Entlastungsbetrag – Definition & Bedeutung
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung von 131 € (Stand 2026), die allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht. Er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
Höhe und Anspruch
Der Entlastungsbetrag beträgt einheitlich 131 € pro Monat für alle Pflegegrade (1–5). Voraussetzung ist:
- Ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
- Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt (nicht im Pflegeheim)
Der Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden. Sie reichen Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten den Betrag erstattet.
Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?
Der Entlastungsbetrag darf für folgende Leistungen verwendet werden:
- Tagespflege und Nachtpflege – Zuzahlung zu teilstationären Angeboten
- Kurzzeitpflege – Eigenanteil bei vorübergehender stationärer Versorgung
- Zugelassene Betreuungs- und Entlastungsangebote – z. B. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen oder Betreuungsgruppen
- Ambulante Pflegedienste – für hauswirtschaftliche Versorgung und pflegerische Betreuung
Sonderregelung bei Pflegegrad 1: Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf reguläre Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag darf hier jedoch ausnahmsweise auch für Sachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden, etwa für Grundpflege.
Häufig gestellte Fragen
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Ambulante Pflege bezeichnet die pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung durch professionelle Pflegedienste.
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Grundpflege umfasst die alltägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die nicht ärztlich verordnet werden muss.
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