Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung erklärt
Pflegegrad 4 wird bei einer schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit vergeben. Betroffene sind in nahezu allen Alltagsbereichen auf umfangreiche Hilfe angewiesen – bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind entsprechend hoch.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Die Einstufung in Pflegegrad 4 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI). Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet und zu einem Gesamtpunktwert zusammengerechnet.
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Punktwert (NBI) | 70 bis unter 90 Punkte |
| Grad der Beeinträchtigung | Schwerste Beeinträchtigung |
| Typische Situationen | Vollständige Übernahme der Körperpflege, Hilfe bei allen Mahlzeiten, stark eingeschränkte oder aufgehobene Mobilität, ausgeprägte kognitive Einschränkungen, umfangreiche medizinische Versorgung |
Leistungen bei Pflegegrad 4
Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung zu. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Beträge im Überblick (Stand 2026):
| Leistung | Betrag / Umfang |
|---|---|
| Pflegegeld | 800 € / Monat |
| Pflegesachleistungen | 1.859 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat |
| Tages- und Nachtpflege | 1.685 € / Monat |
| Verhinderungs-/Kurzzeitpflege | Bis zu 3.539 € / Jahr |
| Vollstationäre Pflege | 1.855 € / Monat |
| Pflegehilfsmittel (Verbrauch) | Bis zu 42 € / Monat |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) | 53 € / Monat |
Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung
Bei Pflegegrad 4 können Sie zwischen drei Versorgungsmodellen wählen:
- Pflegegeld (800 €/Monat) – Sie erhalten das Geld direkt ausgezahlt und organisieren die Pflege selbst, z. B. durch Angehörige. Voraussetzung: Die Pflege muss sichergestellt sein.
- Sachleistungen (1.859 €/Monat) – Ein zugelassener Pflegedienst übernimmt die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
- Kombinationsleistung – Sie nutzen beide Optionen anteilig. Beispiel: Der Pflegedienst schöpft 70 % der Sachleistungen aus (1.301,30 €), Sie erhalten zusätzlich 30 % des Pflegegeldes (240 €).
Weitere Leistungen und Tipps
Bei Pflegegrad 4 ist der Pflegebedarf besonders hoch. Nutzen Sie alle verfügbaren Leistungen:
- Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: Bis zu 3.539 € jährlich als gemeinsamer Jahresbetrag – flexibel einsetzbar für Vertretung der Pflegeperson oder vorübergehende stationäre Pflege.
- Tages- und Nachtpflege: 1.685 € monatlich für teilstationäre Betreuung – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen, ohne Anrechnung. Entlastet Pflegepersonen erheblich.
- Vollstationäre Pflege: Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, zahlt die Pflegekasse 1.855 € monatlich für ein Pflegeheim. Dazu kommt ein steigender Zuschlag auf den Eigenanteil.
- Wohngruppen-Zuschlag: 214 € monatlich für ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften – eine Alternative zum Pflegeheim.
- Pflegezeit und Familienpflegezeit: Arbeitnehmer können bis zu 6 Monate Pflegezeit oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit (mit reduzierter Arbeitszeit) in Anspruch nehmen.
- Entlastung für Angehörige: Pflegepersonen erhalten Rentenversicherungsbeiträge, haben Anspruch auf Pflegekurse und können Verhinderungs-/Kurzzeitpflege auch stundenweise nutzen.
Häufig gestellte Fragen
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