Pflegegeld 2026: Beträge, Voraussetzungen & Antrag
Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung. Es steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Die Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 angehoben.
Pflegegeld 2026: Aktuelle Beträge
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad:
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | – (kein Anspruch) |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld
Um Pflegegeld zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Anerkannter Pflegegrad 2 oder höher – die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD).
- Häusliche Pflege – die Pflege findet im eigenen Zuhause oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft statt.
- Pflege durch nicht-professionelle Personen – Angehörige, Freunde oder Nachbarn übernehmen die Pflege. Wird ein Pflegedienst eingesetzt, kommen stattdessen Sachleistungen infrage.
- Sichergestellte Pflege – die Pflegekasse muss davon überzeugt sein, dass die häusliche Pflege ausreichend gewährleistet ist.
Pflegegeld beantragen
Der Antrag auf Pflegegeld läuft über den Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Sobald der Pflegegrad anerkannt ist, können Sie wählen, ob Sie Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombinationsleistung erhalten möchten.
- Pflegegrad beantragen – formloser Antrag bei der Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online).
- MD-Begutachtung – der Medizinische Dienst prüft den Pflegebedarf vor Ort.
- Bescheid abwarten – die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 25 Arbeitstagen.
- Leistungsart wählen – Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistung.
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistungen
Wenn Sie die Pflege teilweise selbst organisieren und teilweise einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, kommt die Kombinationsleistung infrage. Dabei wird der nicht genutzte Anteil der Sachleistungen anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Rechenbeispiel (Pflegegrad 3):
- Sachleistungen gesamt: 1.497 €/Monat
- Pflegedienst-Kosten: 748,50 € (= 50 % ausgeschöpft)
- Verbleibendes Pflegegeld: 50 % von 599 € = 299,50 €
Pflicht zum Beratungseinsatz
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI) durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen:
- Pflegegrad 2: halbjährlich
- Pflegegrad 3, 4 und 5: vierteljährlich
Die Kosten trägt die Pflegekasse. Der Pflegedienst überprüft, ob die häusliche Pflege sichergestellt ist, und gibt praktische Tipps. Wird der Beratungseinsatz versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
Pflegegeld und Verhinderungspflege
Wenn die Pflegeperson kurzfristig ausfällt (Urlaub, Krankheit), können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 6 Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Der jährliche Gesamtbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt bis zu 3.539 €.
Häufig gestellte Fragen
Pflegedienst in Ihrer Nähe finden
Vergleichen Sie kostenlos Pflegedienste in Ihrer Region und finden Sie die passende Unterstützung.
Jetzt Pflegedienst finden →