Behandlungspflege – Definition & Bedeutung
Behandlungspflege bezeichnet medizinische Pflegemaßnahmen, die ein Arzt verordnet und die von qualifizierten Pflegefachkräften im Rahmen der ambulanten Pflege durchgeführt werden. Sie ist klar von der Grundpflege abgegrenzt und wird über die Krankenversicherung finanziert.
Was fällt unter Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfasst alle medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, die zur Sicherung einer ärztlichen Behandlung notwendig sind. Typische Leistungen:
- Wundversorgung – Verbandswechsel, Dekubitusbehandlung, Wundspülung
- Medikamentengabe – Richten, Verabreichen und Überwachen von Medikamenten
- Injektionen – z. B. Insulin spritzen, subkutane Injektionen
- Kompressionstherapie – An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Vitalzeichenkontrolle – Blutdruck-, Blutzucker- und Pulsmessung
- Katheter- und Stomaversorgung
In unserem Ratgeber zur ambulanten Pflege finden Sie weitere Details zu den einzelnen Leistungsbereichen.
Abgrenzung: Behandlungspflege vs. Grundpflege
Der wesentliche Unterschied liegt in der Rechtsgrundlage und Finanzierung:
- Behandlungspflege (SGB V) – Medizinische Maßnahmen, ärztlich verordnet, von der Krankenversicherung bezahlt. Kein Pflegegrad nötig.
- Grundpflege (SGB XI) – Alltägliche Hilfen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, von der Pflegeversicherung finanziert. Setzt einen Pflegegrad voraus.
In der Praxis erbringen ambulante Pflegedienste häufig beide Leistungsarten in einem Einsatz, die Abrechnung erfolgt jedoch getrennt über die jeweilige Versicherung.
Häufig gestellte Fragen
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