Ambulante Pflege: Was ist das & wie funktioniert sie?

Aktualisiert: 15.03.2026 · Pflege-Ratgeber

Ambulante Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in den eigenen vier Wänden zu bleiben und dort professionell versorgt zu werden. Ein zugelassener Pflegedienst kommt regelmäßig nach Hause und übernimmt pflegerische, hauswirtschaftliche oder medizinische Leistungen – abgestimmt auf den individuellen Bedarf.

Was umfasst ambulante Pflege?

Ambulante Pflegedienste bieten ein breites Leistungsspektrum. Die wichtigsten Bereiche:

Grundpflege (körperbezogene Pflegemaßnahmen)

  • Körperpflege – Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Rasieren
  • Ernährung – Hilfe beim Essen und Trinken, mundgerechte Zubereitung
  • Mobilität – Aufstehen, Umlagern, Transfers, Treppensteigen
  • An- und Auskleiden – Unterstützung beim Anziehen, Umziehen

Behandlungspflege (medizinische Maßnahmen)

  • Medikamentengabe – Verabreichung und Überwachung
  • Wundversorgung – Verbandswechsel, Dekubitusprophylaxe
  • Injektionen – z. B. Insulin spritzen
  • Kompressionsstrümpfe – An- und Ausziehen
  • Blutzucker- und Blutdruckmessung
Wichtig: Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und über die Krankenversicherung (SGB V) bezahlt – unabhängig vom Pflegegrad. Sie benötigen dafür kein Pflegegeld oder Sachleistungen.

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Einkaufen – Besorgungen für den täglichen Bedarf
  • Kochen – Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung – Wohnung sauber halten, Wäsche waschen
  • Heizen – Raumtemperatur sicherstellen

Betreuung und Aktivierung

  • Gespräche und soziale Kontakte – Gesellschaft leisten
  • Spaziergänge – Bewegung an der frischen Luft
  • Gedächtnistraining – kognitive Anregung bei Demenz
  • Begleitung zu Arztterminen

Finanzierung: Was übernimmt die Pflegekasse?

Die ambulante Pflege wird über Pflegesachleistungen finanziert. Die Pflegekasse zahlt folgende monatliche Höchstbeträge (Stand 2026):

Pflegegrad Sachleistungen / Monat
Pflegegrad 1 – (nur Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2 796 €
Pflegegrad 3 1.497 €
Pflegegrad 4 1.859 €
Pflegegrad 5 2.299 €

Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Übersteigen die Kosten den Höchstbetrag, tragen Sie den Differenzbetrag als Eigenanteil.

Tipp: Sie können Sachleistungen und Pflegegeld als Kombinationsleistung anteilig kombinieren. So erhalten Sie einen Teil des Pflegegeldes, wenn Sie die Sachleistungen nicht vollständig ausschöpfen.

Der Pflegevertrag

Bevor ein Pflegedienst seine Arbeit aufnimmt, wird ein Pflegevertrag geschlossen. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Leistungsumfang – Welche Leistungen werden konkret erbracht?
  • Kosten und Eigenanteile – Was zahlt die Pflegekasse, was zahlen Sie selbst?
  • Einsatzzeiten – Wann und wie oft kommt der Pflegedienst?
  • Kündigungsfrist – In der Regel können Pflegeverträge fristlos gekündigt werden.
  • Vertretungsregelung – Was passiert bei Personalausfall?

Den richtigen Pflegedienst finden

Die Wahl des Pflegedienstes ist eine wichtige Entscheidung. Vergleichen Sie mehrere Anbieter hinsichtlich Leistungsspektrum, Erreichbarkeit, Qualität und Kosten. Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Leitfaden: Den richtigen Pflegedienst auswählen: 10 Tipps.

Pflegedienste vergleichen: Nutzen Sie unser kostenloses Pflegedienstverzeichnis, um Pflegedienste in Ihrer Nähe zu finden und zu vergleichen.

Häufig gestellte Fragen

Ambulante Pflege (auch häusliche Pflege) umfasst pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer eigenen Wohnung. Sie wird von zugelassenen Pflegediensten erbracht und über die Pflegeversicherung finanziert.
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Leistungen. Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 Sachleistungen bis: 796 € (PG 2), 1.497 € (PG 3), 1.859 € (PG 4) oder 2.299 € (PG 5) monatlich. Kosten, die darüber hinausgehen, tragen Sie als Eigenanteil.
Grundpflege umfasst die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität – sie wird über die Pflegeversicherung (SGB XI) finanziert. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe – sie wird ärztlich verordnet und über die Krankenversicherung (SGB V) bezahlt.
Ja, allerdings nicht über Sachleistungen (die gibt es erst ab Pflegegrad 2). Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für ambulante Pflegeleistungen einsetzen – auch für körperbezogene Pflege (Sonderregelung für PG 1).
Ja, zwischen Ihnen und dem Pflegedienst wird ein Pflegevertrag geschlossen. Dieser regelt Leistungsumfang, Kosten, Kündigungsfristen und Qualitätsstandards. Prüfen Sie den Vertrag sorgfältig und vergleichen Sie Angebote.

Pflegedienst in Ihrer Nähe finden

Vergleichen Sie kostenlos Pflegedienste in Ihrer Region und finden Sie die passende Unterstützung.

Jetzt Pflegedienst finden →

Verwandte Ratgeber-Artikel