Pflegegrad – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.03.2026 · Pflege-Glossar

Seit 2017 bestimmen die fünf Pflegegrade, welche Leistungen der Pflegeversicherung ein pflegebedürftiger Mensch erhält. Sie haben die früheren Pflegestufen abgelöst und berücksichtigen neben körperlichen auch kognitive und psychische Einschränkungen.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad Beeinträchtigung NBA-Punkte
PG 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 12,5 bis unter 27
PG 2 Erhebliche Beeinträchtigung 27 bis unter 47,5
PG 3 Schwere Beeinträchtigung 47,5 bis unter 70
PG 4 Schwerste Beeinträchtigung 70 bis unter 90
PG 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen 90 bis 100

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) bei einem persönlichen Begutachtungstermin. Eine ausführliche Darstellung aller Pflegegrade und der zugehörigen Leistungen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Pflegegraden.

Die 6 Module des NBA: Das Neue Begutachtungsassessment bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: (1) Mobilität, (2) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, (3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, (4) Selbstversorgung, (5) Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, (6) Gestaltung des Alltagslebens. Die Module werden unterschiedlich gewichtet – die Selbstversorgung fließt mit 40 % am stärksten ein.

Wie wird der Pflegegrad beantragt?

Der Weg zum Pflegegrad beginnt mit einem formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Der Gutachter besucht die antragstellende Person zu Hause und bewertet die Selbstständigkeit anhand der sechs NBA-Module. Anschließend empfiehlt der MD einen Pflegegrad, über den die Pflegekasse entscheidet. Den gesamten Ablauf haben wir im Ratgeber zum Pflegegrad-Antrag zusammengefasst.

Was hat sich gegenüber den Pflegestufen geändert?

Die früheren Pflegestufen (0–III) beurteilten die Pflegebedürftigkeit vor allem nach dem Zeitaufwand für körperliche Pflege. Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen wurden dadurch oft unterversorgt. Die Pflegegrade bewerten stattdessen die Selbstständigkeit ganzheitlich. Körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen fließen gleichberechtigt ein. Bestehende Einstufungen wurden 2017 automatisch übergeleitet: rein körperlich Beeinträchtigte erhielten den nächsthöheren Pflegegrad, kognitiv Beeinträchtigte wurden zwei Stufen hochgestuft.

Ab einem anerkannten Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, darunter Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste.

Häufig gestellte Fragen

Ein Pflegegrad (1–5) beschreibt das Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit eines Menschen. Er wird vom Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) ermittelt und bestimmt, welche Leistungen der Pflegeversicherung zustehen – von Beratung (PG 1) bis zur umfassenden Vollversorgung (PG 5).
Der Pflegegrad wird durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsanforderungen, Alltagsgestaltung). Die gewichteten Punkte ergeben einen Gesamtwert zwischen 0 und 100 – je höher der Wert, desto höher der Pflegegrad.
Pflegestufen (0–III) waren das alte System bis 2016 und bewerteten vor allem den Zeitaufwand für körperliche Pflege. Pflegegrade (1–5) gelten seit 2017 und messen die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit insgesamt – einschließlich kognitiver und psychischer Einschränkungen. Menschen mit Demenz werden dadurch deutlich besser berücksichtigt.

Weiterführende Ratgeber-Artikel

Pflegedienst in Ihrer Nähe finden

Vergleichen Sie kostenlos Pflegedienste in Ihrer Region und finden Sie die passende Unterstützung.

Jetzt Pflegedienst finden →

Weitere Glossar-Begriffe