Entlastungsbetrag 2026: 131 € monatlich richtig nutzen
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung von 131 €, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Er dient zur Finanzierung von Entlastungsangeboten im Alltag – von Haushaltshilfe über Betreuungsgruppen bis hin zu Tagespflege. Viele Pflegebedürftige nutzen diesen Anspruch nicht aus.
Entlastungsbetrag 2026: Höhe und Anspruch
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag / Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € |
Das ergibt einen Jahresanspruch von 1.572 €. Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres noch verbraucht werden.
Wofür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er darf ausschließlich für qualitätsgesicherte Leistungen eingesetzt werden:
1. Tagespflege und Nachtpflege
Teilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts in einer zugelassenen Einrichtung. Besonders geeignet, um pflegende Angehörige tagsüber zu entlasten.
2. Kurzzeitpflege
Vorübergehende stationäre Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Der Entlastungsbetrag kann ergänzend zum Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
3. Zugelassene Pflegedienste
Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegeleistungen (Grundpflege) genutzt werden, bei höheren Pflegegraden nur für hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung.
4. Angebote zur Unterstützung im Alltag
Nach Landesrecht anerkannte Angebote, zum Beispiel:
- Haushaltshilfe – Einkaufen, Kochen, Putzen
- Alltagsbegleitung – Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen
- Betreuungsgruppen – gemeinsame Aktivitäten für Menschen mit Demenz
- Serviceangebote für Pflegende – Pflegekurse, Beratung
Entlastungsbetrag richtig abrechnen
Es gibt zwei Wege, den Entlastungsbetrag abzurechnen:
- Kostenerstattung: Sie bezahlen die Leistung zunächst selbst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Die Erstattung erfolgt dann bis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrags.
- Abtretungserklärung: Sie bevollmächtigen den Leistungsanbieter (z. B. den Pflegedienst), direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Für Menschen mit Pflegegrad 1 hat der Entlastungsbetrag eine besondere Bedeutung: Da es bei Pflegegrad 1 weder Pflegegeld noch Sachleistungen gibt, ist der Entlastungsbetrag die einzige regelmäßige finanzielle Leistung. Er kann hier auch für körperbezogene Pflegeleistungen eines Pflegedienstes eingesetzt werden, eine Sonderregelung, die bei höheren Pflegegraden nicht gilt.
Häufig gestellte Fragen
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