Pflegegrad – Definition & Bedeutung
Seit 2017 bestimmen die fünf Pflegegrade, welche Leistungen der Pflegeversicherung ein pflegebedürftiger Mensch erhält. Sie haben die früheren Pflegestufen abgelöst und berücksichtigen neben körperlichen auch kognitive und psychische Einschränkungen.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
| Pflegegrad | Beeinträchtigung | NBA-Punkte |
|---|---|---|
| PG 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 bis unter 27 |
| PG 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | 27 bis unter 47,5 |
| PG 3 | Schwere Beeinträchtigung | 47,5 bis unter 70 |
| PG 4 | Schwerste Beeinträchtigung | 70 bis unter 90 |
| PG 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 90 bis 100 |
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) bei einem persönlichen Begutachtungstermin. Eine ausführliche Darstellung aller Pflegegrade und der zugehörigen Leistungen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Pflegegraden.
Wie wird der Pflegegrad beantragt?
Der Weg zum Pflegegrad beginnt mit einem formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Der Gutachter besucht die antragstellende Person zu Hause und bewertet die Selbstständigkeit anhand der sechs NBA-Module. Anschließend empfiehlt der MD einen Pflegegrad, über den die Pflegekasse entscheidet. Den gesamten Ablauf haben wir im Ratgeber zum Pflegegrad-Antrag zusammengefasst.
Was hat sich gegenüber den Pflegestufen geändert?
Die früheren Pflegestufen (0–III) beurteilten die Pflegebedürftigkeit vor allem nach dem Zeitaufwand für körperliche Pflege. Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen wurden dadurch oft unterversorgt. Die Pflegegrade bewerten stattdessen die Selbstständigkeit ganzheitlich. Körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen fließen gleichberechtigt ein. Bestehende Einstufungen wurden 2017 automatisch übergeleitet: rein körperlich Beeinträchtigte erhielten den nächsthöheren Pflegegrad, kognitiv Beeinträchtigte wurden zwei Stufen hochgestuft.
Ab einem anerkannten Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, darunter Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste.
Häufig gestellte Fragen
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Ambulante Pflege bezeichnet die pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung durch professionelle Pflegedienste.
Behandlungspflege
Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegemaßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe, die ärztlich verordnet werden.
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Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene monatliche Leistung von 131 € für alle Pflegegrade zur Finanzierung von Entlastungsangeboten.
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Grundpflege umfasst die alltägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die nicht ärztlich verordnet werden muss.