Pflegende Angehörige: Rechte, Unterstützung & Entlastung

Aktualisiert: 15.03.2026 · Pflege-Ratgeber

Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt – die meisten von Angehörigen. Pflegende Angehörige leisten Enormes, stehen aber oft selbst unter großer Belastung. Die gute Nachricht: Es gibt zahlreiche gesetzliche Rechte und Unterstützungsangebote, die Ihnen zustehen.

Ihre Rechte als pflegender Angehöriger

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, sich für die Pflege eines nahen Angehörigen teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen:

Regelung Details
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Bis zu 10 Arbeitstage bei akuter Pflegesituation. Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung möglich.
Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung. Unbezahlt, aber Kündigungsschutz. Ab 16 Beschäftigte.
Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG) Bis zu 24 Monate Reduzierung auf mind. 15 Stunden/Woche. Zinsloses Darlehen vom Bundesamt. Ab 26 Beschäftigte.
Kündigungsschutz: Während der Pflegezeit und Familienpflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen in dieser Zeit nicht kündigen.

Rentenversicherung für Pflegepersonen

Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für pflegende Angehörige. Voraussetzungen:

  • Sie pflegen eine Person mit Pflegegrad 2 oder höher.
  • Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage.
  • Sie sind nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.

Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der Leistungsart (Pflegegeld oder Sachleistungen). Je höher der Pflegegrad und je mehr Sie selbst pflegen (statt Sachleistungen zu nutzen), desto höher die Beiträge.

Unfallversicherung

Pflegende Angehörige stehen während der Pflegetätigkeit beitragsfrei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das umfasst:

  • Unfälle während der Pflege (z. B. Heben, Transfer)
  • Wegeunfälle auf dem Weg zur pflegebedürftigen Person
  • Unfälle bei pflegebedingten Besorgungen

Finanzielle Unterstützung

Neben dem Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person erhält und oft an Angehörige weitergibt, gibt es weitere finanzielle Hilfen:

  • Pflegeunterstützungsgeld – Lohnersatzleistung für bis zu 10 Tage bei akuter Pflegesituation (90 % des Nettogehalts).
  • Zinsloses Darlehen – während der Familienpflegezeit zur Abfederung des reduzierten Einkommens.
  • Kostenlose Pflegeberatung – Anspruch auf individuelle Beratung durch die Pflegekasse (§ 7a SGB XI).
  • Kostenlose Pflegekurse – die Pflegekassen bieten Schulungen für pflegende Angehörige an.

Entlastungsangebote nutzen

Pflege ist ein Marathon, kein Sprint. Nutzen Sie die Entlastungsleistungen, die Ihnen zustehen:

Verhinderungspflege

Wenn Sie als Pflegeperson einmal eine Pause brauchen – für Urlaub, einen Arzttermin oder einfach zur Erholung – übernimmt die Verhinderungspflege die Versorgung. Bis zu 3.539 € pro Jahr stehen dafür zur Verfügung (ab Pflegegrad 2).

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann für Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder Tagespflege genutzt werden, alles Leistungen, die auch Ihnen als Pflegeperson Freiräume schaffen.

Tagespflege

In einer Tagespflegeeinrichtung wird Ihr Angehöriger tagsüber betreut und aktiviert. Sie gewinnen Zeit für Beruf, Erledigungen oder Erholung. Die Kosten werden zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen übernommen.

Tipp: Dokumentieren Sie den Pflegealltag mit MeinPflegetagebuch. Das hilft nicht nur bei der MD-Begutachtung, sondern macht auch den eigenen Pflegeaufwand sichtbar.

Pflege und Beruf vereinbaren

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine der größten Herausforderungen. Neben Pflegezeit und Familienpflegezeit können folgende Maßnahmen helfen:

  • Flexible Arbeitszeiten – sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Home-Office, Gleitzeit oder Teilzeit.
  • Ambulanter Pflegedienst – ein professioneller Pflegedienst kann die Pflege tagsüber übernehmen, während Sie arbeiten.
  • Tagespflege – eine gute Lösung, wenn ganztägige Betreuung benötigt wird.
  • Stundenweise Verhinderungspflege – für regelmäßige Termine oder Erledigungen.

Auf sich selbst achten

Pflegende Angehörige haben ein erhöhtes Risiko für Erschöpfung, Depression und körperliche Beschwerden. Nehmen Sie Warnsignale ernst:

  • Anhaltende Müdigkeit und Schlafstörungen
  • Gereiztheit und Ungeduld
  • Rückzug von Freunden und Hobbys
  • Körperliche Beschwerden (Rücken, Schulter, Kopfschmerzen)

Suchen Sie sich Unterstützung – bei der Pflegeberatung, in Selbsthilfegruppen oder durch professionelle Hilfe. Sie können nur dann gut pflegen, wenn es Ihnen selbst gut geht.

Pflegedienst finden: Entlasten Sie sich durch professionelle Unterstützung. Finden Sie kostenlos Pflegedienste in Ihrer Nähe.

Häufig gestellte Fragen

Ja, die Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens 2 Tage) eine Person ab Pflegegrad 2 pflegen und dabei nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.
Pflegezeit (§ 3 PflegeZG): Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung, unbezahlt, in Betrieben ab 16 Beschäftigten. Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG): Bis zu 24 Monate Reduzierung auf mindestens 15 Stunden/Woche, mit zinslosem Darlehen, in Betrieben ab 26 Beschäftigten.
Ja, pflegende Angehörige stehen während der Pflegetätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt beitragsfrei und umfasst Unfälle während der Pflege sowie auf dem Weg zur pflegebedürftigen Person.
Nutzen Sie die Leistungen der Pflegeversicherung: Verhinderungspflege (bis 3.539 €/Jahr), Tagespflege, den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und kostenlose Pflegeberatung. Auch Selbsthilfegruppen und Pflegekurse der Pflegekassen können helfen.
Ja, bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation haben Sie Anspruch auf bis zu 10 Arbeitstage kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG). In dieser Zeit können Sie ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bei der Pflegekasse beantragen.

Pflegedienst in Ihrer Nähe finden

Vergleichen Sie kostenlos Pflegedienste in Ihrer Region und finden Sie die passende Unterstützung.

Jetzt Pflegedienst finden →

Verwandte Ratgeber-Artikel