Kombinationsleistung – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.07.2026 · Pflege-Glossar

Die Kombinationsleistung ist für viele Familien der Königsweg: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt einen Teil der Versorgung über die Pflegesachleistung, die Angehörigen pflegen weiter mit – und erhalten dafür anteiliges Pflegegeld.

So funktioniert die Berechnung

Entscheidend ist, wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets der Pflegedienst tatsächlich abrechnet. Der Rest wird als Pflegegeld-Anteil ausgezahlt:

Genutzte Sachleistung Ausgezahltes Pflegegeld
25 % 75 % des Pflegegeldes
50 % 50 % des Pflegegeldes
75 % 25 % des Pflegegeldes
100 % kein Pflegegeld
Beispiel Pflegegrad 3: Der Pflegedienst kommt morgens zur Körperpflege und rechnet monatlich 599 € ab – das sind 40 % der Sachleistung (1.497 €). Die Familie erhält zusätzlich 60 % des Pflegegeldes von 599 €, also 359,40 € monatlich.

Für wen lohnt sich die Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung ist ideal, wenn Angehörige die Pflege überwiegend selbst übernehmen, aber bei einzelnen Aufgaben – etwa der morgendlichen Grundpflege – professionelle Unterstützung durch die ambulante Pflege wünschen. Sie wird bei der Pflegekasse beantragt; an die gewählte Aufteilung sind Sie grundsätzlich 6 Monate gebunden.

Häufig gestellte Fragen

Die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) verbindet Pflegesachleistung und Pflegegeld: Wer das Budget für den ambulanten Pflegedienst nur teilweise ausschöpft, erhält den nicht genutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. So lassen sich professionelle Pflege und Angehörigenpflege flexibel kombinieren.
Maßgeblich ist der prozentuale Verbrauch der Pflegesachleistung. Beispiel Pflegegrad 3: Der Pflegedienst rechnet 599 € ab – das sind 40 % des Sachleistungsbudgets von 1.497 €. Es bleiben 60 % des Pflegegeldes: 60 % von 599 € = 359,40 € Pflegegeld zusätzlich.
Ja, die Kombinationsleistung wird formlos bei der Pflegekasse beantragt. An die gewählte Aufteilung sind Sie in der Regel 6 Monate gebunden – bei wesentlichen Änderungen der Pflegesituation ist aber eine frühere Anpassung möglich. Viele Pflegekassen berechnen den Pflegegeldanteil auch automatisch monatlich anhand der tatsächlichen Abrechnung.

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