Zum Inhalt springen

Pflegezusatzversicherung: Vergleich, Kosten & wann sich der Abschluss lohnt

12.01.2026 · 12 Min. Lesezeit · Pflegefinanzierung

Zuletzt aktualisiert:

Pflegezusatzversicherung: Vergleich, Kosten & wann sich der Abschluss lohnt

Wer im Pflegeheim lebt, zahlt im ersten Jahr im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche. So hat es der Verband der Ersatzkassen (vdek) zum 1. Juli 2026 ausgewertet, 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen mit Rente und Ersparnissen, und wenn das nicht reicht, prüft das Sozialamt, ob Kinder Elternunterhalt zahlen müssen.

Eine private Pflegezusatzversicherung soll diese Lücke verkleinern. Es gibt sie in vier Formen: Pflegetagegeld, Pflegekosten, Pflegerente und den staatlich geförderten Pflege-Bahr. Dieser Artikel vergleicht die vier Arten in Tabellen, zeigt Beispielbeiträge nach Eintrittsalter und ordnet ein, für wen sich welche Variante eignet. Eine Empfehlung für einen bestimmten Tarif oder Anbieter gibt er nicht.

Wie groß die Lücke im Pflegefall ist

Im Pflegeheim setzt sich der Eigenanteil aus drei Posten zusammen. Nur der erste hängt mit der Pflege selbst zusammen, die beiden anderen fallen für Wohnen und Gebäude an.

Posten (Bundesdurchschnitt, 1. Juli 2026)Betrag pro Monat
Eigenanteil an den Pflegekosten im ersten Jahr (nach Zuschlag der Pflegekasse)1.775 €
Unterkunft und Verpflegung1.068 €
Investitionskosten521 €
Summe im ersten Jahr3.364 €

Zwischen den Bundesländern liegen die Beträge weit auseinander. Am niedrigsten ist er laut vdek in Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro, am höchsten in Bremen mit 3.761 Euro.

Mit der Dauer des Heimaufenthalts sinkt die Belastung etwas. Die Pflegekasse zahlt nach § 43c SGB XI einen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit jedem Jahr steigt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.

Dauer im PflegeheimZuschlag der Pflegekasse auf den pflegebedingten Eigenanteil
bis 12 Monate15 %
mehr als 12 Monate30 %
mehr als 24 Monate50 %
mehr als 36 Monate75 %

Rund vier von fünf Pflegebedürftigen werden nach Angaben des Statistischen Bundesamts zu Hause versorgt, meist von Angehörigen. Dort lässt sich die Lücke schwerer beziffern, weil sie davon abhängt, wie viel Hilfe von außen nötig ist. Die Rating-Agentur Assekurata rechnet in einer Studie aus der Versicherungsbranche bei täglicher Versorgung durch einen Pflegedienst mit einer Lücke zwischen 375 und 2.100 Euro im Monat, je nach Pflegegrad. Die Leistungen der Pflegekasse je Pflegegrad fasst der Überblick Pflegekosten: Was zahlt die Pflegekasse? zusammen.

Die vier Arten der Pflegezusatzversicherung im Vergleich

Am deutlichsten unterscheiden sich die vier Varianten darin, wie sie auszahlen und wer sie abschließen kann. Grundlage der Übersicht sind die Verbraucherzentrale, die Assekurata-Studie und für den Pflege-Bahr das Gesetz.

MerkmalPflegetagegeldPflegekostenPflegerentePflege-Bahr
Auszahlungvereinbarter Betrag je Pflegegrad, frei verwendbarAufstockung der Kassenleistung oder Erstattung nachgewiesener Kostenvereinbarte monatliche RenteTagegeld, frei verwendbar, gesetzliche Mindestleistung
Gesundheitsprüfungjajanach Tarifnein
Wartezeitnach Tarifnach Tarifnach Tarifbis zu fünf Jahre
Pflege durch Angehörigevolle Leistungdeutlich geringere Leistungvolle Leistungvolle Leistung
Beitragkann steigenkann steigenin der Regel stabilkann steigen
Verbreitung3.021.300 Versicherte366.100 Versicherte259.000 Verträge890.091 Versicherte

Pflegetagegeldversicherung

Das Pflegetagegeld ist mit gut drei Millionen Versicherten Ende 2024 die mit Abstand häufigste Form. Sie vereinbaren einen Betrag, den der Versicherer im Pflegefall zahlt, ohne dass Sie Rechnungen einreichen. Das Geld kann in einen Pflegedienst fließen, an pflegende Angehörige gehen oder Unterkunft und Verpflegung im Heim decken.

Den vollen Betrag zahlen viele Versicherer laut Verbraucherzentrale erst in Pflegegrad 5, einige schon in Pflegegrad 4. In den niedrigeren Pflegegraden gibt es nur einen Anteil. Assekurata unterscheidet zwei Bauformen: Bei statischen Tarifen legen Sie nur die Leistung für Pflegegrad 5 fest, die übrigen Stufen gibt der Tarif vor. Flexible Tarife erlauben es, die Leistung in jedem Pflegegrad selbst zu wählen. Das ist für die häufigen Pflegegrade 2 und 3 bei Pflege zu Hause wichtig.

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung bieten laut Assekurata nur fünf private Krankenversicherer an. In der Praxis stockt sie die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen festen Prozentsatz auf, meist um 50 oder 100 Prozent. Manche Tarife verlangen kaum noch Belege und zahlen einen monatlichen Betrag. Für Pflegehilfsmittel, Umbauten oder Kurzzeitpflege bleibt der Nachweis aber nötig.

Bei Pflege durch Angehörige leistet dieser Typ wie die gesetzliche Kasse deutlich weniger als bei einem Pflegedienst, und zwar erst ab Pflegegrad 2. Bei Tarifen, die einen Prozentsatz der Kassenleistung zahlen, steigt die Leistung nur, wenn der Gesetzgeber die Kassenleistungen erhöht. Passt er sie längere Zeit nicht an, wächst die Lücke wieder.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerente ist ein Produkt der Lebensversicherer und mit 259.000 Verträgen die seltenste Form. Sie zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, die volle Höhe laut Verbraucherzentrale in der Regel erst ab Pflegegrad 4 oder 5, auch im Heim. Der Beitrag ist in der Regel stabil, liegt aber etwa zwei- bis dreimal so hoch wie bei den anderen Arten.

Pflege-Bahr (geförderte Pflegezusatzversicherung)

Der Pflege-Bahr ist ein Pflegetagegeld mit staatlicher Zulage, geregelt in den §§ 126 bis 130 SGB XI. Abschließen kann ihn, wer mindestens 18 Jahre alt ist, in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert ist und vorher keine Pflegeleistungen bezogen hat. Der Versicherer darf keine Gesundheitsprüfung verlangen, keine Risikozuschläge erheben und niemanden wegen Vorerkrankungen ausschließen.

Die gesetzliche Mindestleistung ist dafür niedrig: In Pflegegrad 5 müssen es mindestens 600 Euro im Monat sein, und die Wartezeit darf bis zu fünf Jahre dauern. Wer auf Grundsicherung oder Sozialhilfe angewiesen ist, kann den Vertrag mindestens drei Jahre ruhen lassen, verliert in dieser Zeit aber den Schutz.

Was eine Pflegezusatzversicherung kostet

Der Beitrag hängt vor allem vom Alter beim Abschluss, vom Gesundheitszustand und von der gewünschten Leistung ab. Belastbare Beispielbeiträge nach Eintrittsalter gibt es aktuell nur für das Pflegetagegeld.

Hinweis zur Quelle: Die folgenden Zahlen stammen aus einer Studie der Rating-Agentur Assekurata vom April 2026, die der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) veröffentlicht hat. Der PKV-Verband vertritt die Interessen der privaten Krankenversicherer, die diese Tarife verkaufen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Beiträge gemeinhin überschätzt werden. Lesen Sie die Werte deshalb als Größenordnung. Eine neutrale Marktübersicht ersetzen sie nicht.

Assekurata hat vier Pflegetagegeld-Tarife für zwei Absicherungsziele berechnet. 2.000 Euro im Monat sollen die durchschnittlichen pflegebedingten Kosten im Heim decken, 3.500 Euro die volle Lücke einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Alter bei AbschlussMonatsbeitrag für 2.000 € LeistungMonatsbeitrag für 3.500 € Leistung
25 Jahre38 bis 61 €66 bis 107 €
35 Jahre55 bis 87 €96 bis 152 €
45 Jahre78 bis 130 €136 bis 227 €
55 Jahre134 bis 215 €235 bis 377 €

Die Spanne kommt vor allem daher, wie viel ein Tarif in den unteren Pflegegraden zahlt. Je höher die Leistung bei Pflegegrad 2 und 3 zu Hause, desto teurer wird er. Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen oder den Antrag ablehnen.

Für die anderen drei Arten liegen keine vergleichbaren Beispielrechnungen nach Alter vor. Einordnen lassen sie sich trotzdem:

VersicherungsartKosten im Vergleich zum PflegetagegeldBeleg
Pflegekostenetwas günstiger, weil die Leistung bei Pflege durch Angehörige geringer istAssekurata
Pflegerenteetwa zwei- bis dreimal so hochVerbraucherzentrale
Pflege-Bahrmindestens 15 € im Monat, davon 10 € Eigenbeitrag und 5 € staatliche Zulage§ 127 SGB XI

Warum die Beiträge später steigen können

Beim Pflegetagegeld, beim Pflegekostentarif und beim Pflege-Bahr ist der Beitrag nicht festgeschrieben. Laut Verbraucherzentrale steigen die Beiträge erfahrungsgemäß, weil die Leistungsausgaben zunehmen. Beim Pflege-Bahr erwartet sie eine ungünstigere Entwicklung als bei ungeförderten Tarifen, weil dort mehr Menschen mit Vorerkrankungen oder in höherem Alter versichert sind.

Ein zweiter Grund ist die Dynamik. Pflegetagegeld-Tarife erhöhen im Regelfall die Leistung in festen Abständen, damit sie mit den Pflegekosten Schritt hält, und der Beitrag steigt mit. Am häufigsten ist laut Assekurata eine Erhöhung um 10 Prozent alle drei Jahre. Sie können einer Erhöhung widersprechen. Wer das dreimal in Folge tut, verliert in der Regel das Recht, die Leistung später ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.

Welche Absicherung zu welcher Lebenslage passt

Ob sich eine Pflegezusatzversicherung lohnt, hängt weniger vom Produkt ab als von Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen und Ihrer Familie. Die Verbraucherzentrale rät, zuerst zu prüfen, ob Sie überhaupt eine Versicherung brauchen. Wenn genug Vermögen vorhanden ist, das im Pflegefall verbraucht werden darf, oder wenn Renten die Kosten decken, können Sie auf den Abschluss verzichten.

Ihre LagePassende ArtWorauf Sie achten sollten
Sie möchten zu Hause von Angehörigen gepflegt werdenPflegetagegeldhohe Leistung schon in Pflegegrad 2 und 3 bei häuslicher Pflege
Sie rechnen mit Pflege durch einen Pflegedienst oder im HeimPflegekosten oder PflegetagegeldHöhe der Aufstockung, Leistung bei Pflege durch Angehörige
Sie wollen einen festen Beitrag und haben ein höheres EinkommenPflegerenteBeitrag auch im Rentenalter tragbar, volle Rente in der Regel erst ab Pflegegrad 4 oder 5
Sie haben Vorerkrankungen und bekommen keinen anderen VertragPflege-Bahrfünf Jahre Wartezeit, geringe Leistung in den unteren Pflegegraden
Sie haben genug Vermögen oder Rente für die PflegekostenkeineVermögen für den Pflegefall bewusst einplanen

Das richtige Alter für den Abschluss

Beim Zeitpunkt gehen die Einschätzungen auseinander. Die Verbraucherzentrale empfiehlt für jüngere Menschen bis etwa 50 Jahre meist noch keine Pflegezusatzversicherung, weil die Beiträge über die lange Laufzeit steigen können und sich der Bedarf noch ändert. Assekurata argumentiert umgekehrt: Wer früh abschließt, zahlt über die Laufzeit insgesamt weniger, ist schon in jüngeren Jahren abgesichert und umgeht das Risiko, wegen einer späteren Erkrankung abgelehnt zu werden.

Beide Sichtweisen haben einen wahren Kern. Für die Entscheidung hilft eine einfache Rechnung: Wie viel Geld stünde Ihnen im Pflegefall monatlich aus Rente und Ersparnissen zur Verfügung, und wie lange würde es reichen? Unser Ratgeber zur langfristigen Pflegefinanzierung zeigt, wie Sie die Kosten über viele Jahre planen.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Tarife mit gleichem Namen unterscheiden sich in den Bedingungen stark. Diese Punkte sollten Sie vor dem Abschluss im Angebot finden:

  • Leistung in den unteren Pflegegraden: Pflegegrad 2 und 3 kommen am häufigsten vor. Prüfen Sie, wie viel Prozent der vereinbarten Leistung der Tarif dort bei Pflege zu Hause zahlt.
  • Dynamik: Die Leistung sollte vor und nach Eintritt des Pflegefalls regelmäßig an steigende Kosten angepasst werden können, ohne neue Gesundheitsprüfung.
  • Beitragsbefreiung: Manche Tarife verlangen keine Beiträge mehr, sobald Sie pflegebedürftig sind. Laut Verbraucherzentrale befreien einige Anbieter erst ab Pflegegrad 5 oder gar nicht. Assekurata hält eine Befreiung ab Pflegegrad 4 oder 5 für vertretbar, weil eine frühe Befreiung den Beitrag verteuert.
  • Gesundheitsfragen: Beantworten Sie sie vollständig und wahrheitsgemäß, auch wenn eine Vorerkrankung zu einem Risikozuschlag führt.
  • Wartezeit: Klären Sie, ab wann der Tarif leistet und ob die Wartezeit bei einem Unfall entfällt.
  • Tragbarkeit im Alter: Der Beitrag muss auch mit der Rente bezahlbar bleiben. Ein Vertrag, den Sie mit 75 kündigen müssen, nützt im Pflegefall nichts.

Häufig wird der Pflege-Bahr zusammen mit einem ungeförderten Zusatzbaustein angeboten. Die Verbraucherzentralen raten davon eher ab. Ohne relevante Vorerkrankungen ist der geförderte Tarif nach ihrer Einschätzung in der Regel nicht zu empfehlen.

Wer bereits Leistungen der Pflegekasse bezogen hat, kann nach § 126 SGB XI keinen Pflege-Bahr mehr abschließen, und ungeförderte Tarife prüfen vor dem Abschluss die Gesundheit. In dieser Lage helfen die Leistungen der Pflegekasse, eine gute Vorbereitung auf die MD-Begutachtung und steuerliche Entlastungen, etwa wenn Sie Pflegekosten von der Steuer absetzen.

Fazit: Erst die eigene Lücke berechnen, dann den Tarif wählen

Eine Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke zwischen den Kosten der Pflege und der Leistung der Pflegekasse ganz oder teilweise. Ob Sie sie brauchen, entscheidet die eigene Finanzlage: Reichen Rente und Vermögen für einige Jahre Pflege, ist sie verzichtbar. Fehlt dieser Puffer, ist das Pflegetagegeld die flexibelste der vier Arten, weil es auch bei Pflege durch Angehörige voll zahlt.

Der Pflege-Bahr ist vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen eine Möglichkeit, die sonst keinen Vertrag bekommen. Die Pflegerente kommt für Menschen infrage, die einen festen Beitrag wollen und ihn sich dauerhaft leisten können. Vergleichen Sie vor dem Abschluss die Leistung in den Pflegegraden 2 und 3 und die Regeln zur Dynamik, denn dort unterscheiden sich die Tarife am stärksten.

FAQs

Ab welchem Alter lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bis etwa 50 Jahre meist noch keinen Abschluss. Wer jünger abschließt, zahlt allerdings niedrigere Monatsbeiträge: In der Assekurata-Studie kostet ein Pflegetagegeld von 2.000 Euro mit 25 Jahren 38 bis 61 Euro, mit 55 Jahren 134 bis 215 Euro im Monat. Mit dem Alter steigt auch das Risiko, wegen einer Erkrankung abgelehnt zu werden.

Lohnt sich der Pflege-Bahr?

Ohne relevante Vorerkrankungen ist er nach Einschätzung der Verbraucherzentrale in der Regel nicht zu empfehlen. Die Mindestleistung liegt laut Verbraucherzentrale zwischen 60 Euro in Pflegegrad 1 und 600 Euro in Pflegegrad 5, und Leistungen gibt es erst nach bis zu fünf Jahren Wartezeit. Sinnvoll kann er sein, wenn Sie wegen Vorerkrankungen keinen ungeförderten Vertrag bekommen, denn der Versicherer darf niemanden ablehnen.

Zahlt die Pflegezusatzversicherung auch, wenn Angehörige pflegen?

Das Pflegetagegeld, die Pflegerente und der Pflege-Bahr zahlen unabhängig davon, wer pflegt. Die Pflegekostenversicherung leistet bei Pflege durch Angehörige deutlich weniger als bei einem Pflegedienst und erst ab Pflegegrad 2.

Was passiert, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht?

Beim Pflegetagegeld, beim Pflegekostentarif und beim Pflege-Bahr sind Beitragserhöhungen möglich, wenn die Ausgaben der Versicherer steigen. Erhöhungen wegen der Dynamik können Sie ablehnen, verlieren aber nach drei Ablehnungen in Folge in der Regel das Recht, die Leistung ohne Gesundheitsprüfung anzupassen. Eine Pflegerente hat in der Regel einen festen Beitrag.

Quellen

Quellenstand:

Sie suchen einen Pflegedienst in Ihrer Nähe?

Vergleichen Sie Pflegedienste in Ihrer Region — kostenlos und unverbindlich.

Pflegedienste finden