf kleiner darzustellen, als er ist. Der Kostenvoranschlag passt nur, wenn die Angaben stimmen.
Checkliste: Die wichtigsten Fragen an den Pflegedienst
Die folgenden Fragen können Sie Punkt für Punkt durchgehen. Sie müssen nicht jede stellen – markieren Sie vorher, was für Ihre Situation entscheidend ist. Dieselben Themen finden Sie zum Ankreuzen in unserer Pflegedienst-Checkliste.
Leistungen und Spezialisierung
Welche Leistungen bieten Sie an – Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung?
Haben Sie Erfahrung mit unserer Situation, zum Beispiel Demenz, Wundversorgung, Diabetes oder Palliativpflege?
Können Leistungen kurzfristig aufgestockt oder reduziert werden, wenn sich der Zustand ändert?
Übernehmen Sie auch die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI und die Verhinderungspflege?
Personal und feste Bezugspersonen
Wie viele verschiedene Pflegekräfte kommen in einer normalen Woche zu uns?
Gibt es eine feste Bezugspflegekraft, und wer vertritt sie bei Urlaub und Krankheit?
Welche Qualifikation haben die Mitarbeitenden, die bei uns eingesetzt werden – Pflegefachkräfte oder Pflegehilfskräfte?
Können wir Wünsche zur Pflegekraft äußern, etwa zum Geschlecht oder zu Sprachkenntnissen?
Einsatzzeiten, Erreichbarkeit und Notfälle
In welchem Zeitfenster kommen die Pflegekräfte morgens und abends – und wie verlässlich ist das?
Werden wir informiert, wenn sich ein Einsatz deutlich verspätet oder eine andere Pflegekraft kommt?
Sind Sie rund um die Uhr telefonisch erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen?
Was passiert, wenn niemand die Tür öffnet?
Bis wann müssen wir einen Einsatz absagen, damit er nicht berechnet wird – zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt?
Kosten und Abrechnung
Bekommen wir vor Vertragsabschluss einen schriftlichen Kostenvoranschlag?
Rechnen Sie nach Leistungskomplexen oder nach Zeit ab?
Wie hoch ist unser voraussichtlicher monatlicher Eigenanteil?
Fallen Kosten an, die die Pflegekasse nicht übernimmt, etwa Investitionskosten oder eine Ausbildungsumlage?
Rechnen Sie direkt mit der Pflege- und Krankenkasse ab?
Berechnen Sie einen Erstbesuch, und wie werden Wegepauschalen abgerechnet?
Qualität und Dokumentation
Wann war die letzte Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst, und können wir den Prüfbericht sehen?
Wie wird die Pflege dokumentiert, und können Angehörige die Dokumentation einsehen?
An wen wenden wir uns bei Beschwerden, und wie schnell bekommen wir eine Rückmeldung?
Wie oft wird die Pflegeplanung überprüft und mit uns besprochen?
Vertrag
Dürfen wir den Vertragsentwurf mit nach Hause nehmen, bevor wir unterschreiben?
Mit welcher Frist kündigt der Pflegedienst, falls er die Versorgung beenden möchte?
Wie werden Preiserhöhungen angekündigt?
Tipp: Achten Sie nicht nur auf die Antworten, sondern auch darauf, wie geantwortet wird. Ein Pflegedienst, der bei der Frage nach wechselndem Personal ehrlich sagt „Im Moment schaffen wir drei bis vier feste Kräfte, mehr Kontinuität können wir nicht versprechen“, ist oft die bessere Wahl als einer, der alles zusagt.
Mehrere Pflegedienste parallel einladen
Führen Sie Erstgespräche mit zwei oder drei Pflegediensten, bevor Sie sich festlegen. Das ist weder unhöflich noch ungewöhnlich – Pflegedienste kennen das und rechnen damit. Der Vergleich lohnt sich aus drei Gründen: Die Eigenanteile unterscheiden sich je nach Abrechnungsweise spürbar, die freien Einsatzzeiten sind von Dienst zu Dienst verschieden, und erst im direkten Vergleich merken Sie, wo Sie sich ernst genommen fühlen.
So gehen Sie am besten vor:
Vorauswahl treffen: Suchen Sie Pflegedienste, die Ihren Wohnort tatsächlich anfahren und die benötigten Leistungen anbieten. Worauf Sie dabei achten sollten, zeigt unser Leitfaden zur Auswahl eines Pflegedienstes.
Zuerst die Kapazität klären: Fragen Sie schon am Telefon, ob der Dienst zu Ihren Wunschzeiten überhaupt neue Kunden aufnimmt. Das erspart beiden Seiten ein Gespräch ohne Aussicht.
Termine eng legen: Liegen die Gespräche innerhalb einer Woche, sind die Eindrücke noch frisch und vergleichbar.
Dieselben Fragen stellen: Nutzen Sie für jeden Anbieter eine eigene Kopie der Checkliste und notieren Sie die Antworten direkt.
Offen damit umgehen: Sagen Sie ruhig, dass Sie mehrere Angebote einholen. Seriöse Anbieter reagieren darauf gelassen.
Absagen nicht vergessen: Eine kurze Absage an die Dienste, für die Sie sich nicht entschieden haben, ist fair – und hält Ihnen die Tür offen, falls Sie später wechseln möchten.
Wenn die Zeit drängt, etwa bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus, hilft der Sozialdienst der Klinik bei der Suche. Auch dann gilt: Ein erster Vertrag bindet Sie nicht dauerhaft.
Warnsignale: Woran Sie einen unseriösen Anbieter erkennen
Die große Mehrheit der Pflegedienste arbeitet sorgfältig. Trotzdem gibt es Anzeichen, bei denen Sie hellhörig werden sollten – einzeln sind sie ein Grund nachzufragen, gehäuft ein Grund, weiterzusuchen:
Zeitdruck bei der Unterschrift. „Der Platz ist morgen weg“ oder ein Vertrag, der noch im Erstgespräch unterschrieben werden soll.
Kein schriftlicher Kostenvoranschlag. Der Pflegedienst ist verpflichtet, Sie vor Vertragsabschluss über die voraussichtlichen Kosten zu informieren, in der Regel schriftlich. Wer nur mündlich Zahlen nennt, macht es Ihnen unmöglich zu vergleichen.
Ausweichende Antworten zu Personal und Vertretung. Wer nicht sagen kann, wer kommt und wer einspringt, hat vermutlich ein Besetzungsproblem.
Kein Interesse an der Wohnung oder an der pflegebedürftigen Person. Wenn nur mit den Angehörigen und nur über Preise gesprochen wird, fehlt die Grundlage für eine passende Pflege.
Blanko-Unterschriften. Leistungsnachweise werden erst unterschrieben, wenn die Leistungen erbracht und eingetragen sind – nie im Voraus und nie leer.
Angebote, die zu gut klingen. Etwa das Versprechen, Leistungen abzurechnen und Ihnen einen Teil des Geldes auszuzahlen. Das ist Abrechnungsbetrug, an dem Sie sich beteiligen würden.
Keine Zulassung bei den Pflegekassen. Nur Pflegedienste mit Versorgungsvertrag dürfen Sachleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nach.
Vorkasse oder Barzahlung ohne Rechnung.
Verschwiegene Qualitätsprüfung. Die Ergebnisse der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst (früher MDK) sind öffentlich. Wie Sie die Ergebnisse einordnen, erklärt unser Beitrag zum Pflege-TÜV.
Genauso wichtig ist Ihr Bauchgefühl: Wurde die pflegebedürftige Person direkt angesprochen? Hat sich die Pflegefachkraft Zeit genommen und auch einmal gesagt, was der Dienst nicht leisten kann? Solche Eindrücke lassen sich in keiner Tabelle erfassen, sind aber für das tägliche Miteinander entscheidend.
Nach dem Erstgespräch: Kostenvoranschlag, Pflegevertrag und Bedenkzeit
Der Kostenvoranschlag
Wenige Tage nach dem Gespräch sollte der Kostenvoranschlag bei Ihnen sein. Er listet jede geplante Leistung mit Häufigkeit und Preis auf und weist aus, welchen Teil die Pflegekasse trägt und welcher Eigenanteil bleibt. Prüfen Sie:
Entsprechen Leistungen und Einsatzzeiten dem, was besprochen wurde?
Sind Wegepauschalen, Zuschläge für Wochenenden und Feiertage sowie eventuelle Investitionskosten enthalten?
Ist der Eigenanteil als Monatsbetrag ausgewiesen?
Wurde berücksichtigt, dass Sie eventuell weiter anteilig Pflegegeld beziehen möchten (Kombinationsleistung)?
Legen Sie die Voranschläge der verschiedenen Dienste nebeneinander. Der günstigste ist nicht automatisch der beste – aber große Unterschiede sollten Sie sich erklären lassen.
Der Pflegevertrag
Der Pflegevertrag muss nach § 120 SGB XI mindestens Art, Inhalt und Umfang der Leistungen sowie die Vergütung für jede einzelne Leistung beschreiben. Ändert sich der Bedarf wesentlich, muss der Pflegedienst Sie erneut über die voraussichtlichen Kosten informieren.
Besonders wichtig für Ihre Entscheidung: Sie können den Pflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das regelt § 120 Abs. 2 SGB XI ausdrücklich. Eine gesonderte Probezeit brauchen Sie deshalb nicht zu vereinbaren. Achten Sie aber darauf, was für privat vereinbarte Zusatzleistungen gilt, und darauf, mit welcher Frist der Pflegedienst seinerseits kündigen darf – hier sollten Sie genug Zeit haben, um Ersatz zu finden. Wie ein Wechsel im Ernstfall abläuft, beschreibt unser Beitrag Pflegedienstwechsel richtig durchführen.
Bedenkzeit nehmen
Schlafen Sie mindestens eine Nacht über die Entscheidung und besprechen Sie sie mit allen Beteiligten – vor allem mit der Person, die gepflegt wird. Offene Punkte klären Sie telefonisch nach; die Reaktion auf solche Rückfragen sagt viel über die spätere Zusammenarbeit. Wenn Sie sich entschieden haben, vereinbaren Sie den Starttermin und fragen Sie, wer beim ersten Einsatz kommt. Worauf es in den Wochen danach ankommt, lesen Sie in Die ersten 30 Tage mit Pflegedienst.
Kosten: Was die Pflegekasse 2026 übernimmt
Damit Sie den Kostenvoranschlag einordnen können, sollten Sie die wichtigsten Budgets kennen. Für die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes stehen 2026 monatlich diese Pflegesachleistungen zur Verfügung:
| Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch (nur Entlastungsbetrag) |
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Die Beträge gelten seit Januar 2025 und sind 2026 unverändert. Hinzu kommen:
Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat in allen Pflegegraden, zum Beispiel für Betreuung und Hilfe im Haushalt.
Kombinationsleistung: Schöpfen Sie die Sachleistung nicht voll aus, erhalten Sie anteilig Pflegegeld. Lassen Sie sich im Erstgespräch vorrechnen, wie viel Pflegegeld bei dem vorgeschlagenen Leistungsumfang übrig bleibt.
Gemeinsamer Jahresbetrag: Bis zu 3.539 € pro Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2, etwa wenn die pflegende Person Urlaub macht oder krank wird.
Behandlungspflege: Medizinische Leistungen wie Verbandswechsel, Injektionen oder Medikamentengabe zahlt bei ärztlicher Verordnung die Krankenkasse – sie belasten das Pflegebudget nicht.
Was über diese Budgets hinausgeht, zahlen Sie selbst. Je nach Bundesland können außerdem Investitionskosten und eine Ausbildungsumlage anfallen, die die Pflegekasse nicht trägt. Ein transparenter Pflegedienst weist beides im Kostenvoranschlag getrennt aus.
Fazit: Gut vorbereitet entscheiden Sie besser
Das Erstgespräch kostet Sie nichts außer Zeit – und diese Zeit ist gut investiert. Legen Sie die Unterlagen bereit, notieren Sie Ihren Bedarf, gehen Sie die Fragen durch und holen Sie zwei bis drei Angebote ein. Unterschreiben Sie erst, wenn der schriftliche Kostenvoranschlag vorliegt und alle Beteiligten ein gutes Gefühl haben. Und denken Sie daran: Sollte sich die Wahl später als falsch herausstellen, können Sie den Vertrag jederzeit beenden.
Noch auf der Suche nach Anbietern für das Erstgespräch? In unserem Verzeichnis finden Sie Pflegedienste in Ihrer Stadt, im Ratgeber Pflegedienst auswählen die wichtigsten Auswahlkriterien im Überblick.
Häufig gestellte Fragen
Ist das Erstgespräch kostenpflichtig?
Nein, das unverbindliche Erstgespräch ist bei ambulanten Pflegediensten in der Regel kostenlos – auch als Hausbesuch. Davon zu unterscheiden sind der verpflichtende Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeld-Empfänger und die freiwillige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI; beide werden von der Pflegekasse getragen. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich für den Pflegedienst entscheiden und Leistungen erbracht werden.
Wie lange dauert ein Erstgespräch mit dem Pflegedienst?
In der Regel etwa eine Stunde. Bei umfangreichem Pflegebedarf oder vielen Fragen zur Finanzierung kann es länger dauern. Planen Sie großzügig und legen Sie den Termin so, dass die pflegebedürftige Person ausgeruht ist.
Was sollte ich zum Erstgespräch mit dem Pflegedienst bereitlegen?
Den Bescheid über den Pflegegrad, den aktuellen Medikamentenplan, Arztberichte oder den Entlassbrief aus dem Krankenhaus, ärztliche Verordnungen sowie Vollmachten und die Patientenverfügung. Hilfreich ist außerdem eine kurze Liste, wobei im Alltag Unterstützung gebraucht wird.
Muss ich nach dem Erstgespräch einen Vertrag unterschreiben?
Nein. Das Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts. Lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben, nehmen Sie den Vertragsentwurf mit und entscheiden Sie in Ruhe. Selbst nach der Unterschrift können Sie den Pflegevertrag jederzeit ohne Frist kündigen.
Mit wie vielen Pflegediensten sollte ich ein Erstgespräch führen?
Mit zwei bis drei. So können Sie Eigenanteile, Einsatzzeiten und den persönlichen Eindruck vergleichen, ohne den Überblick zu verlieren. In Regionen mit wenigen freien Kapazitäten lohnt es sich, zuerst telefonisch zu klären, ob der Dienst überhaupt neue Kunden aufnimmt.
Kann ich ein Erstgespräch führen, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?
Ja. Viele Familien nehmen Kontakt auf, während der Antrag noch läuft. Der Pflegedienst kann erklären, welche Leistungen voraussichtlich infrage kommen. Bis zur Bewilligung müssen Sie Leistungen allerdings zunächst selbst bezahlen. Wird der Pflegegrad bewilligt, leistet die Pflegekasse rückwirkend ab Antragstellung – heben Sie die Rechnungen deshalb auf.
Wie kann ich die Qualität eines Pflegedienstes beurteilen?
Achten Sie auf die Zulassung bei den Pflegekassen, die Ergebnisse der letzten Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst, die Qualifikation des eingesetzten Personals, feste Bezugspflegekräfte mit klarer Vertretungsregelung und eine Erreichbarkeit rund um die Uhr. Erfahrungsberichte anderer Pflegebedürftiger und Ihr persönlicher Eindruck im Erstgespräch ergänzen das Bild.
Welche Kosten kommen nach Vertragsabschluss auf mich zu?
Die Pflegekasse übernimmt die Leistungen bis zur Höhe der Pflegesachleistung Ihres Pflegegrades. Alles darüber hinaus ist Ihr Eigenanteil, dazu kommen je nach Bundesland Investitionskosten und Ausbildungsumlage. Den voraussichtlichen Monatsbetrag muss Ihnen der Pflegedienst vor Vertragsabschluss mitteilen.
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