Pflegegrad 2: Was steht mir zu?
Pflegegrad 2 wird bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbständigkeit vergeben. Betroffene benötigen regelmäßig Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Ab Pflegegrad 2 besteht erstmals Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen – die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Die Einstufung in Pflegegrad 2 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI). Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet und zu einem Gesamtpunktwert zusammengerechnet.
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Punktwert (NBI) | 27 bis unter 47,5 Punkte |
| Grad der Beeinträchtigung | Erheblich |
| Typische Situationen | Regelmäßige Hilfe beim Waschen und Ankleiden, Unterstützung bei Mahlzeiten, Orientierungsprobleme bei Demenz, eingeschränkte Mobilität in der Wohnung |
Leistungen bei Pflegegrad 2
Mit Pflegegrad 2 steht Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket zu. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungen im Überblick (Stand 2026):
| Leistung | Betrag / Umfang |
|---|---|
| Pflegegeld | 347 € / Monat |
| Pflegesachleistungen | 796 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat |
| Tages- und Nachtpflege | 721 € / Monat |
| Verhinderungs-/Kurzzeitpflege | Bis zu 3.539 € / Jahr |
| Vollstationäre Pflege | 805 € / Monat |
| Pflegehilfsmittel (Verbrauch) | Bis zu 42 € / Monat |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) | 53 € / Monat |
Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung
Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl, wie Sie Ihre Pflegeleistungen organisieren:
- Pflegegeld (347 €/Monat) – Sie erhalten das Geld direkt ausgezahlt und organisieren die Pflege selbst, z. B. durch Angehörige oder Nachbarn. Voraussetzung: Die Pflege muss sichergestellt sein.
- Sachleistungen (796 €/Monat) – Ein zugelassener Pflegedienst übernimmt die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
- Kombinationsleistung – Sie nutzen beide Optionen anteilig. Beispiel: Wenn der Pflegedienst 50 % der Sachleistungen ausschöpft (398 €), erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegeldes (173,50 €).
Weitere Leistungen und Tipps
Über Pflegegeld und Sachleistungen hinaus stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 weitere wichtige Leistungen zu:
- Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: Bis zu 3.539 € jährlich als gemeinsamer Jahresbetrag, wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit) oder vorübergehend stationäre Pflege benötigt wird, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen, ohne Anrechnung.
- Wohngruppen-Zuschlag: 214 € monatlich, wenn Sie in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft leben.
- Rentenversicherungsbeiträge: Wenn eine Pflegeperson Sie mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt, zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson.
Häufig gestellte Fragen
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