Pflege-Glossar

In der Welt der Pflege begegnen Ihnen viele Fachbegriffe: Pflegegrad, Behandlungspflege, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag. Unser Pflege-Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe kurz und verständlich, damit Sie sich sicher im Pflege-Dschungel zurechtfinden.

Für ausführliche Informationen zu einzelnen Themen besuchen Sie unseren Pflege-Ratgeber.

A

Ambulante Pflege

Ambulante Pflege bezeichnet die pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung durch professionelle Pflegedienste.

B

Behandlungspflege

Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegemaßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe, die ärztlich verordnet werden.

E

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene monatliche Leistung von 131 € für alle Pflegegrade zur Finanzierung von Entlastungsangeboten.

G

Grundpflege

Grundpflege umfasst die alltägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die nicht ärztlich verordnet werden muss.

H

Hauskrankenpflege

Hauskrankenpflege ist die medizinische und pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld, verordnet vom Arzt als Alternative zum Krankenhausaufenthalt.

M

Medizinischer Dienst (MD)

Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) begutachtet im Auftrag der Pflegekassen die Pflegebedürftigkeit und empfiehlt den Pflegegrad.

P

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die von Angehörigen gepflegt werden.

Pflegegrad

Ein Pflegegrad (1–5) beschreibt das Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbständigkeit und bestimmt den Umfang der Pflegeleistungen.

Pflegeperson

Eine Pflegeperson ist jemand, der einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt und dafür sozialversichert wird.

Pflegestufe

Pflegestufen (0–III) waren das alte Einstufungssystem bis 2016. Seit 2017 wurden sie durch die 5 Pflegegrade ersetzt.

Pflegevertrag

Ein Pflegevertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Pflegebedürftigem und Pflegedienst, einschließlich Leistungsumfang und Kosten.

S

Sozialstation

Eine Sozialstation ist eine gemeinnützige Einrichtung der ambulanten Pflege, oft getragen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen.

Stationäre Pflege

Stationäre Pflege bezeichnet die dauerhafte pflegerische Versorgung in einem Pflegeheim, wenn ambulante Pflege nicht mehr ausreicht.

T

Tagespflege

Tagespflege ist eine teilstationäre Versorgungsform, bei der Pflegebedürftige tagsüber in einer Einrichtung betreut werden und abends nach Hause zurückkehren.

V

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder sonstiger Gründe verhindert ist.

Pflegedienst in Ihrer Nähe finden

Vergleichen Sie kostenlos Pflegedienste in Ihrer Region und finden Sie die passende Unterstützung.

Jetzt Pflegedienst finden →