Behandlungspflege – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.03.2026 · Pflege-Glossar

Behandlungspflege bezeichnet medizinische Pflegemaßnahmen, die ein Arzt verordnet und die von qualifizierten Pflegefachkräften im Rahmen der ambulanten Pflege durchgeführt werden. Sie ist klar von der Grundpflege abgegrenzt und wird über die Krankenversicherung finanziert.

Was fällt unter Behandlungspflege?

Behandlungspflege umfasst alle medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, die zur Sicherung einer ärztlichen Behandlung notwendig sind. Typische Leistungen:

  • Wundversorgung – Verbandswechsel, Dekubitusbehandlung, Wundspülung
  • Medikamentengabe – Richten, Verabreichen und Überwachen von Medikamenten
  • Injektionen – z. B. Insulin spritzen, subkutane Injektionen
  • Kompressionstherapie – An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Vitalzeichenkontrolle – Blutdruck-, Blutzucker- und Pulsmessung
  • Katheter- und Stomaversorgung

In unserem Ratgeber zur ambulanten Pflege finden Sie weitere Details zu den einzelnen Leistungsbereichen.

Wichtig: Behandlungspflege wird über die Krankenversicherung (SGB V) finanziert, nicht über die Pflegeversicherung. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich. Auch Menschen ohne Pflegegrad können Behandlungspflege erhalten, wenn ein Arzt sie verordnet.

Abgrenzung: Behandlungspflege vs. Grundpflege

Der wesentliche Unterschied liegt in der Rechtsgrundlage und Finanzierung:

  • Behandlungspflege (SGB V) – Medizinische Maßnahmen, ärztlich verordnet, von der Krankenversicherung bezahlt. Kein Pflegegrad nötig.
  • Grundpflege (SGB XI) – Alltägliche Hilfen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, von der Pflegeversicherung finanziert. Setzt einen Pflegegrad voraus.

In der Praxis erbringen ambulante Pflegedienste häufig beide Leistungsarten in einem Einsatz, die Abrechnung erfolgt jedoch getrennt über die jeweilige Versicherung.

Häufig gestellte Fragen

Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegemaßnahmen, die von einem Arzt verordnet und von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dazu gehören z. B. Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessungen sowie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Behandlungspflege wird über die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) finanziert – nicht über die Pflegeversicherung. Der Arzt stellt eine Verordnung aus, die Krankenkasse genehmigt die Leistung. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.
Grundpflege umfasst alltägliche Hilfen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität und wird über die Pflegeversicherung (SGB XI) finanziert. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet und über die Krankenversicherung (SGB V) bezahlt werden – unabhängig vom Pflegegrad.

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