Stationäre Pflege – Definition & Bedeutung
Stationäre Pflege bedeutet die dauerhafte Versorgung in einem Pflegeheim. Sie kommt infrage, wenn die ambulante Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht. Der Grundsatz der Pflegeversicherung lautet zwar „ambulant vor stationär“, doch manchmal ist eine vollstationäre Versorgung die beste Lösung für alle Beteiligten.
Formen der stationären Pflege
Im deutschen Pflegesystem werden verschiedene Formen der stationären Versorgung unterschieden:
- Vollstationäre Pflege – Dauerhafte Versorgung im Pflegeheim mit umfassender Betreuung rund um die Uhr. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.
- Kurzzeitpflege – Vorübergehende stationäre Pflege für bis zu 8 Wochen im Jahr, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Budget: 1.854 € jährlich (Stand 2026).
- Tagespflege – Teilstationäre Versorgung tagsüber mit Rückkehr nach Hause am Abend ist eine Zwischenlösung zwischen ambulant und stationär.
Kosten und Finanzierung
Die monatlichen Kosten eines Pflegeheimplatzes setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Pflegebedingter Eigenanteil (EEE) – Seit 2017 einrichtungseinheitlich, unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch.
- Unterkunft und Verpflegung – Kosten für Zimmer und Mahlzeiten.
- Investitionskosten – Anteilige Kosten für Gebäude und Ausstattung.
- Ausbildungsumlage – Beitrag zur Finanzierung der Pflegeausbildung.
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um den Eigenanteil zu tragen, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragt werden. Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 € brutto zum Unterhalt herangezogen.
Häufig gestellte Fragen
Pflegedienst in Ihrer Nähe finden
Vergleichen Sie kostenlos Pflegedienste in Ihrer Region und finden Sie die passende Unterstützung.
Jetzt Pflegedienst finden →Weitere Glossar-Begriffe
Ambulante Pflege
Ambulante Pflege bezeichnet die pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung durch professionelle Pflegedienste.
Behandlungspflege
Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegemaßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe, die ärztlich verordnet werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene monatliche Leistung von 131 € für alle Pflegegrade zur Finanzierung von Entlastungsangeboten.
Grundpflege
Grundpflege umfasst die alltägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die nicht ärztlich verordnet werden muss.