Tagespflege – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.03.2026 · Pflege-Glossar

Tagespflege ist eine teilstationäre Versorgungsform, bei der pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer Einrichtung betreut werden und abends nach Hause zurückkehren. Sie ergänzt die ambulante Pflege und entlastet pflegende Angehörige ohne dass der Pflegebedürftige sein Zuhause aufgeben muss.

Leistungen und Ablauf

Tagespflegeeinrichtungen bieten ein strukturiertes Tagesprogramm, das individuell auf die Bedürfnisse der Gäste abgestimmt wird:

  • Pflegerische Versorgung – Grundpflege, Medikamentengabe und Behandlungspflege nach Bedarf.
  • Betreuung und Aktivierung – Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, kreative Angebote und gemeinsame Mahlzeiten.
  • Therapieangebote – Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie je nach Einrichtung.
  • Fahrdienst – Transport zwischen Wohnung und Einrichtung, in der Regel im Leistungsumfang enthalten.

Tagespflege kann an einzelnen oder allen Wochentagen genutzt werden – je nach individuellem Bedarf und Kapazität der Einrichtung.

Tipp – Zusatzleistung: Tagespflege wird nicht auf das Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen angerechnet. Sie erhalten den vollen Tagespflege-Betrag zusätzlich zu Ihren sonstigen Pflegeleistungen. Nutzen Sie diesen eigenständigen Anspruch, der Ihnen ab Pflegegrad 2 in voller Höhe zusteht.

Finanzierung der Tagespflege

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Tagespflege im Rahmen der teilstationären Sachleistungsbeträge (Stand 2026):

  • Pflegegrad 2: bis 796 €/Monat
  • Pflegegrad 3: bis 1.497 €/Monat
  • Pflegegrad 4: bis 1.859 €/Monat
  • Pflegegrad 5: bis 2.299 €/Monat

Mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für Tagespflege eingesetzt werden. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung müssen in der Regel selbst getragen werden. Alternativ lässt sich auch hier der Entlastungsbetrag nutzen.

Wenn die Tagespflege nicht mehr ausreicht, kann ein Wechsel in die stationäre Pflege erwogen werden.

Häufig gestellte Fragen

Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeform, bei der pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer Einrichtung betreut und versorgt werden und abends in ihre häusliche Umgebung zurückkehren. Die Leistungen umfassen Pflege, Betreuung, Therapieangebote sowie in der Regel einen Fahrdienst zwischen Wohnung und Einrichtung.
Nein. Seit 2015 ist die Tagespflege ein eigenständiger Leistungsanspruch, der nicht auf das Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen angerechnet wird. Sie können also den vollen Tagespflege-Betrag nutzen und erhalten daneben weiterhin das volle Pflegegeld bzw. Sachleistungen – eine echte Zusatzleistung.
Anspruch auf Tagespflege haben alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5. Auch mit Pflegegrad 1 kann Tagespflege über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) finanziert werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen der jeweiligen Sachleistungsbeträge.

Pflegedienst in Ihrer Nähe finden

Vergleichen Sie kostenlos Pflegedienste in Ihrer Region und finden Sie die passende Unterstützung.

Jetzt Pflegedienst finden →

Weitere Glossar-Begriffe