Pflegegeld – Definition & Bedeutung
Pflegegeld ist eine zentrale Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen versorgt werden. Es steht ab Pflegegrad 2 zu und wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Pflegegeld 2026 – aktuelle Beträge
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer sichergestellt wird – also nicht ausschließlich durch einen professionellen Pflegedienst. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden und dient in der Regel als finanzielle Anerkennung für die Pflegeperson. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflegegeld.
Kombinationsleistung – Pflegegeld und Sachleistungen
Pflegegeld und Pflegesachleistungen schließen sich nicht gegenseitig aus. Über die sogenannte Kombinationsleistung können Sie beides anteilig beziehen: Nutzen Sie einen Teil des Sachleistungsbudgets für einen ambulanten Pflegedienst, erhalten Sie den verbleibenden Anteil als Pflegegeld ausgezahlt.
Beratungseinsätze – Pflicht bei Pflegegeld
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dieser Einsatz halbjährlich vorgeschrieben, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Der Beratungsbesuch dient der Qualitätssicherung und ist kostenlos. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Wird der Einsatz versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Häufig gestellte Fragen
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Ambulante Pflege
Ambulante Pflege bezeichnet die pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung durch professionelle Pflegedienste.
Behandlungspflege
Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegemaßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe, die ärztlich verordnet werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene monatliche Leistung von 131 € für alle Pflegegrade zur Finanzierung von Entlastungsangeboten.
Grundpflege
Grundpflege umfasst die alltägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die nicht ärztlich verordnet werden muss.