Ambulante Pflege – Definition & Bedeutung
Ambulante Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und dort professionell versorgt zu werden. Zugelassene Pflegedienste, darunter auch Sozialstationen, kommen regelmäßig nach Hause und übernehmen pflegerische, hauswirtschaftliche und medizinische Aufgaben.
Welche Leistungen umfasst ambulante Pflege?
Ambulante Pflegedienste decken drei zentrale Bereiche ab:
- Grundpflege – Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Finanziert über die Pflegeversicherung (SGB XI).
- Behandlungspflege – Medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe. Ärztlich verordnet und über die Krankenversicherung (SGB V) finanziert.
- Hauswirtschaftliche Versorgung – Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung und Wäschepflege.
In unserem Ratgeber zur ambulanten Pflege erfahren Sie ausführlich, wie Sie den passenden Pflegedienst finden und welche Leistungen Ihnen zustehen.
Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege?
Grundsätzlich haben alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad Zugang zu ambulanter Pflege:
- Ab Pflegegrad 1: Einsatz des Entlastungsbetrags (131 €/Monat) für ambulante Pflegeleistungen – bei PG 1 auch für Pflegesachleistungen (Sonderregelung).
- Ab Pflegegrad 2: Anspruch auf Pflegesachleistungen (796 € bis 2.299 € monatlich, je nach Pflegegrad) sowie Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
Abgrenzung zur stationären Pflege
Während ambulante Pflege im eigenen Zuhause stattfindet, erfolgt stationäre Pflege dauerhaft in einem Pflegeheim. Ambulante Pflege wird in der Regel bevorzugt, solange die häusliche Versorgung sichergestellt werden kann – der Grundsatz lautet: ambulant vor stationär. Erst wenn der Pflegebedarf die Möglichkeiten der ambulanten Versorgung übersteigt, kommt ein Wechsel in die stationäre Pflege in Betracht.
Häufig gestellte Fragen
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Behandlungspflege
Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegemaßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe, die ärztlich verordnet werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene monatliche Leistung von 131 € für alle Pflegegrade zur Finanzierung von Entlastungsangeboten.
Grundpflege
Grundpflege umfasst die alltägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die nicht ärztlich verordnet werden muss.
Hauskrankenpflege
Hauskrankenpflege ist die medizinische und pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld, verordnet vom Arzt als Alternative zum Krankenhausaufenthalt.