Medizinischer Dienst (MD) – Definition & Bedeutung
Der Medizinische Dienst (MD) – bis 2021 als MDK bekannt – ist die zentrale Begutachtungsstelle der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung. Er beurteilt, wie selbstständig ein Mensch im Alltag ist, und empfiehlt auf dieser Grundlage den passenden Pflegegrad.
Aufgaben des Medizinischen Dienstes
Der MD erfüllt zwei wesentliche Aufgaben im deutschen Pflegesystem:
- Pflegegrad-Begutachtung: Nach einem Antrag auf Pflegeleistungen besucht ein Gutachter des MD die antragstellende Person zu Hause. Anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) wird die Selbstständigkeit in sechs Modulen bewertet – von Mobilität über kognitive Fähigkeiten bis zur Alltagsgestaltung. Die ermittelten Punkte (12,5 bis 100) bestimmen den empfohlenen Pflegegrad. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur MD-Begutachtung.
- Qualitätsprüfungen: Der MD kontrolliert regelmäßig ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen. Dabei wird geprüft, ob Pflegestandards eingehalten werden und die Versorgung den vereinbarten Leistungen entspricht.
Das NBA – Neues Begutachtungsassessment
Seit 2017 wird die Pflegebedürftigkeit nicht mehr nach Zeitaufwand, sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit beurteilt. Das NBA umfasst sechs Module, die unterschiedlich gewichtet werden:
- Mobilität (10 %)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen mit Modul 2: 15 %)
- Selbstversorgung (40 %)
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher der zugewiesene Pflegegrad. Wie Sie den Pflegegrad beantragen, erklären wir im zugehörigen Ratgeber-Artikel.
Vorbereitung auf die Begutachtung
Der MD kündigt seinen Besuch in der Regel schriftlich an. Nutzen Sie die Zeit bis zum Termin, um alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen: ärztliche Befunde, Medikamentenpläne, Krankenhausberichte und Ihr Pflegetagebuch. Bitten Sie eine Vertrauensperson, etwa die pflegende Angehörige oder einen Angehörigen, beim Termin anwesend zu sein. So wird sichergestellt, dass der Gutachter ein vollständiges Bild der Pflegesituation erhält.
Häufig gestellte Fragen
Weiterführende Ratgeber-Artikel
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Ambulante Pflege
Ambulante Pflege bezeichnet die pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung durch professionelle Pflegedienste.
Behandlungspflege
Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegemaßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe, die ärztlich verordnet werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene monatliche Leistung von 131 € für alle Pflegegrade zur Finanzierung von Entlastungsangeboten.
Grundpflege
Grundpflege umfasst die alltägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die nicht ärztlich verordnet werden muss.