Pflege-Glossar

In der Welt der Pflege begegnen Ihnen viele Fachbegriffe: Pflegegrad, Behandlungspflege, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag. Unser Pflege-Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe kurz und verständlich, damit Sie sich sicher im Pflege-Dschungel zurechtfinden.

Für ausführliche Informationen zu einzelnen Themen besuchen Sie unseren Pflege-Ratgeber.

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24-Stunden-Pflege

24-Stunden-Pflege bezeichnet die Betreuung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft – tatsächlich eine Alltagsbegleitung, keine durchgehende Pflege rund um die Uhr.

A

Alltagsbegleiter

Alltagsbegleiter unterstützen pflegebedürftige Menschen bei Alltagsaktivitäten wie Einkaufen, Spaziergängen oder Behördengängen – finanzierbar über den Entlastungsbetrag.

Ambulante Pflege

Ambulante Pflege bezeichnet die pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung durch professionelle Pflegedienste.

Außerklinische Intensivpflege

Außerklinische Intensivpflege ist die dauerhafte Versorgung schwerstkranker Menschen mit hohem medizinischem Überwachungsbedarf – etwa bei Beatmung – außerhalb des Krankenhauses.

B

Behandlungspflege

Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegemaßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe, die ärztlich verordnet werden.

D

Dekubitus

Ein Dekubitus (Druckgeschwür) ist eine Haut- und Gewebeschädigung durch anhaltenden Druck, die vor allem bei bettlägerigen Menschen auftritt.

Demenz

Demenz ist eine fortschreitende Erkrankung des Gehirns mit Verlust von Gedächtnis- und Alltagsfähigkeiten – der häufigste Grund für Pflegebedürftigkeit in Deutschland.

E

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene monatliche Leistung von 131 € für alle Pflegegrade zur Finanzierung von Entlastungsangeboten.

G

Grundpflege

Grundpflege umfasst die alltägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die nicht ärztlich verordnet werden muss.

H

Hauskrankenpflege

Hauskrankenpflege ist die medizinische und pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld, verordnet vom Arzt als Alternative zum Krankenhausaufenthalt.

Hausnotruf

Ein Hausnotruf ist ein Notrufsystem für zu Hause, mit dem alleinlebende Pflegebedürftige per Knopfdruck rund um die Uhr Hilfe rufen können – ab Pflegegrad 1 bezuschusst.

K

Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung verbindet Pflegesachleistung und Pflegegeld: Wer das Sachleistungsbudget nur teilweise nutzt, erhält anteilig Pflegegeld ausgezahlt.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete vollstationäre Pflege – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – für bis zu 8 Wochen pro Jahr.

M

Medizinischer Dienst (MD)

Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) begutachtet im Auftrag der Pflegekassen die Pflegebedürftigkeit und empfiehlt den Pflegegrad.

N

Nachtpflege

Nachtpflege ist eine teilstationäre Versorgungsform, bei der Pflegebedürftige nachts in einer Einrichtung betreut werden und tagsüber zu Hause leben.

P

Palliativpflege

Palliativpflege begleitet schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit dem Ziel, Schmerzen zu lindern und Lebensqualität zu erhalten.

Pflege-WG

Eine Pflege-WG ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft, in der mehrere Pflegebedürftige zusammenleben und gemeinsam von einem Pflegedienst versorgt werden.

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Selbständigkeit gesundheitlich bedingt dauerhaft beeinträchtigt ist (§ 14 SGB XI) – die Grundlage für jeden Pflegegrad.

Pflegeberatung

Pflegeberatung ist eine kostenlose, individuelle Beratung zu Pflegeleistungen und -organisation, auf die Pflegebedürftige und Angehörige gesetzlichen Anspruch haben.

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die von Angehörigen gepflegt werden.

Pflegegrad

Ein Pflegegrad (1–5) beschreibt das Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbständigkeit und bestimmt den Umfang der Pflegeleistungen.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Verbrauchsmaterialien zur Erleichterung der häuslichen Pflege, die von der Pflegekasse finanziert werden.

Pflegekasse

Die Pflegekasse ist der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie ist bei jeder Krankenkasse angesiedelt und entscheidet über Pflegegrade und Leistungen.

Pflegeperson

Eine Pflegeperson ist jemand, der einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt und dafür sozialversichert wird.

Pflegesachleistung

Pflegesachleistungen sind Pflegeeinsätze eines ambulanten Pflegedienstes, die die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 direkt mit dem Dienst abrechnet.

Pflegestufe

Pflegestufen (0–III) waren das alte Einstufungssystem bis 2016. Seit 2017 wurden sie durch die 5 Pflegegrade ersetzt.

Pflegetagebuch

Ein Pflegetagebuch dokumentiert den täglichen Pflegeaufwand und ist die wichtigste Vorbereitung auf die MD-Begutachtung zur Pflegegrad-Einstufung.

Pflegevertrag

Ein Pflegevertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Pflegebedürftigem und Pflegedienst, einschließlich Leistungsumfang und Kosten.

S

Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

Ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) ist eine ambulante Spezialeinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen.

Sozialstation

Eine Sozialstation ist eine gemeinnützige Einrichtung der ambulanten Pflege, oft getragen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen.

Stationäre Pflege

Stationäre Pflege bezeichnet die dauerhafte pflegerische Versorgung in einem Pflegeheim, wenn ambulante Pflege nicht mehr ausreicht.

T

Tagespflege

Tagespflege ist eine teilstationäre Versorgungsform, bei der Pflegebedürftige tagsüber in einer Einrichtung betreut werden und abends nach Hause zurückkehren.

V

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder sonstiger Gründe verhindert ist.

W

wir pflegen e.V.

wir pflegen e.V. ist die bundesweite Interessenvertretung pflegender Angehöriger in Deutschland mit Beratungs-, Vernetzungs- und Lobbyarbeit.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten wie ein barrierefreies Bad oder ein Treppenlift, die die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschusst.

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