Pflegesachleistung – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.07.2026 · Pflege-Glossar

Pflegesachleistungen sind das Budget für professionelle ambulante Pflege: Ein zugelassener Pflegedienst übernimmt Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe – die Pflegekasse rechnet die Einsätze direkt mit dem Dienst ab.

Pflegesachleistungen 2026 – aktuelle Beträge

Pflegegrad Pflegesachleistung/Monat
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 796 €
Pflegegrad 3 1.497 €
Pflegegrad 4 1.859 €
Pflegegrad 5 2.299 €

Zu den abgedeckten Leistungen gehören körperbezogene Pflegemaßnahmen (z. B. Waschen, Anziehen), pflegerische Betreuung (z. B. Spaziergänge, Beschäftigung) und Hilfen bei der Haushaltsführung. Die medizinische Behandlungspflege läuft dagegen über die Krankenkasse.

Kombination mit Pflegegeld

Wer das Sachleistungsbudget nicht voll ausschöpft, verschenkt nichts: Über die Kombinationsleistung wird der nicht genutzte Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Zusätzlich können bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewidmet werden (Umwandlungsanspruch).

Tipp – Kostenvoranschlag einholen: Lassen Sie sich vom Pflegedienst vor Vertragsabschluss einen Kostenvoranschlag auf Basis der gewünschten Einsätze erstellen. So sehen Sie, ob das Sachleistungsbudget reicht oder ein Eigenanteil entsteht. Worauf Sie außerdem achten sollten, zeigt der Ratgeber zur Pflegedienst-Auswahl.

Häufig gestellte Fragen

Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) sind Pflegeeinsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes – etwa Körperpflege, Hilfe beim Essen oder hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegekasse rechnet die Kosten bis zum monatlichen Höchstbetrag direkt mit dem Pflegedienst ab; es fließt kein Geld an die pflegebedürftige Person.
Die monatlichen Höchstbeträge betragen: Pflegegrad 2: 796 €, Pflegegrad 3: 1.497 €, Pflegegrad 4: 1.859 € und Pflegegrad 5: 2.299 €. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen – hier kann der Entlastungsbetrag von 131 € eingesetzt werden.
Beim Pflegegeld pflegen Angehörige oder andere Privatpersonen; das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Bei der Pflegesachleistung pflegt ein professioneller Pflegedienst; die Pflegekasse zahlt direkt an den Dienst. Beides lässt sich über die Kombinationsleistung anteilig verbinden.

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