Pflegegeld – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.03.2026 · Pflege-Glossar

Pflegegeld ist eine zentrale Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen versorgt werden. Es steht ab Pflegegrad 2 zu und wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Pflegegeld 2026 – aktuelle Beträge

Pflegegrad Pflegegeld/Monat
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 599 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 5 990 €

Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer sichergestellt wird – also nicht ausschließlich durch einen professionellen Pflegedienst. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden und dient in der Regel als finanzielle Anerkennung für die Pflegeperson. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflegegeld.

Kombinationsleistung – Pflegegeld und Sachleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen schließen sich nicht gegenseitig aus. Über die sogenannte Kombinationsleistung können Sie beides anteilig beziehen: Nutzen Sie einen Teil des Sachleistungsbudgets für einen ambulanten Pflegedienst, erhalten Sie den verbleibenden Anteil als Pflegegeld ausgezahlt.

Tipp – Kombinationsleistung nutzen: Wenn ein professioneller Pflegedienst beispielsweise 40 % der Sachleistungen abdeckt, erhalten Sie noch 60 % des Pflegegeldes. So kombinieren Sie professionelle Unterstützung mit finanzieller Anerkennung für pflegende Angehörige und nutzen Ihr Leistungsbudget optimal aus.

Beratungseinsätze – Pflicht bei Pflegegeld

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dieser Einsatz halbjährlich vorgeschrieben, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Der Beratungsbesuch dient der Qualitätssicherung und ist kostenlos. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Wird der Einsatz versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Häufig gestellte Fragen

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – in der Regel als Anerkennung für die pflegenden Angehörigen.
Die monatlichen Beträge betragen 2026: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 € und Pflegegrad 5: 990 €. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, jedoch den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Ja, das ist über die sogenannte Kombinationsleistung möglich. Wenn Sie nur einen Teil der Sachleistungen für einen professionellen Pflegedienst nutzen, erhalten Sie den nicht genutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel: Nutzen Sie 50 % der Sachleistungen, bekommen Sie 50 % des Pflegegeldes zusätzlich.

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