Pflegegrad 3: Leistungen & Pflegegeld

Aktualisiert: 15.03.2026 · Pflege-Ratgeber

Pflegegrad 3 wird bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit vergeben. Betroffene benötigen in vielen Alltagsbereichen regelmäßige Hilfe – bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und oft auch bei der Bewältigung von Krankheitsanforderungen. Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen gegenüber Pflegegrad 2 deutlich an.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Die Einstufung in Pflegegrad 3 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI). Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet und zu einem Gesamtpunktwert zusammengerechnet.

Kriterium Details
Punktwert (NBI) 47,5 bis unter 70 Punkte
Grad der Beeinträchtigung Schwer
Typische Situationen Umfangreiche Hilfe bei Körperpflege und Ankleiden, Unterstützung beim Essen und Trinken, eingeschränkte Mobilität auch innerhalb der Wohnung, erhöhter Betreuungsbedarf bei Demenz
Tipp: Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner, um vorab einzuschätzen, ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 erfüllt sein könnten.

Leistungen bei Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 bringt deutlich höhere Leistungsansprüche als Pflegegrad 2. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungen im Überblick (Stand 2026):

Leistung Betrag / Umfang
Pflegegeld 599 € / Monat
Pflegesachleistungen 1.497 € / Monat
Entlastungsbetrag 131 € / Monat
Tages- und Nachtpflege 1.357 € / Monat
Verhinderungs-/Kurzzeitpflege Bis zu 3.539 € / Jahr
Vollstationäre Pflege 1.319 € / Monat
Pflegehilfsmittel (Verbrauch) Bis zu 42 € / Monat
Wohnraumanpassung Bis zu 4.180 € je Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) 53 € / Monat

Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung

Bei Pflegegrad 3 können Sie zwischen drei Versorgungsmodellen wählen:

  • Pflegegeld (599 €/Monat) – Sie erhalten das Geld direkt ausgezahlt und organisieren die Pflege selbst, z. B. durch Angehörige. Voraussetzung: Die Pflege muss sichergestellt sein.
  • Sachleistungen (1.497 €/Monat) – Ein zugelassener Pflegedienst übernimmt die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Kombinationsleistung – Sie nutzen beide Optionen anteilig. Beispiel: Der Pflegedienst schöpft 60 % der Sachleistungen aus (898,20 €), Sie erhalten zusätzlich 40 % des Pflegegeldes (239,60 €).
Beratungseinsatz Pflicht: Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 3 vierteljährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die Kosten trägt die Pflegekasse. Ab Pflegegrad 3 verkürzt sich das Intervall von halbjährlich auf vierteljährlich.

Weitere Leistungen und Tipps

Neben den Hauptleistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 3 weitere wichtige Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: Bis zu 3.539 € jährlich als gemeinsamer Jahresbetrag – flexibel einsetzbar für Vertretung der Pflegeperson oder vorübergehende stationäre Pflege.
  • Tages- und Nachtpflege: 1.357 € monatlich für teilstationäre Betreuung – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen, ohne Anrechnung.
  • Wohngruppen-Zuschlag: 214 € monatlich für ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften.
  • Rentenversicherung für Pflegepersonen: Wenn eine Pflegeperson Sie mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt, zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge – bei Pflegegrad 3 in deutlich höherem Umfang als bei Pflegegrad 2.
  • Höherstufung prüfen: Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit können Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Bei Pflegegrad 4 steigt das Pflegegeld auf 800 €.
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Häufig gestellte Fragen

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 599 € monatlich (Stand 2026). Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und ist für die Pflege durch Angehörige oder Freunde vorgesehen.
Für Pflegegrad 3 benötigen Sie einen Gesamtpunktwert von 47,5 bis unter 70 Punkten im Neuen Begutachtungsinstrument (NBI). Dies entspricht einer schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Die Kosten hängen vom Umfang der Leistungen ab. Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 3 Sachleistungen bis 1.497 € monatlich. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, tragen Sie die Differenz selbst – oder kombinieren mit Pflegegeld.
Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Beispiel: Nutzen Sie 60 % der Sachleistungen (898,20 €) über einen Pflegedienst, erhalten Sie zusätzlich 40 % des Pflegegeldes (239,60 €). So lassen sich professionelle und familiäre Pflege flexibel verbinden.
Bei Pflegegrad 3 ist die Beeinträchtigung schwer (statt erheblich). Das Pflegegeld steigt von 347 € auf 599 €, die Sachleistungen von 796 € auf 1.497 €. Auch Verhinderungs-/Kurzzeitpflege und Tages-/Nachtpflege stehen in höherem Umfang zur Verfügung.

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