Elternunterhalt in der Pflege

03.02.2026 17 Min. Lesezeit Wissen
Elternunterhalt in der Pflege

Elternunterhalt in der Pflege

Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die Kosten für ein Pflegeheim die eigenen Mittel übersteigen, kann das Sozialamt finanzielle Unterstützung leisten. Doch wussten Sie, dass Sie als erwachsenes Kind unter bestimmten Bedingungen für diese Kosten aufkommen müssen? Seit dem 1. Januar 2020 gilt: Die Unterhaltspflicht greift nur, wenn das Bruttojahreseinkommen über 100.000 € liegt. Liegt das Einkommen darunter, sind Sie von dieser Verpflichtung befreit.

Falls die Einkommensgrenze überschritten wird, prüft das Sozialamt das „bereinigte Nettoeinkommen“ und berücksichtigt Abzüge wie Altersvorsorge, Fahrtkosten und Kredite. Ein Selbstbehalt von mindestens 2.650 € im Monat bleibt dabei garantiert. Auch Vermögen, wie eine selbstgenutzte Immobilie oder private Altersvorsorge, wird unter bestimmten Voraussetzungen geschützt.

Wichtige Fakten:

  • Nur 6 % der Deutschen verdienen mehr als 100.000 € brutto jährlich.

  • Schenkungen der Eltern in den letzten 10 Jahren können vom Sozialamt zurückgefordert werden.

  • Die Unterhaltspflicht betrifft nur das Einkommen des Kindes, nicht das des Ehepartners.

Eine frühzeitige Planung mit den Eltern, z. B. durch eine private Pflegezusatzversicherung oder rechtzeitige Vermögensübertragungen, kann helfen, finanzielle Belastungen zu minimieren. Falls Sie betroffen sind, lohnt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Zahlungen korrekt berechnen zu lassen.

Rechtliche Grundlagen des Elternunterhalts

Was Elternunterhalt ist und wann er gilt

Elternunterhalt bedeutet, dass erwachsene Kinder verpflichtet sein können, die Pflegekosten ihrer Eltern zu übernehmen, wenn deren Rente und Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Diese Verpflichtung ist in § 1601 BGB geregelt und wird insbesondere dann relevant, wenn ein Elternteil in ein Pflegeheim zieht und die Pflegekosten die Kassenleistungen übersteigen.

Zunächst ist jedoch der Ehepartner des pflegebedürftigen Elternteils verantwortlich (§ 1608 BGB). Erst wenn dieser nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen, können die Kinder herangezogen werden. Im Jahr 2022 benötigten etwa 310.000 Pflegeheimbewohner – fast 40 Prozent aller Bewohner – staatliche Unterstützung, da ihre eigenen finanziellen Mittel ausgeschöpft waren.

Im Folgenden wird erklärt, wie das Angehörigen-Entlastungsgesetz und die Einkommensgrenze diese Verpflichtung konkret regeln.

Die 100.000-Euro-Jahreseinkommensgrenze

Seit dem 1. Januar 2020 hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz die Bedingungen für den Elternunterhalt geändert. Das Sozialamt darf Elternunterhalt von Kindern nur dann einfordern, wenn deren Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro überschreitet.

Entscheidend ist die „Summe der Einkünfte“, die im Steuerbescheid aufgeführt wird. Dazu gehören das Bruttogehalt, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Das Einkommen des Ehepartners wird dabei nicht berücksichtigt.

„Nur wer hier mehr als 100.000 Euro hat, ohne seinen Partner, kann für Elternunterhalt herangezogen werden." – Markus Karpinski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Das Sozialamt geht grundsätzlich davon aus, dass das Einkommen unterhalb der Grenze liegt, es sei denn, es gibt Hinweise auf ein höheres Einkommen – beispielsweise durch einen beruflichen Status mit hohem Verdienst oder einen Wohnsitz in einer teuren Region.

Wann die 100.000-Euro-Grenze nicht gilt

Die Einkommensgrenze greift jedoch nicht in allen Fällen. Es gibt zwei wichtige Ausnahmen, die Sie kennen sollten:

  • Schenkungen der letzten 10 Jahre: Hat ein Elternteil innerhalb der letzten zehn Jahre Vermögen an Sie übertragen – etwa eine Immobilie –, kann das Sozialamt diese Schenkung gemäß § 528 BGB zurückfordern, unabhängig vom Einkommen.

  • Finanzielle Misswirtschaft der Eltern: Wenn die Eltern durch grobe finanzielle Fehlentscheidungen ihre Situation verschlechtert haben, kann ihre Unterhaltspflicht reduziert oder entfallen.

Wichtig ist: Auch wenn die 100.000-Euro-Grenze das Sozialamt meist davon abhält, Rückforderungen geltend zu machen, bleibt die zivilrechtliche Unterhaltspflicht nach § 1601 BGB grundsätzlich bestehen. Der Bundesgerichtshof hat in Urteilen aus den Jahren 2024 und 2025 klargestellt, dass diese Grenze lediglich eine sozialrechtliche „Nichtüberprüfungsgrenze“ darstellt und keine Auswirkungen auf die zivilrechtliche Berechnung von Unterhaltsansprüchen hat.

Im nächsten Abschnitt wird detailliert erläutert, wie die Zahlungsverpflichtungen berechnet werden.

So werden Elternunterhaltszahlungen berechnet

Einkommen und geschützte Beträge

Sobald das Bruttojahreseinkommen die Grenze von 100.000 € überschreitet, prüft das Sozialamt das bereinigte Nettoeinkommen unter Berücksichtigung zulässiger Abzüge. Zu diesen Abzügen gehören unter anderem:

  • Zahlungen in eine private Altersvorsorge (bis zu 5 % des Bruttoeinkommens),

  • Berufliche Ausgaben, wie Fahrtkosten,

  • Beiträge zur privaten Krankenversicherung,

  • Kreditraten für Darlehen, die vor Beginn der Unterhaltspflicht aufgenommen wurden,

  • Unterhaltszahlungen für eigene Kinder und den Ehepartner, die Vorrang haben.

Nach Abzug dieser Posten wird ein Selbstbehalt festgelegt, den Sie behalten dürfen. Ab 2025 liegt dieser in vielen Regionen, wie Nordrhein-Westfalen, bei 2.800 € monatlich (inklusive Wohnkosten). In anderen Gebieten, beispielsweise Dresden oder Koblenz, beträgt der Selbstbehalt oft 2.650 €. Vom verbleibenden Einkommen dürfen Sie in der Regel 50 bis 70 % für Ihren eigenen Lebensunterhalt behalten.

„Der Umfang der sozialrechtlichen Rückgriffsoptionen kann grundsätzlich nicht maßgeblich für den Umfang der zivilrechtlichen Unterhaltspflicht sein." – Bundesgerichtshof (BGH)

Aufteilung der Kosten zwischen Geschwistern

Wenn mehrere Kinder vorhanden sind, wird die Zahlungspflicht für den Elternunterhalt nicht gleichmäßig verteilt, sondern richtet sich nach der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit. Das bedeutet: Überschreitet nur ein Geschwisterteil die Einkommensgrenze von 100.000 €, ist ausschließlich dieses Kind zur Zahlung verpflichtet. Der Anteil des anderen Geschwisters wird gegebenenfalls durch das Sozialamt übernommen. Dabei werden die Einkommen der Geschwister nicht zusammengezählt.

„Letztlich ist aber nur das Kind mit dem höheren Einkommen unterhaltspflichtig. Den Anteil des anderen Kindes übernimmt das Sozialamt." – Markus Karpinski, Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht

Im nächsten Abschnitt zeigen praktische Beispiele, wie solche Berechnungen aussehen.

Berechnungsbeispiele für verschiedene Einkommensstufen

Nach der Festlegung von Einkommen, Selbstbehalt und Abzügen wird die Unterhaltspflicht anhand konkreter Zahlen berechnet.

Beispiel 1: Eine Tochter mit 132.000 € Bruttojahreseinkommen (2023)

Sie verdient jährlich 132.000 € brutto. Nach Abzug folgender monatlicher Kosten:

  • 550 € für die private Krankenversicherung,

  • 600 € für die private Altersvorsorge (5 % des Bruttoeinkommens, also 6.600 € jährlich),

  • 396 € für Fahrtkosten (40 km einfache Strecke, 0,42 €/km, ca. 220 Arbeitstage),

ergibt sich ein unterhaltsrelevantes Einkommen von etwa 114.048 € im Jahr. Damit ist die Tochter unterhaltspflichtig.

Beispiel 2: BGH-Fall vom Oktober 2024

Ein Sohn mit einem Bruttojahreseinkommen von 133.000 € (entspricht etwa 5.500–6.200 € netto monatlich) sollte 1.500 € monatlich für die Pflegekosten seiner Mutter zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zunächst einen pauschalen Selbstbehalt von 5.000 € angesetzt. Der Bundesgerichtshof hob diese Regelung jedoch auf und legte einen Sockelselbstbehalt von 2.650 € zuzüglich 70 % des verbleibenden Überschusses fest.

Beispiel 3: Vergleich zwischen 80.000 € und 120.000 €

Bei einem Bruttojahreseinkommen von 80.000 € entsteht keine Unterhaltspflicht. Verdient man hingegen 120.000 €, führt der verbleibende Überschuss nach Abzügen zu monatlichen Unterhaltszahlungen von etwa 200 bis 400 €.

So schützen Sie Ihr Vermögen

Nachdem wir die Grundlagen zur Berechnung der Unterhaltszahlungen besprochen haben, geht es nun um konkrete Strategien, wie Sie Ihr Vermögen schützen können.

Rechtliche Maßnahmen zum Vermögensschutz

Möchten Sie Ihr Vermögen vor möglichen Forderungen durch Elternunterhalt sichern, gibt es verschiedene legale Möglichkeiten. Wichtig ist dabei, frühzeitig und transparent zu handeln.

Schenkungen und die 10-Jahres-Frist sind eine bewährte Methode. Wie bereits erwähnt, kann das Sozialamt Vermögen, das innerhalb der letzten 10 Jahre verschenkt wurde, zurückfordern. Nach Ablauf dieser Frist ist das übertragene Vermögen jedoch nicht mehr angreifbar.

„Wenn in den letzten 10 Jahren vor Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit Schenkungen erfolgt sind, besteht ein gesetzlicher Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers." – Kanzlei Rösch

Immobilienübertragungen mit Wohnrecht oder Nießbrauch bieten eine weitere Möglichkeit. Ein Wohnrecht garantiert Ihren Eltern, lebenslang in der Immobilie zu wohnen. Der Nießbrauch erlaubt zusätzlich die Vermietung der Immobilie und die Nutzung der Mieteinnahmen, etwa wenn Ihre Eltern in ein Pflegeheim ziehen. Beide Rechte müssen im Grundbuch eingetragen werden und schützen die Wohnsituation Ihrer Eltern.

Auch Ihre private Altersvorsorge bleibt geschützt. Sie dürfen bis zu 5 % Ihres Bruttoeinkommens in Altersvorsorgeprodukte wie Riester- oder Rürup-Rente investieren, ohne dass diese Beträge für den Elternunterhalt angerechnet werden. Bereits angespartes Kapital in diesen Vorsorgeformen gilt als Schonvermögen und bleibt unangetastet.

Zusätzlich bleiben ein Notgroschen von 15.000 € bis 30.000 € (je nach Lebensstandard), eine selbstgenutzte Immobilie in angemessener Größe sowie ein privat genutztes Fahrzeug unberührt.

Was Sie vermeiden sollten: Illegale Strategien

Neben den legalen Maßnahmen ist es entscheidend, sich von illegalen Methoden fernzuhalten.

Vermögensverschleierung durch betrügerische Übertragungen oder versteckte Auslandskonten ist keine Option. Das Sozialamt prüft routinemäßig Kontoauszüge der letzten 3 bis 10 Jahre und kann solche Versuche leicht aufdecken. Wer Vermögen illegal verschiebt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen wegen Sozialbetrugs und die sofortige Rückforderung.

Auch größere Bargeldabhebungen kurz vor einem Sozialhilfeantrag fallen auf. Das Sozialamt hat das Recht, ausführliche Informationen über Ihre Finanzen anzufordern, und unplausible Kontobewegungen werden hinterfragt. Selbst das Verschieben von Vermögen auf den Ehepartner ist problematisch, da das Sozialamt 50 % des gemeinsamen Guthabens anrechnen kann.

Eine langfristige Absicherung gelingt nur durch rechtzeitige und durchdachte Planung.

Frühzeitige Planung mit Ihren Eltern

Der Schlüssel liegt in einer offenen und frühzeitigen Kommunikation mit Ihren Eltern über die Pflegefinanzierung. Besprechen Sie, welche Vermögenswerte vorhanden sind, wie die Rentensituation aussieht und ob Pflegeversicherungsleistungen ausreichen.

Eine private Pflegezusatzversicherung für Ihre Eltern kann helfen, die Lücke zwischen den gesetzlichen Pflegeleistungen und den tatsächlichen Kosten zu schließen. Wird diese frühzeitig abgeschlossen, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass das Sozialamt einspringen muss – und damit entfällt auch die Prüfung Ihrer Finanzen.

Dokumentieren Sie Vermögensübertragungen immer durch notarielle Verträge oder Grundbucheinträge. So lässt sich der Beginn der 10-Jahres-Frist eindeutig nachweisen. Diskutieren Sie auch die Möglichkeit ambulanter Pflege: Häusliche Pflege ist oft kostengünstiger als ein Pflegeheim und ermöglicht es Ihren Eltern, länger in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben.

Der Umgang mit dem Sozialamt

Wenn die Rente und das Vermögen Ihrer Eltern nicht ausreichen, um die Kosten eines Pflegeheims zu decken, übernimmt zunächst das Sozialamt. Doch damit beginnt ein Prozess, der auch Sie betreffen kann. Hier erfahren Sie, wie das Sozialamt vorgeht und welche Rechte Sie in dieser Situation haben.

So läuft das Verfahren beim Sozialamt ab

Das Sozialamt übernimmt zunächst die offenen Pflegeheimkosten Ihrer Eltern. Danach prüft es, ob und in welchem Umfang es diese Kosten von den Kindern zurückfordern kann. Der erste Schritt ist ein Auskunftsersuchen gemäß § 117 SGB XII – ein Fragebogen, der Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse abfragt.

Das Amt geht davon aus, dass Ihr Einkommen unter 100.000 € liegt, es sei denn, es gibt Hinweise auf ein höheres Einkommen. Solche Hinweise können etwa ein gehobener Beruf oder ein Wohnort in einem wohlhabenden Viertel sein.

„Allgemeine Praxis ist aber, dass der Wohnort (ausgewiesenes Villenviertel) als auch der Beruf ausreichend Anlass geben können, eine solche Auskunft zu verlangen." – Markus Karpinski, Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht

Sollte Ihr Einkommen über 100.000 € liegen, müssen Sie Ihren Einkommensteuerbescheid sowie Gehaltsnachweise (der letzten 12 Monate bei Angestellten oder der letzten 3–5 Jahre bei Selbstständigen) einreichen. Das Sozialamt ermittelt daraufhin Ihr „bereinigtes Nettoeinkommen". Dabei werden bestimmte Ausgaben wie Fahrtkosten (0,42 €/km), Beiträge zur privaten Altersvorsorge (bis zu 5 % des Bruttoeinkommens) und laufende Kreditraten abgezogen.

Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid mit einer Zahlungsaufforderung. Es ist wichtig, genau zu prüfen, ob der Selbstbehalt korrekt angesetzt wurde. Dieser beträgt seit Ende 2024 mindestens 2.650 € monatlich.

Schritt

Aktion des Sozialamts

Ihre erforderliche Reaktion

1. Vorleistung

Übernahme der offenen Pflegeheimkosten

Keine Handlung erforderlich

2. Auskunft

Versand eines Fragebogens zu Einkommen und Vermögen

Einkommensteuerbescheid einreichen; 100.000-€-Grenze prüfen

3. Prüfung

Ermittlung Ihrer „Leistungsfähigkeit"

Abzugsfähige Kosten (z. B. Altersvorsorge, Kredite, Fahrtkosten) angeben

4. Bescheid

Zustellung eines Zahlungsbescheids

Berechnung überprüfen; Selbstbehalt kontrollieren

5. Rechtsbehelf

Durchsetzung der Zahlung oder Verhandlung

Bei Fehlern Widerspruch einlegen (innerhalb der Frist)

Ihre Rechte und wichtige Fristen

Das Sozialamt darf Unterhalt nur ab dem Zeitpunkt verlangen, an dem es Sie über die Hilfebedürftigkeit Ihrer Eltern informiert und um Auskunft gebeten hat. Rückwirkende Forderungen für frühere Zeiträume sind ausgeschlossen.

Unterhaltsansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Wenn Sie einen Bescheid erhalten, der fehlerhaft erscheint – etwa weil der Selbstbehalt zu niedrig angesetzt wurde oder geschützte Vermögenswerte (Schonvermögen) nicht berücksichtigt sind –, können Sie Widerspruch einlegen. Dabei ist es wichtig, die im Bescheid genannte Frist einzuhalten.

„Sollte das Sozialamt den Elternunterhalt mit einem zu niedrigen Selbstbehalt berechnen, kannst Du der Berechnung widersprechen und Dich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen." – Dr. Britta Beate Schön, Expertin Recht

Wenn das Sozialamt Schenkungen Ihrer Eltern aus den letzten zehn Jahren zurückfordert, sollten Sie prüfen, ob dies rechtmäßig ist.

In komplexeren Fällen kann es sinnvoll sein, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte zu wahren.

Wann Sie einen Anwalt brauchen

Sobald das Sozialamt einen Fragebogen verschickt und Ihr Einkommen nahe oder über der 100.000-€-Grenze liegt, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Familienrecht oder Sozialrecht hinzuzuziehen. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Ihr bereinigtes Nettoeinkommen korrekt berechnet wird und alle zulässigen Abzüge – wie private Altersvorsorge, Berufskosten und Kreditraten – berücksichtigt werden.

Rechtlicher Beistand wird besonders wichtig, wenn das Sozialamt versucht, geschütztes Vermögen wie Ihr selbstgenutztes Eigenheim oder bestimmte Altersvorsorgeprodukte in die Berechnung einzubeziehen. Auch wenn Sie geltend machen möchten, dass Ihre Eltern ihren Unterhaltsanspruch durch grobes Fehlverhalten verwirkt haben (etwa durch Missbrauch, Vernachlässigung oder Nichtzahlung von Kindesunterhalt), ist ein Anwalt unerlässlich, um dies vor Gericht zu beweisen.

Sind mehrere Geschwister betroffen, kann ein Anwalt zudem helfen, die Zahlungslast fair nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit aufzuteilen. Verpassen Sie keine Fristen: Werden Informationen nicht rechtzeitig eingereicht, kann das Sozialamt Ihr Einkommen zu Ihrem Nachteil schätzen.

Praktische Schritte für den Umgang mit Elternunterhalt 2026

Dieser Abschnitt erklärt, wie sich unterschiedliche Einkommenssituationen auf Ihre Handlungsoptionen auswirken. Ihre nächsten Schritte hängen davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist.

Wenn Sie weniger als 100.000 € jährlich verdienen

Werfen Sie einen Blick auf Ihr im Steuerbescheid ausgewiesenes Gesamteinkommen. Dazu zählen Gehalt, Einkünfte aus Selbstständigkeit, Kapitalerträge und Mieteinnahmen. Wichtig: Das Einkommen Ihres Ehepartners oder Ihrer Geschwister wird dabei nicht berücksichtigt.

Falls das Sozialamt Sie anschreibt und nach § 117 SGB XII einen Fragebogen anfordert, sollten Sie zeitnah Ihren Einkommensteuerbescheid oder aktuelle Gehaltsabrechnungen einreichen. Damit können Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der Grenze von 100.000 € liegt.

Das Beste daran: Liegt Ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze, sind Ihre Vermögenswerte – einschließlich einer selbstgenutzten Immobilie – geschützt. Diese können nicht für den Elternunterhalt herangezogen werden. Informieren Sie sich vorab über die aktuellen Pflegekassenleistungen, um die Finanzierungslücke realistisch einschätzen zu können. Aber Achtung: Das Sozialamt kann Schenkungen Ihrer Eltern aus den letzten zehn Jahren zurückfordern, um Pflegekosten zu decken.

Falls Ihr Einkommen die Grenze überschreitet, sollten Sie unbedingt rechtzeitig juristischen Rat einholen.

Wenn Sie mehr als 100.000 € jährlich verdienen

Sollte Ihr Einkommen über der Grenze liegen, wird die Situation komplexer. In diesem Fall ist es ratsam, so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Familien- oder Sozialrecht zu konsultieren, bevor Sie den Fragebogen des Sozialamts ausfüllen. Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, Ihr „bereinigtes Nettoeinkommen“ korrekt zu berechnen und alle möglichen Abzüge geltend zu machen. Dazu gehören unter anderem:

  • Fahrtkosten zur Arbeit (0,42 € pro Kilometer),

  • Beiträge zur privaten Altersvorsorge (bis zu 5 % des Bruttoeinkommens),

  • laufende Kreditraten für Ihre selbstgenutzte Immobilie sowie

  • Beiträge zu privater Kranken- und Pflegeversicherung.

Sammeln und dokumentieren Sie diese Ausgaben sorgfältig, um sie nachweisen zu können.

Der Bundesgerichtshof hat Ende 2024 entschieden, dass Ihnen ein monatlicher Selbstbehalt von mindestens 2.650 € zusteht. Gehen Sie jeden Bescheid des Sozialamts genau durch. Falls mehrere Geschwister ebenfalls über der Einkommensgrenze liegen, wird die finanzielle Belastung anteilig nach deren Leistungsfähigkeit verteilt.

Allgemeine Tipps für Familien

Zusätzlich zu den finanziellen Aspekten ist ein frühzeitiges Gespräch in der Familie hilfreich. Besprechen Sie mit Ihren Eltern deren Wünsche zur Pflege und die finanzielle Planung. Klären Sie dabei auch, ob eine ambulante Pflege zu Hause eine günstigere Alternative zum Pflegeheim sein könnte. Eine zentrale Mappe mit wichtigen Unterlagen wie Rentenbescheiden, Versicherungspolicen, Grundbuchauszügen, Pflegegutachten – den voraussichtlichen Pflegegrad können Sie vorab mit unserem Pflegegradrechner ermitteln – und Vollmachten kann ebenfalls sehr hilfreich sein.

Bewahren Sie Belege für Fahrtkosten zu Pflegeheim-Besuchen auf, da diese steuerlich absetzbar sind. Sprechen Sie mit Ihren Geschwistern, um im Ernstfall eine gerechte Aufteilung der Kosten sicherzustellen.

Zum Schluss ein beruhigender Gedanke: Nur etwa 6 % der Steuerzahler in Deutschland haben ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 €. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie zur Zahlung herangezogen werden, ist daher insgesamt gering.

Fazit

Gute Nachrichten: Nur etwa 6 % der Steuerzahler in Deutschland verdienen mehr als 100.000 € brutto im Jahr – die Wahrscheinlichkeit, Elternunterhalt leisten zu müssen, ist somit gering. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 hat die finanzielle Belastung für die meisten Familien deutlich verringert.

Wenn Ihr Einkommen unter der festgelegten Grenze liegt, bleiben Ihre Vermögenswerte – wie Ihre selbstgenutzte Immobilie oder Ihre Altersvorsorge – geschützt. Zudem haben Ihre eigenen Kinder und Ihr Ehepartner rechtlich immer Vorrang vor Ihren Eltern.

Wichtig ist eine rechtzeitige Planung: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Eltern über deren Vorstellungen zur Pflege, organisieren Sie alle relevanten Dokumente und ziehen Sie Alternativen wie ambulante Pflege in Betracht – unsere Checkliste zur Pflegedienstauswahl unterstützt Sie dabei –, die oft günstiger ist als ein Pflegeheim. Denken Sie auch an die 10-Jahresfrist bei Schenkungen.

Sollte das Sozialamt Sie kontaktieren, bewahren Sie Ruhe. Liegt Ihr Einkommen unter 100.000 €, reicht ein Nachweis aus. Bei einem höheren Einkommen ist es ratsam, vor dem Ausfüllen des Fragebogens einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Dokumentieren Sie dabei alle abzugsfähigen Ausgaben, wie zum Beispiel Fahrtkosten, laufende Kredite oder Ihre Altersvorsorge, genau. Diese Schritte helfen, Ihre finanzielle Lage gut zu organisieren.

Kurz gesagt: Mit einer klugen Planung und dem richtigen Wissen können Sie sowohl Ihre Eltern unterstützen als auch Ihre eigene finanzielle Stabilität sichern – und dabei die gesetzlichen Schutzmöglichkeiten optimal nutzen.

FAQs

Wie wird das bereinigte Nettoeinkommen für den Elternunterhalt korrekt berechnet?

Das bereinigte Nettoeinkommen ergibt sich, indem vom steuerlichen Nettoeinkommen bestimmte Ausgaben abgezogen werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Berufsbedingte Aufwendungen

  • Beiträge zur privaten Altersvorsorge

  • Schulden, wie beispielsweise Kredite

  • Weitere abzugsfähige Posten

Der Betrag, der nach diesen Abzügen übrig bleibt, dient als Grundlage für die Berechnung der Unterhaltspflicht.

Ein wichtiger Punkt: Ihr Selbstbehalt – also der Betrag, der Ihnen für Ihren eigenen Lebensunterhalt zusteht – bleibt davon unberührt und wird bei der Berechnung berücksichtigt.

Welche Ausnahmen gelten bei der 100.000-Euro-Einkommensgrenze für den Elternunterhalt?

Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro für den Elternunterhalt kann in bestimmten Situationen Ausnahmen haben. Ein Beispiel dafür sind Schenkungen, die in den letzten zehn Jahren erfolgt sind. Solche übertragene Vermögenswerte können bei der Berechnung des Einkommens erneut berücksichtigt werden.

Dabei wird ausschließlich das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes herangezogen – das Einkommen des Ehepartners bleibt außen vor. Vermögenswerte wie Immobilien oder Ersparnisse werden in der Regel nicht in die Berechnung einbezogen, es sei denn, sie wurden kürzlich übertragen oder verschenkt.

Wie kann ich mein Vermögen vor Forderungen durch Elternunterhalt schützen?

Es gibt rechtliche Möglichkeiten, das eigene Vermögen vor Forderungen durch Elternunterhalt zu sichern. Ein zentraler Punkt ist das sogenannte Schonvermögen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Eine angemessene Altersvorsorge

  • Immobilien, die mit einem Wohnrecht oder Nießbrauch belastet sind

  • Bestimmte Rücklagen, die bei der Berechnung außen vor bleiben

Allerdings sollten Sie beachten, dass Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Pflegebedürftigkeit erfolgt sind, angerechnet werden können. Dies regelt die 10-Jahres-Frist nach § 528 BGB. Um Vermögenswerte wie Immobilien abzusichern, können Gestaltungen wie Nießbrauch oder Wohnrecht eine sinnvolle Lösung sein.

Da die rechtlichen Bestimmungen oft komplex sind, lohnt es sich, frühzeitig eine fachkundige Beratung einzuholen. So lassen sich individuelle Strategien entwickeln, um Vermögen rechtssicher zu schützen und unerwünschte Unterhaltsforderungen zu vermeiden. Ermitteln Sie vorab den voraussichtlichen Pflegegrad Ihrer Eltern, um die zu erwartenden Kosten realistisch einschätzen zu können.

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