Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung erklärt

Aktualisiert: 15.03.2026 · Pflege-Ratgeber

Pflegegrad 4 wird bei einer schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit vergeben. Betroffene sind in nahezu allen Alltagsbereichen auf umfangreiche Hilfe angewiesen – bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind entsprechend hoch.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

Die Einstufung in Pflegegrad 4 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI). Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet und zu einem Gesamtpunktwert zusammengerechnet.

Kriterium Details
Punktwert (NBI) 70 bis unter 90 Punkte
Grad der Beeinträchtigung Schwerste Beeinträchtigung
Typische Situationen Vollständige Übernahme der Körperpflege, Hilfe bei allen Mahlzeiten, stark eingeschränkte oder aufgehobene Mobilität, ausgeprägte kognitive Einschränkungen, umfangreiche medizinische Versorgung
Tipp: Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner, um vorab einzuschätzen, ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 4 erfüllt sein könnten.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung zu. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Beträge im Überblick (Stand 2026):

Leistung Betrag / Umfang
Pflegegeld 800 € / Monat
Pflegesachleistungen 1.859 € / Monat
Entlastungsbetrag 131 € / Monat
Tages- und Nachtpflege 1.685 € / Monat
Verhinderungs-/Kurzzeitpflege Bis zu 3.539 € / Jahr
Vollstationäre Pflege 1.855 € / Monat
Pflegehilfsmittel (Verbrauch) Bis zu 42 € / Monat
Wohnraumanpassung Bis zu 4.180 € je Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) 53 € / Monat

Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung

Bei Pflegegrad 4 können Sie zwischen drei Versorgungsmodellen wählen:

  • Pflegegeld (800 €/Monat) – Sie erhalten das Geld direkt ausgezahlt und organisieren die Pflege selbst, z. B. durch Angehörige. Voraussetzung: Die Pflege muss sichergestellt sein.
  • Sachleistungen (1.859 €/Monat) – Ein zugelassener Pflegedienst übernimmt die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Kombinationsleistung – Sie nutzen beide Optionen anteilig. Beispiel: Der Pflegedienst schöpft 70 % der Sachleistungen aus (1.301,30 €), Sie erhalten zusätzlich 30 % des Pflegegeldes (240 €).
Beratungseinsatz Pflicht: Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 4 vierteljährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Weitere Leistungen und Tipps

Bei Pflegegrad 4 ist der Pflegebedarf besonders hoch. Nutzen Sie alle verfügbaren Leistungen:

  • Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: Bis zu 3.539 € jährlich als gemeinsamer Jahresbetrag – flexibel einsetzbar für Vertretung der Pflegeperson oder vorübergehende stationäre Pflege.
  • Tages- und Nachtpflege: 1.685 € monatlich für teilstationäre Betreuung – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen, ohne Anrechnung. Entlastet Pflegepersonen erheblich.
  • Vollstationäre Pflege: Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, zahlt die Pflegekasse 1.855 € monatlich für ein Pflegeheim. Dazu kommt ein steigender Zuschlag auf den Eigenanteil.
  • Wohngruppen-Zuschlag: 214 € monatlich für ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften – eine Alternative zum Pflegeheim.
  • Pflegezeit und Familienpflegezeit: Arbeitnehmer können bis zu 6 Monate Pflegezeit oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit (mit reduzierter Arbeitszeit) in Anspruch nehmen.
  • Entlastung für Angehörige: Pflegepersonen erhalten Rentenversicherungsbeiträge, haben Anspruch auf Pflegekurse und können Verhinderungs-/Kurzzeitpflege auch stundenweise nutzen.
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Häufig gestellte Fragen

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt 800 € monatlich (Stand 2026). Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist für die Pflege durch Angehörige oder Freunde vorgesehen.
Für Pflegegrad 4 benötigen Sie einen Gesamtpunktwert von 70 bis unter 90 Punkten im Neuen Begutachtungsinstrument (NBI). Dies entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Pflegegrad 5 erfordert mindestens 90 Punkte und umfasst besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Das Pflegegeld steigt von 800 € auf 990 €, die Sachleistungen von 1.859 € auf 2.299 €.
Ja. Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 einen Leistungsbetrag von 1.855 € monatlich plus einen Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer des Aufenthalts steigt (5 % im 1. Jahr bis 75 % ab dem 4. Jahr).
Ja. Wenn eine Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge. Bei Pflegegrad 4 sind diese Beiträge deutlich höher als bei niedrigeren Pflegegraden.

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