Grundpflege – Definition & Bedeutung
Grundpflege umfasst die alltägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Also alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die nicht ärztlich verordnet werden müssen. Sie bildet den Kern der ambulanten Pflege und wird über die Pflegeversicherung finanziert.
Was gehört zur Grundpflege?
Die Grundpflege gliedert sich in mehrere Bereiche:
- Körperpflege – Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Toilettengang
- Ernährung – Mundgerechte Zubereitung der Nahrung, Hilfe beim Essen und Trinken
- Mobilität – Aufstehen, Zubettgehen, Umlagern, Transfers (z. B. Bett, Rollstuhl), Treppensteigen
- An- und Auskleiden – Hilfe beim Anziehen, Umziehen und Auswählen passender Kleidung
Finanzierung und Abgrenzung zur Behandlungspflege
Grundpflege wird über die Pflegeversicherung (SGB XI) finanziert. Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige Pflegesachleistungen nutzen, um einen ambulanten Pflegedienst mit der Grundpflege zu beauftragen. Alternativ erhalten pflegende Angehörige Pflegegeld.
Im Unterschied dazu wird die Behandlungspflege ärztlich verordnet und über die Krankenversicherung (SGB V) bezahlt. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe. Sie ist unabhängig vom Pflegegrad. In der Praxis erbringen ambulante Pflegedienste häufig beide Leistungsarten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur ambulanten Pflege.
Häufig gestellte Fragen
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