Außerklinische Intensivpflege – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.07.2026 · Pflege-Glossar

Außerklinische Intensivpflege (AKI) versorgt Menschen, die auch außerhalb des Krankenhauses ununterbrochen überwacht werden müssen – zum Beispiel wegen Heimbeatmung, Trachealkanüle oder schwerer neurologischer Erkrankungen. Sie ist die anspruchsvollste Form der ambulanten Pflege und wird von spezialisierten Intensivpflegediensten erbracht.

Merkmale der außerklinischen Intensivpflege

  • Hoher Überwachungsbedarf – Es muss jederzeit eine Pflegefachkraft eingreifen können, etwa bei Beatmungsproblemen.
  • Spezialisierte Fachkräfte – Pflegekräfte mit Zusatzqualifikation in Beatmungs- und Intensivpflege, oft in 1:1-Versorgung.
  • Ärztliche Verordnung – Nach der AKI-Richtlinie (§ 37c SGB V) durch besonders qualifizierte Ärzte; die Krankenkasse trägt die Kosten der medizinischen Versorgung.
  • Ergänzende Pflegeleistungen – Leistungen der Pflegeversicherung wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen kommen hinzu.

Abgrenzung zur Behandlungspflege

Die außerklinische Intensivpflege ist eine besonders intensive Form der Behandlungspflege: Während klassische Behandlungspflege einzelne Einsätze umfasst (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe), ist bei der Intensivpflege eine durchgehende Anwesenheit von Fachpersonal erforderlich – oft über viele Stunden täglich oder rund um die Uhr im Schichtdienst.

Hinweis zur Anbieterwahl: Nicht jeder ambulante Pflegedienst bietet Intensivpflege an. Achten Sie bei der Suche gezielt auf die Leistung „außerklinische Intensivpflege“ bzw. „Beatmungspflege“ und fragen Sie nach den Qualifikationen des Teams und der Erfahrung mit dem jeweiligen Krankheitsbild.

Für Kinder und Jugendliche mit intensivpflegerischem Bedarf arbeiten Intensivpflegedienste häufig eng mit einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) zusammen.

Häufig gestellte Fragen

Außerklinische Intensivpflege ist die dauerhafte pflegerische Versorgung von Menschen mit besonders hohem medizinischem Überwachungsbedarf außerhalb des Krankenhauses – etwa bei Heimbeatmung oder Trachealkanüle. Sie wird von spezialisierten Pflegefachkräften erbracht, häufig in einer 1:1-Versorgung zu Hause, in Intensivpflege-Wohngemeinschaften oder in stationären Einrichtungen.
Die Verordnung erfolgt durch besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte nach der AKI-Richtlinie (§ 37c SGB V). Die Krankenkasse prüft die Verordnung und übernimmt die Kosten der medizinischen Intensivpflege. Leistungen der Pflegeversicherung – etwa Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – können ergänzend bezogen werden.
Mögliche Versorgungsorte sind der eigene Haushalt (1:1-Versorgung durch einen Intensivpflegedienst), spezialisierte Intensivpflege-Wohngemeinschaften und vollstationäre Einrichtungen. Welcher Ort geeignet ist, wird im Rahmen der Verordnung individuell geprüft – die Wünsche der Betroffenen haben dabei besonderes Gewicht.

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