Botengänge
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Botengänge - Verfügbare Städte
Kategorie: Hauswirtschaftliche Versorgung
Verfügbar in 70 Städten in ganz Deutschland
Insgesamt 95 Pflegedienste bieten diese Leistung an
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Häufige Fragen zu Botengänge
Botengänge sind die kleinen Wege, die im Alltag anfallen und ohne Auto oder mit eingeschränkter Mobilität schnell zur Hürde werden:
- Rezepte in der Arztpraxis abholen und in der Apotheke einlösen
- Briefe und Pakete zur Post bringen oder abholen
- Kleidung zur Reinigung bringen, Schuhe zum Schuster
- Kleinigkeiten besorgen, die beim Wocheneinkauf vergessen wurden
Anders als bei der Begleitung ist die pflegebedürftige Person bei Botengängen nicht dabei. Der Helfer erledigt die Wege allein.
Besorgungen des täglichen Bedarfs, etwa Medikamente aus der Apotheke, zählen zur hauswirtschaftlichen Versorgung und können ab Pflegegrad 2 über die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI abgerechnet werden, oft in Verbindung mit dem Einkauf. Für weitere Botengänge eignet sich der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € im Monat ab Pflegegrad 1, einsetzbar bei Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Viele Apotheken liefern Medikamente kostenlos nach Hause. Das spart Wege und damit Budget, das Sie für andere Hilfen nutzen können.
Pflegedienste erledigen Botengänge meist nur im Zusammenhang mit ihrem Einsatz, etwa auf dem Weg zum nächsten Patienten. Anerkannte Alltagshelfer und Nachbarschaftshilfen sind flexibler. In einigen Bundesländern können sich auch Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer registrieren und über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Einzelne Wege kosten verhältnismäßig viel Einsatzzeit. Sammeln Sie deshalb Besorgungen auf einer Liste und lassen Sie sie an einem festen Tag gemeinsam mit dem Einkauf erledigen. Folgerezepte lassen sich oft telefonisch oder über das E-Rezept in der Praxis bestellen und direkt an die Apotheke übermitteln. Ein Rechenbeispiel: Bei einem angenommenen Stundensatz von 35 € reichen 131 € Entlastungsbetrag für knapp vier Stunden im Monat, die Sie so auf mehrere Botengänge verteilen können.
- Wie werden Auslagen abgerechnet? Belege sollten immer mitgeliefert werden.
- Wird nach Zeit oder pauschal pro Botengang abgerechnet?
- Wie kurzfristig sind Botengänge möglich, etwa wenn ein Rezept dringend eingelöst werden muss?
Weiterlesen: Entlastungsbetrag: 131 Euro clever nutzen und Medikamentengabe in der häuslichen Pflege. Passend dazu: Einkaufen und Begleitung bei Außenaktivitäten.
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