Stationäre Pflege – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.03.2026 · Pflege-Glossar

Stationäre Pflege bedeutet die dauerhafte Versorgung in einem Pflegeheim. Sie kommt infrage, wenn die ambulante Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht. Der Grundsatz der Pflegeversicherung lautet zwar „ambulant vor stationär“, doch manchmal ist eine vollstationäre Versorgung die beste Lösung für alle Beteiligten.

Formen der stationären Pflege

Im deutschen Pflegesystem werden verschiedene Formen der stationären Versorgung unterschieden:

  • Vollstationäre Pflege – Dauerhafte Versorgung im Pflegeheim mit umfassender Betreuung rund um die Uhr. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.
  • Kurzzeitpflege – Vorübergehende stationäre Pflege für bis zu 8 Wochen im Jahr, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Budget: 1.854 € jährlich (Stand 2026).
  • Tagespflege – Teilstationäre Versorgung tagsüber mit Rückkehr nach Hause am Abend ist eine Zwischenlösung zwischen ambulant und stationär.

Kosten und Finanzierung

Die monatlichen Kosten eines Pflegeheimplatzes setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Pflegebedingter Eigenanteil (EEE) – Seit 2017 einrichtungseinheitlich, unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch.
  • Unterkunft und Verpflegung – Kosten für Zimmer und Mahlzeiten.
  • Investitionskosten – Anteilige Kosten für Gebäude und Ausstattung.
  • Ausbildungsumlage – Beitrag zur Finanzierung der Pflegeausbildung.
Entlastungszuschlag: Seit 2022 zahlt die Pflegekasse einen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil in vollstationären Einrichtungen. Dieser steigt mit der Aufenthaltsdauer: 5 % im ersten Jahr, 25 % im zweiten Jahr, 45 % im dritten Jahr und 70 % ab dem vierten Jahr. So werden Langzeitbewohner spürbar entlastet.

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um den Eigenanteil zu tragen, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragt werden. Kinder werden erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 € brutto zum Unterhalt herangezogen.

Häufig gestellte Fragen

Stationäre Pflege bezeichnet die dauerhafte Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einem Pflegeheim (vollstationär). Sie kommt zum Einsatz, wenn die ambulante Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht, um den Pflegebedarf zu decken – etwa bei schwerer Demenz, hohem Pflegeaufwand oder fehlender häuslicher Unterstützung.
Die Kosten setzen sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil (einrichtungseinheitlich, unabhängig vom Pflegegrad), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammen. Der pflegebedingte Eigenanteil liegt je nach Bundesland und Einrichtung bei ca. 800–1.500 € monatlich. Hinzu kommen ca. 400–800 € für Unterkunft/Verpflegung und 300–500 € Investitionskosten. Die Pflegekasse übernimmt einen Leistungsbetrag je nach Pflegegrad und zahlt einen Entlastungszuschlag auf den Eigenanteil.
Stationäre Pflege ist sinnvoll, wenn die häusliche Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann – z. B. bei fortgeschrittener Demenz mit Weglauftendenz, sehr hohem Pflegebedarf rund um die Uhr, fehlenden Angehörigen oder Überlastung der pflegenden Angehörigen. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann ein Übergang in die stationäre Pflege notwendig werden.

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