Pflegegrad 5: Schwerste Pflegebedürftigkeit
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Betroffene sind rund um die Uhr auf umfassende Hilfe angewiesen. Die Leistungen der Pflegeversicherung erreichen hier ihre Höchstbeträge.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Die Einstufung in Pflegegrad 5 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI). Neben dem Punktwert können auch besondere Bedarfskonstellationen zur Einstufung führen.
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Punktwert (NBI) | 90 bis 100 Punkte |
| Grad der Beeinträchtigung | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
| Besondere Bedarfskonstellation | Vollständiger Verlust der Greiffunktion beider Hände oder vergleichbare Einschränkungen – unabhängig vom Punktwert |
| Typische Situationen | Vollständige Pflegebedürftigkeit in allen Bereichen, Bettlägerigkeit, schwere Demenz mit Weglauftendenz, intensivpflegerischer Bedarf, Wachkoma |
Leistungen bei Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 bietet die höchsten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungen im Überblick (Stand 2026):
| Leistung | Betrag / Umfang |
|---|---|
| Pflegegeld | 990 € / Monat |
| Pflegesachleistungen | 2.299 € / Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat |
| Tages- und Nachtpflege | 2.085 € / Monat |
| Verhinderungs-/Kurzzeitpflege | Bis zu 3.539 € / Jahr |
| Vollstationäre Pflege | 2.096 € / Monat |
| Pflegehilfsmittel (Verbrauch) | Bis zu 42 € / Monat |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) | 53 € / Monat |
Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung
Auch bei Pflegegrad 5 können Sie zwischen drei Versorgungsmodellen wählen:
- Pflegegeld (990 €/Monat) – Sie erhalten das Geld direkt ausgezahlt und organisieren die Pflege selbst. Bei Pflegegrad 5 ist dies selten ausreichend – eine Kombination mit professioneller Hilfe ist meist notwendig.
- Sachleistungen (2.299 €/Monat) – Ein zugelassener Pflegedienst übernimmt die Pflege und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
- Kombinationsleistung – Sie nutzen beide Optionen anteilig. Beispiel: Der Pflegedienst schöpft 80 % der Sachleistungen aus (1.839,20 €), Sie erhalten zusätzlich 20 % des Pflegegeldes (198 €).
Weitere Leistungen und Tipps
Bei Pflegegrad 5 ist eine gut organisierte Versorgung entscheidend. Nutzen Sie alle verfügbaren Leistungen:
- Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: Bis zu 3.539 € jährlich als gemeinsamer Jahresbetrag – flexibel einsetzbar für Vertretung der Pflegeperson oder vorübergehende stationäre Pflege.
- Tages- und Nachtpflege: 2.085 € monatlich für teilstationäre Betreuung – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen. Für Pflegepersonen eine wichtige Entlastungsmöglichkeit.
- Vollstationäre Pflege: Bei Aufnahme in ein Pflegeheim zahlt die Pflegekasse 2.096 € monatlich. Dazu kommt ein steigender Zuschlag auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (5 % im 1. Jahr, 25 % im 2. Jahr, 45 % im 3. Jahr, 75 % ab dem 4. Jahr).
- Intensivpflege: Bei Bedarf an außerklinischer Intensivpflege (Beatmung, Tracheostoma) werden die Kosten über die Krankenversicherung (§ 37c SGB V) abgedeckt – zusätzlich zu den Pflegeleistungen.
- Pflegezeit und Familienpflegezeit: Arbeitnehmer können bis zu 6 Monate Pflegezeit oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit in Anspruch nehmen.
- Entlastung für Angehörige: Pflegepersonen erhalten bei Pflegegrad 5 die höchsten Rentenversicherungsbeiträge. Nutzen Sie zusätzlich Pflegekurse und Selbsthilfegruppen.
Häufig gestellte Fragen
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