Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung erklärt
Pflegegrad 4 wird bei einer schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit vergeben. Betroffene sind in nahezu allen Alltagsbereichen auf umfangreiche Hilfe angewiesen – bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind entsprechend hoch.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Die Einstufung in Pflegegrad 4 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI). Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet und zu einem Gesamtpunktwert zusammengerechnet.
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Punktwert (NBI) | 70 bis unter 90 Punkte |
| Grad der Beeinträchtigung | Schwerste Beeinträchtigung |
| Typische Situationen | Vollständige Übernahme der Körperpflege, Hilfe bei allen Mahlzeiten, stark eingeschränkte oder aufgehobene Mobilität, ausgeprägte kognitive Einschränkungen, umfangreiche medizinische Versorgung |
Leistungen bei Pflegegrad 4
Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung zu. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Beträge im Überblick (Stand 2026):
| Leistung | Betrag / Umfang |
|---|---|
| Pflegegeld | 800 € / Monat |
| Pflegesachleistungen | 1.859 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat |
| Tages- und Nachtpflege | 1.685 € / Monat |
| Verhinderungs-/Kurzzeitpflege | Bis zu 3.539 € / Jahr |
| Vollstationäre Pflege | 1.855 € / Monat |
| Pflegehilfsmittel (Verbrauch) | Bis zu 42 € / Monat |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) | 53 € / Monat |
Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung
Bei Pflegegrad 4 können Sie zwischen drei Versorgungsmodellen wählen:
- Pflegegeld (800 €/Monat) – Sie erhalten das Geld direkt ausgezahlt und organisieren die Pflege selbst, z. B. durch Angehörige. Voraussetzung: Die Pflege muss sichergestellt sein.
- Sachleistungen (1.859 €/Monat) – Ein zugelassener Pflegedienst übernimmt die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
- Kombinationsleistung – Sie nutzen beide Optionen anteilig. Beispiel: Der Pflegedienst schöpft 70 % der Sachleistungen aus (1.301,30 €), Sie erhalten zusätzlich 30 % des Pflegegeldes (240 €).
Weitere Leistungen und Tipps
Bei Pflegegrad 4 ist der Pflegebedarf besonders hoch. Nutzen Sie alle verfügbaren Leistungen:
- Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: Bis zu 3.539 € jährlich als gemeinsamer Jahresbetrag – flexibel einsetzbar für Vertretung der Pflegeperson oder vorübergehende stationäre Pflege.
- Tages- und Nachtpflege: 1.685 € monatlich für teilstationäre Betreuung – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen, ohne Anrechnung. Entlastet Pflegepersonen erheblich.
- Vollstationäre Pflege: Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, zahlt die Pflegekasse 1.855 € monatlich für ein Pflegeheim. Dazu kommt ein steigender Zuschlag auf den Eigenanteil.
- Wohngruppen-Zuschlag: 214 € monatlich für ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften – eine Alternative zum Pflegeheim.
- Pflegezeit und Familienpflegezeit: Arbeitnehmer können bis zu 6 Monate Pflegezeit oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit (mit reduzierter Arbeitszeit) in Anspruch nehmen.
- Entlastung für Angehörige: Pflegepersonen erhalten Rentenversicherungsbeiträge, haben Anspruch auf Pflegekurse und können Verhinderungs-/Kurzzeitpflege auch stundenweise nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Lesetipps aus unserem Blog
Pflegedienst in Ihrer Nähe finden
Vergleichen Sie kostenlos Pflegedienste in Ihrer Region und finden Sie die passende Unterstützung.
Jetzt Pflegedienst finden →Verwandte Ratgeber-Artikel
Pflegegrade
Pflegegrade 1 bis 5 im Überblick: Voraussetzungen, Leistungen und Unterschiede. Erfahren Sie, welcher Pflegegrad zu Ihrer Situation passt.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Alle Leistungen, Voraussetzungen und wie Sie den Antrag stellen.
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung. Pflegegeld, Sachleistungen und alle Ansprüche auf einen Blick.
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Alle Leistungen, Pflegegeld-Beträge und Antragsweg.