Tagespflege – Definition & Bedeutung
Tagespflege ist eine teilstationäre Versorgungsform, bei der pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer Einrichtung betreut werden und abends nach Hause zurückkehren. Sie ergänzt die ambulante Pflege und entlastet pflegende Angehörige ohne dass der Pflegebedürftige sein Zuhause aufgeben muss.
Leistungen und Ablauf
Tagespflegeeinrichtungen bieten ein strukturiertes Tagesprogramm, das individuell auf die Bedürfnisse der Gäste abgestimmt wird:
- Pflegerische Versorgung – Grundpflege, Medikamentengabe und Behandlungspflege nach Bedarf.
- Betreuung und Aktivierung – Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, kreative Angebote und gemeinsame Mahlzeiten.
- Therapieangebote – Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie je nach Einrichtung.
- Fahrdienst – Transport zwischen Wohnung und Einrichtung, in der Regel im Leistungsumfang enthalten.
Tagespflege kann an einzelnen oder allen Wochentagen genutzt werden – je nach individuellem Bedarf und Kapazität der Einrichtung.
Finanzierung der Tagespflege
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Tagespflege im Rahmen der teilstationären Sachleistungsbeträge (Stand 2026):
- Pflegegrad 2: bis 796 €/Monat
- Pflegegrad 3: bis 1.497 €/Monat
- Pflegegrad 4: bis 1.859 €/Monat
- Pflegegrad 5: bis 2.299 €/Monat
Mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für Tagespflege eingesetzt werden. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung müssen in der Regel selbst getragen werden. Alternativ lässt sich auch hier der Entlastungsbetrag nutzen.
Wenn die Tagespflege nicht mehr ausreicht, kann ein Wechsel in die stationäre Pflege erwogen werden.
Häufig gestellte Fragen
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24-Stunden-Pflege
24-Stunden-Pflege bezeichnet die Betreuung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft – tatsächlich eine Alltagsbegleitung, keine durchgehende Pflege rund um die Uhr.
Alltagsbegleiter
Alltagsbegleiter unterstützen pflegebedürftige Menschen bei Alltagsaktivitäten wie Einkaufen, Spaziergängen oder Behördengängen – finanzierbar über den Entlastungsbetrag.
Ambulante Pflege
Ambulante Pflege bezeichnet die pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung durch professionelle Pflegedienste.
Außerklinische Intensivpflege
Außerklinische Intensivpflege ist die dauerhafte Versorgung schwerstkranker Menschen mit hohem medizinischem Überwachungsbedarf – etwa bei Beatmung – außerhalb des Krankenhauses.