Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt

Aktualisiert: 15.03.2026 · Pflege-Ratgeber

Den Pflegegrad zu beantragen ist einfacher als viele denken: Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Danach folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, und die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie der Prozess abläuft und worauf Sie achten sollten.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt – Sie erreichen sie über die gleiche Telefonnummer oder Adresse.

  • Formfrei: Ein Anruf, ein formloses Schreiben oder eine E-Mail genügt. Sie müssen kein spezielles Formular verwenden.
  • Antragsteller: Antragsberechtigt ist die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person (z. B. Angehörige mit Vollmacht).
  • Leistungsbeginn: Der Anspruch auf Leistungen beginnt ab dem Tag der Antragstellung – daher den Antrag so früh wie möglich stellen.
Tipp: Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an und bitten Sie um einen Antrag auf Pflegeleistungen. Notieren Sie sich das Datum des Anrufs – es gilt als offizieller Antragstag.

Musterformulierung für einen schriftlichen Antrag

„Hiermit beantrage ich, [Name], geboren am [Geburtsdatum], Versicherungsnummer [Nummer], Leistungen der Pflegeversicherung. Ich bitte um Feststellung eines Pflegegrades und um Zusendung der erforderlichen Unterlagen. Bitte beauftragen Sie den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung."

Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen.

Modul Bereich Gewichtung
1 Mobilität 10 %
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 %*
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4 Selbstversorgung 40 %
5 Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

* Module 2 und 3 werden einzeln bewertet, nur der höhere Wert fließt mit 15 % in die Gesamtbewertung ein.

Ausführliche Informationen: Wie Sie sich optimal auf die Begutachtung vorbereiten, erfahren Sie in unserem Artikel MD-Begutachtung: So bereiten Sie sich vor.

Schritt 3: Bescheid der Pflegekasse

Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

  • Frist: Die Pflegekasse hat ab Antragstellung 25 Arbeitstage für die Entscheidung. Bei Überschreitung zahlt die Pflegekasse für jede angefangene Woche 70 € an den Antragsteller.
  • Gutachten anfordern: Sie haben das Recht, das vollständige MD-Gutachten anzufordern. Tun Sie das in jedem Fall – es zeigt Ihnen die Bewertung in den einzelnen Modulen.
  • Rückwirkende Leistungen: Ab dem Tag der Antragstellung erhalten Sie die entsprechenden Leistungen – auch wenn der Bescheid erst Wochen später kommt.

Pflegegrad zu niedrig? Widerspruch einlegen

Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen.

  1. Gutachten anfordern – Fordern Sie das MD-Gutachten an, um die Bewertung nachzuvollziehen.
  2. Widerspruch formulieren – Ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt. Begründen Sie, warum die Einstufung aus Ihrer Sicht zu niedrig ist.
  3. Pflegetagebuch führen – Dokumentieren Sie den tatsächlichen Pflegebedarf über mindestens eine Woche. Nutzen Sie dafür unser MeinPflegetagebuch mit Spracheingabe.
  4. Erneute Begutachtung – Die Pflegekasse beauftragt in der Regel eine Zweitbegutachtung.
Frist beachten: Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Wenn Sie mehr Zeit brauchen, legen Sie fristwahrend einen kurzen Widerspruch ein und reichen die ausführliche Begründung nach.

Höherstufungsantrag: Wenn sich der Zustand verschlechtert

Wenn sich der Pflegebedarf nach der Ersteinstufung erhöht, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Der Ablauf ist identisch zum Erstantrag:

  1. Formloser Antrag bei der Pflegekasse auf Höherstufung
  2. Erneute Begutachtung durch den MD
  3. Neuer Bescheid mit angepasstem Pflegegrad
Tipp: Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner, um einzuschätzen, ob sich seit der letzten Begutachtung genug verändert hat, um einen höheren Pflegegrad zu erreichen.

Checkliste: Das brauchen Sie für den Antrag

Bereiten Sie folgende Unterlagen vor, um den Antragsprozess zu beschleunigen:

  • Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
  • Aktuelle Arztbriefe und Diagnosen
  • Medikamentenplan
  • Ggf. Krankenhausentlassungsberichte
  • Ggf. Pflegetagebuch (Dokumentation des täglichen Pflegebedarfs)
  • Ggf. Vollmacht, wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen
  • Kontaktdaten des behandelnden Arztes

Nützliche Tools für den Antragsprozess

  • Pflegegrad-Rechner – Schätzen Sie vorab ein, welcher Pflegegrad infrage kommen könnte.
  • MeinPflegetagebuch – Dokumentieren Sie den Pflegealltag per Spracheingabe und bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor.
  • Pflegedienst-Checkliste – Ausfüllbare Checkliste für die Auswahl des passenden Pflegedienstes.

Häufig gestellte Fragen

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt – Sie müssen kein spezielles Formular verwenden.
Die Pflegekasse hat ab Antragstellung 25 Arbeitstage Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. In dringenden Fällen (z. B. Krankenhausaufenthalt) kann ein Eilantrag gestellt werden, der innerhalb einer Woche bearbeitet werden muss.
Der Leistungsanspruch beginnt ab dem Tag der Antragstellung – nicht erst ab dem Bescheid. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich, auch wenn die Begutachtung noch aussteht.
Ja. Sie haben einen Monat nach Erhalt des Bescheids Zeit für einen schriftlichen Widerspruch. Fordern Sie das Gutachten des MD an, um die Bewertung nachzuvollziehen. Eine erneute Begutachtung ist möglich.
Nein, ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Der Medizinische Dienst beurteilt den Pflegebedarf eigenständig. Ärztliche Unterlagen (Arztbriefe, Diagnosen, Medikamentenpläne) können die Begutachtung jedoch unterstützen – halten Sie diese bereit.

Pflegedienst in Ihrer Nähe finden

Vergleichen Sie kostenlos Pflegedienste in Ihrer Region und finden Sie die passende Unterstützung.

Jetzt Pflegedienst finden →

Verwandte Ratgeber-Artikel