Pflegegrad 5: Schwerste Pflegebedürftigkeit

Aktualisiert: 15.03.2026 · Pflege-Ratgeber

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Betroffene sind rund um die Uhr auf umfassende Hilfe angewiesen. Die Leistungen der Pflegeversicherung erreichen hier ihre Höchstbeträge.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Die Einstufung in Pflegegrad 5 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI). Neben dem Punktwert können auch besondere Bedarfskonstellationen zur Einstufung führen.

Kriterium Details
Punktwert (NBI) 90 bis 100 Punkte
Grad der Beeinträchtigung Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Besondere Bedarfskonstellation Vollständiger Verlust der Greiffunktion beider Hände oder vergleichbare Einschränkungen – unabhängig vom Punktwert
Typische Situationen Vollständige Pflegebedürftigkeit in allen Bereichen, Bettlägerigkeit, schwere Demenz mit Weglauftendenz, intensivpflegerischer Bedarf, Wachkoma
Besondere Bedarfskonstellationen: In Ausnahmefällen kann Pflegegrad 5 auch bei weniger als 90 Punkten vergeben werden. Der Medizinische Dienst prüft, ob besondere pflegerische Anforderungen vorliegen, die eine Einstufung in den höchsten Pflegegrad rechtfertigen.

Leistungen bei Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 bietet die höchsten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungen im Überblick (Stand 2026):

Leistung Betrag / Umfang
Pflegegeld 990 € / Monat
Pflegesachleistungen 2.299 € / Monat
Entlastungsbetrag 131 € / Monat
Tages- und Nachtpflege 2.085 € / Monat
Verhinderungs-/Kurzzeitpflege Bis zu 3.539 € / Jahr
Vollstationäre Pflege 2.096 € / Monat
Pflegehilfsmittel (Verbrauch) Bis zu 42 € / Monat
Wohnraumanpassung Bis zu 4.180 € je Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) 53 € / Monat

Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung

Auch bei Pflegegrad 5 können Sie zwischen drei Versorgungsmodellen wählen:

  • Pflegegeld (990 €/Monat) – Sie erhalten das Geld direkt ausgezahlt und organisieren die Pflege selbst. Bei Pflegegrad 5 ist dies selten ausreichend – eine Kombination mit professioneller Hilfe ist meist notwendig.
  • Sachleistungen (2.299 €/Monat) – Ein zugelassener Pflegedienst übernimmt die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Kombinationsleistung – Sie nutzen beide Optionen anteilig. Beispiel: Der Pflegedienst schöpft 80 % der Sachleistungen aus (1.839,20 €), Sie erhalten zusätzlich 20 % des Pflegegeldes (198 €).
Beratungseinsatz Pflicht: Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 5 vierteljährlich einen Beratungseinsatz nachweisen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Weitere Leistungen und Tipps

Bei Pflegegrad 5 ist eine gut organisierte Versorgung entscheidend. Nutzen Sie alle verfügbaren Leistungen:

  • Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: Bis zu 3.539 € jährlich als gemeinsamer Jahresbetrag – flexibel einsetzbar für Vertretung der Pflegeperson oder vorübergehende stationäre Pflege.
  • Tages- und Nachtpflege: 2.085 € monatlich für teilstationäre Betreuung – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen. Für Pflegepersonen eine wichtige Entlastungsmöglichkeit.
  • Vollstationäre Pflege: Bei Aufnahme in ein Pflegeheim zahlt die Pflegekasse 2.096 € monatlich. Dazu kommt ein steigender Zuschlag auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (5 % im 1. Jahr, 25 % im 2. Jahr, 45 % im 3. Jahr, 75 % ab dem 4. Jahr).
  • Intensivpflege: Bei Bedarf an außerklinischer Intensivpflege (Beatmung, Tracheostoma) werden die Kosten über die Krankenversicherung (§ 37c SGB V) abgedeckt – zusätzlich zu den Pflegeleistungen.
  • Pflegezeit und Familienpflegezeit: Arbeitnehmer können bis zu 6 Monate Pflegezeit oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit in Anspruch nehmen.
  • Entlastung für Angehörige: Pflegepersonen erhalten bei Pflegegrad 5 die höchsten Rentenversicherungsbeiträge. Nutzen Sie zusätzlich Pflegekurse und Selbsthilfegruppen.
Überlastung vermeiden: Die Pflege bei Pflegegrad 5 ist körperlich und psychisch sehr belastend. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Finden Sie einen Pflegedienst in Ihrer Nähe, der Sie unterstützt.

Häufig gestellte Fragen

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beträgt 990 € monatlich (Stand 2026). Es ist der höchste Pflegegeld-Betrag und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Für Pflegegrad 5 benötigen Sie einen Gesamtpunktwert von 90 bis 100 Punkten im Neuen Begutachtungsinstrument (NBI). Zusätzlich kann Pflegegrad 5 bei besonderen Bedarfskonstellationen vergeben werden – auch wenn der Punktwert unter 90 liegt.
Besondere Bedarfskonstellationen liegen vor, wenn ein vollständiger Verlust der Greiffunktion beider Hände oder vergleichbare schwere Einschränkungen bestehen, die eine besonders aufwändige Pflege erfordern. In solchen Fällen kann Pflegegrad 5 auch unterhalb von 90 Punkten vergeben werden.
Ja. Bei häuslicher Pflege erhalten Sie Pflegegeld (990 €) oder Sachleistungen (2.299 €). Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse 2.096 € monatlich plus einen steigenden Zuschlag auf den Eigenanteil.
In den meisten Fällen ist professionelle Unterstützung empfehlenswert. Die Kombinationsleistung ermöglicht es, einen Pflegedienst für bestimmte Aufgaben einzusetzen und gleichzeitig anteiliges Pflegegeld zu erhalten. Ergänzend stehen Tages-/Nachtpflege und Verhinderungs-/Kurzzeitpflege zur Verfügung.

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