Pflegegrad 3: Leistungen & Pflegegeld
Pflegegrad 3 wird bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit vergeben. Betroffene benötigen in vielen Alltagsbereichen regelmäßige Hilfe – bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und oft auch bei der Bewältigung von Krankheitsanforderungen. Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen gegenüber Pflegegrad 2 deutlich an.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Die Einstufung in Pflegegrad 3 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI). Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet und zu einem Gesamtpunktwert zusammengerechnet.
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Punktwert (NBI) | 47,5 bis unter 70 Punkte |
| Grad der Beeinträchtigung | Schwer |
| Typische Situationen | Umfangreiche Hilfe bei Körperpflege und Ankleiden, Unterstützung beim Essen und Trinken, eingeschränkte Mobilität auch innerhalb der Wohnung, erhöhter Betreuungsbedarf bei Demenz |
Leistungen bei Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 bringt deutlich höhere Leistungsansprüche als Pflegegrad 2. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungen im Überblick (Stand 2026):
| Leistung | Betrag / Umfang |
|---|---|
| Pflegegeld | 599 € / Monat |
| Pflegesachleistungen | 1.497 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat |
| Tages- und Nachtpflege | 1.357 € / Monat |
| Verhinderungs-/Kurzzeitpflege | Bis zu 3.539 € / Jahr |
| Vollstationäre Pflege | 1.319 € / Monat |
| Pflegehilfsmittel (Verbrauch) | Bis zu 42 € / Monat |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) | 53 € / Monat |
Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung
Bei Pflegegrad 3 können Sie zwischen drei Versorgungsmodellen wählen:
- Pflegegeld (599 €/Monat) – Sie erhalten das Geld direkt ausgezahlt und organisieren die Pflege selbst, z. B. durch Angehörige. Voraussetzung: Die Pflege muss sichergestellt sein.
- Sachleistungen (1.497 €/Monat) – Ein zugelassener Pflegedienst übernimmt die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
- Kombinationsleistung – Sie nutzen beide Optionen anteilig. Beispiel: Der Pflegedienst schöpft 60 % der Sachleistungen aus (898,20 €), Sie erhalten zusätzlich 40 % des Pflegegeldes (239,60 €).
Weitere Leistungen und Tipps
Neben den Hauptleistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 3 weitere wichtige Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: Bis zu 3.539 € jährlich als gemeinsamer Jahresbetrag – flexibel einsetzbar für Vertretung der Pflegeperson oder vorübergehende stationäre Pflege.
- Tages- und Nachtpflege: 1.357 € monatlich für teilstationäre Betreuung – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen, ohne Anrechnung.
- Wohngruppen-Zuschlag: 214 € monatlich für ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften.
- Rentenversicherung für Pflegepersonen: Wenn eine Pflegeperson Sie mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt, zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge – bei Pflegegrad 3 in deutlich höherem Umfang als bei Pflegegrad 2.
- Höherstufung prüfen: Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit können Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Bei Pflegegrad 4 steigt das Pflegegeld auf 800 €.
Häufig gestellte Fragen
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