Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 27.04.2026 · Pflege-Glossar

Ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) ist eine ambulante Spezialeinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. SPZ arbeiten interdisziplinär und sind häufig an Kinderkliniken angegliedert. Sie bilden eine wichtige Schnittstelle zwischen Medizin, Therapie und sozialrechtlicher Beratung – auch in Bezug auf Pflegegrade und Pflegeleistungen für Kinder.

Aufgaben und Leistungen

Das Leistungsspektrum eines SPZ umfasst:

  • Diagnostik – umfassende Entwicklungsdiagnostik durch ein multiprofessionelles Team
  • Behandlung – Therapieplanung und -koordination (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie)
  • Beratung – Unterstützung der Familien bei sozialrechtlichen Fragen, z. B. zu Pflegegrad-Anträgen, Schwerbehindertenausweis oder Eingliederungshilfe
  • Vernetzung – Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Frühförderstellen und Pflegediensten

Zugang und Finanzierung

Die Vorstellung im SPZ erfolgt auf Überweisung eines niedergelassenen Arztes (meist Kinderarzt). Die Kosten trägt die Krankenkasse nach § 119 SGB V. Da SPZ auf komplexe Fälle spezialisiert sind, die eine interdisziplinäre Betreuung erfordern, ergänzen sie die Arbeit niedergelassener Kinderärzte und Therapeuten – sie ersetzen sie nicht.

SPZ und Pflegegrad: Viele Kinder, die in einem SPZ betreut werden, haben Anspruch auf einen Pflegegrad. Das SPZ-Team kann bei der Einschätzung des Pflegebedarfs unterstützen und Befunde bereitstellen, die für die MD-Begutachtung hilfreich sind.

Häufig gestellte Fragen

Ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) ist eine ambulante Einrichtung, die auf die Diagnostik und Behandlung von Entwicklungsstörungen, Behinderungen und chronischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen spezialisiert ist. Die Behandlung erfolgt interdisziplinär durch Kinderärzte, Therapeuten, Psychologen und Sozialpädagogen.
Ja, für die Vorstellung in einem SPZ ist eine Überweisung vom Kinderarzt oder einem anderen niedergelassenen Facharzt erforderlich. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Es fallen keine Zuzahlungen an.
SPZ behandeln Kinder und Jugendliche (0–18 Jahre) mit Entwicklungsverzögerungen, motorischen Störungen, Sprachentwicklungsstörungen, geistigen Behinderungen, Epilepsie, ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen, angeborenen Fehlbildungen und anderen komplexen Erkrankungen, die eine interdisziplinäre Betreuung erfordern.

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