Pflegegrade erklärt: Was steckt hinter Pflegegrad 1–5?
Das Pflegegrad-System bestimmt, welche Leistungen pflegebedürftige Menschen in Deutschland erhalten. Fünf Pflegegrade – von geringer Beeinträchtigung bis schwerster Pflegebedürftigkeit – bilden die Grundlage für Pflegegeld, Sachleistungen und weitere Unterstützung. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle Pflegegrade, ihre Voraussetzungen und die wichtigsten Leistungen.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Seit der Pflegereform 2017 ersetzt das fünfstufige Pflegegrad-System die früheren drei Pflegestufen. Der entscheidende Unterschied: Neben körperlichen Einschränkungen werden jetzt auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichwertig berücksichtigt – etwa bei Demenz.
| Pflegegrad | Beeinträchtigung | Punktwert (NBI) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung | 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung | 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 90 bis 100 |
Leistungen nach Pflegegrad: Die wichtigsten Beträge
Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem zuerkannten Pflegegrad. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Regelleistungen für die häusliche Pflege (Stand 2026):
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistungen | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
So wird der Pflegegrad ermittelt
Der Weg zum Pflegegrad folgt einem festen Ablauf:
- Antrag stellen – Sie stellen einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt). Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Begutachtung durch den MD – Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet die Selbständigkeit in sechs Modulen. Tipps zur Vorbereitung
- Bescheid der Pflegekasse – Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Ab Antragstellung haben Sie Anspruch auf Leistungen, auch rückwirkend.
Die sechs Bewertungsmodule
Der Medizinische Dienst bewertet die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen, die unterschiedlich gewichtet werden:
| Modul | Bereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 %* |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
* Module 2 und 3 werden einzeln bewertet, aber nur der höhere Wert fließt mit 15 % in die Gesamtbewertung ein.
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung
Neben Pflegegeld und Sachleistungen stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 weitere Leistungen zu:
- Verhinderungs-/Kurzzeitpflege – bis zu 3.539 € jährlich, wenn die Pflegeperson verhindert ist (ab PG 2)
- Pflegehilfsmittel – bis zu 42 € monatlich für Verbrauchsmittel (ab PG 1)
- Wohnraumanpassung – bis zu 4.180 € je Maßnahme (ab PG 1)
- Tages- und Nachtpflege – teilstationäre Versorgung, Beträge entsprechend dem Pflegegrad (ab PG 2)
- Entlastungsbetrag – 131 € monatlich für anerkannte Angebote (ab PG 1)
Pflegegrad beantragen: Die nächsten Schritte
Wenn Sie vermuten, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, empfehlen wir folgenden Ablauf:
- Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner für eine erste Einschätzung.
- Dokumentieren Sie den Pflegealltag mit MeinPflegetagebuch – einfach per Spracheingabe.
- Lesen Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag.
- Bereiten Sie sich mit unseren Tipps zur MD-Begutachtung vor.
- Nutzen Sie unsere Pflegedienst-Checkliste, um den passenden Pflegedienst zu finden.
- Finden Sie einen Pflegedienst in Ihrer Nähe, der Sie bei der häuslichen Pflege unterstützt.
Häufig gestellte Fragen
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