Pflegegrade erklärt: Was steckt hinter Pflegegrad 1–5?

Aktualisiert: 15.03.2026 · Pflege-Ratgeber

Das Pflegegrad-System bestimmt, welche Leistungen pflegebedürftige Menschen in Deutschland erhalten. Fünf Pflegegrade – von geringer Beeinträchtigung bis schwerster Pflegebedürftigkeit – bilden die Grundlage für Pflegegeld, Sachleistungen und weitere Unterstützung. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle Pflegegrade, ihre Voraussetzungen und die wichtigsten Leistungen.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Seit der Pflegereform 2017 ersetzt das fünfstufige Pflegegrad-System die früheren drei Pflegestufen. Der entscheidende Unterschied: Neben körperlichen Einschränkungen werden jetzt auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichwertig berücksichtigt – etwa bei Demenz.

Pflegegrad Beeinträchtigung Punktwert (NBI)
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung 12,5 bis unter 27
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung 27 bis unter 47,5
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung 47,5 bis unter 70
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung 70 bis unter 90
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen 90 bis 100
Was ist der NBI? Das Neue Begutachtungsinstrument (NBI) ist das Bewertungsverfahren, mit dem der Medizinische Dienst den Grad der Selbständigkeit feststellt. Es umfasst sechs Module – von Mobilität bis Alltagsgestaltung. Mehr zur MD-Begutachtung

Leistungen nach Pflegegrad: Die wichtigsten Beträge

Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem zuerkannten Pflegegrad. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Regelleistungen für die häusliche Pflege (Stand 2026):

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistungen Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 131 €
Pflegegrad 2 347 € 796 € 131 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 € 131 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 € 131 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 € 131 €
Kombinationsleistung: Sie können Pflegegeld und Sachleistungen auch kombinieren. Wenn Sie beispielsweise nur 50 % der Sachleistungen ausschöpfen, erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegeldes. Details finden Sie in den einzelnen Pflegegrad-Artikeln.

So wird der Pflegegrad ermittelt

Der Weg zum Pflegegrad folgt einem festen Ablauf:

  1. Antrag stellen – Sie stellen einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt). Schritt-für-Schritt-Anleitung
  2. Begutachtung durch den MD – Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet die Selbständigkeit in sechs Modulen. Tipps zur Vorbereitung
  3. Bescheid der Pflegekasse – Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Ab Antragstellung haben Sie Anspruch auf Leistungen, auch rückwirkend.

Die sechs Bewertungsmodule

Der Medizinische Dienst bewertet die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen, die unterschiedlich gewichtet werden:

Modul Bereich Gewichtung
1 Mobilität 10 %
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 %*
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4 Selbstversorgung 40 %
5 Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

* Module 2 und 3 werden einzeln bewertet, aber nur der höhere Wert fließt mit 15 % in die Gesamtbewertung ein.

Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

Neben Pflegegeld und Sachleistungen stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 weitere Leistungen zu:

  • Verhinderungs-/Kurzzeitpflege – bis zu 3.539 € jährlich, wenn die Pflegeperson verhindert ist (ab PG 2)
  • Pflegehilfsmittel – bis zu 42 € monatlich für Verbrauchsmittel (ab PG 1)
  • Wohnraumanpassung – bis zu 4.180 € je Maßnahme (ab PG 1)
  • Tages- und Nachtpflege – teilstationäre Versorgung, Beträge entsprechend dem Pflegegrad (ab PG 2)
  • Entlastungsbetrag – 131 € monatlich für anerkannte Angebote (ab PG 1)

Pflegegrad beantragen: Die nächsten Schritte

Wenn Sie vermuten, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, empfehlen wir folgenden Ablauf:

  1. Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner für eine erste Einschätzung.
  2. Dokumentieren Sie den Pflegealltag mit MeinPflegetagebuch – einfach per Spracheingabe.
  3. Lesen Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag.
  4. Bereiten Sie sich mit unseren Tipps zur MD-Begutachtung vor.
  5. Nutzen Sie unsere Pflegedienst-Checkliste, um den passenden Pflegedienst zu finden.
  6. Finden Sie einen Pflegedienst in Ihrer Nähe, der Sie bei der häuslichen Pflege unterstützt.

Häufig gestellte Fragen

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1 bis 5). Sie ersetzen die früheren drei Pflegestufen und berücksichtigen neben körperlichen auch geistige und psychische Beeinträchtigungen.
Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt. Dabei werden sechs Lebensbereiche (Module) bewertet und zu einem Gesamtpunktwert zusammengerechnet. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad.
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sachleistungen werden von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Beides kann auch als Kombinationsleistung anteilig kombiniert werden.
Ja. Wenn sich der Pflegebedarf ändert, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Höherstufungsantrag stellen. Es findet dann eine erneute Begutachtung statt. Auch eine Herabstufung ist möglich, wenn sich der Zustand verbessert.
Nein. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Betroffene erhalten jedoch den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich sowie Zugang zu Pflegeberatung und Pflegehilfsmitteln.

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