24-Stunden-Pflege – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.07.2026 · Pflege-Glossar

Die sogenannte 24-Stunden-Pflege – korrekt: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft – ist ein Versorgungsmodell, bei dem eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt. Sie unterstützt bei der Grundpflege, führt den Haushalt und leistet Gesellschaft. Trotz des Namens handelt es sich nicht um eine durchgehende Pflege rund um die Uhr.

Was 24-Stunden-Pflege leistet – und was nicht

  • Betreuung und Alltagsbegleitung – Gesellschaft, Aktivierung, Begleitung zu Terminen.
  • Hauswirtschaft – Kochen, Einkaufen, Wäsche, Reinigung.
  • Unterstützung bei der Grundpflege – Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden und Mobilität.
  • Keine Behandlungspflege – Medizinische Maßnahmen wie Injektionen oder Wundversorgung sind Aufgabe examinierter Fachkräfte, etwa über die Behandlungspflege eines ambulanten Pflegedienstes.
Wichtig zu wissen: Eine einzelne Betreuungskraft darf rechtlich nicht 24 Stunden am Tag arbeiten. Arbeitszeiten, Pausen und freie Tage müssen vertraglich geregelt sein. Für die Nacht und für medizinische Leistungen ist häufig eine Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst sinnvoll.

Kosten und Finanzierung

Die monatlichen Kosten liegen je nach Modell (Entsendung, Arbeitgebermodell, selbständige Kraft) meist zwischen 2.500 und 4.500 €. Zur Finanzierung können mehrere Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden:

Wird zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden, können auch Pflegesachleistungen genutzt werden – etwa über die Kombinationsleistung.

Häufig gestellte Fragen

24-Stunden-Pflege bezeichnet die Betreuung durch eine Betreuungskraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt („Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“). Der Begriff ist irreführend: Die Kraft arbeitet nicht rund um die Uhr, sondern hat gesetzlich geregelte Arbeits- und Ruhezeiten. Sie übernimmt vor allem Haushalt, Betreuung und Unterstützung bei der Grundpflege.
Je nach Qualifikation, Sprachkenntnissen und Vermittlungsmodell liegen die Kosten meist zwischen 2.500 und 4.500 € pro Monat zuzüglich Kost und Logis. Die Pflegekasse beteiligt sich indirekt: Pflegegeld kann zur Finanzierung eingesetzt werden, zusätzlich können Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag genutzt werden.
Nein. Betreuungskräfte dürfen keine Behandlungspflege wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe durchführen – das bleibt examinierten Pflegefachkräften vorbehalten. In der Praxis wird die 24-Stunden-Betreuung deshalb häufig mit einem ambulanten Pflegedienst kombiniert, der die medizinischen Leistungen übernimmt.

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