Pflegekasse – Definition & Bedeutung
Die Pflegekasse ist die zentrale Anlaufstelle für alle Leistungen der Pflegeversicherung: Hier wird der Pflegegrad beantragt, hier werden Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Zuschüsse bewilligt. Jede Krankenkasse führt eine eigene Pflegekasse – ein separater Beitritt ist nicht nötig.
Aufgaben der Pflegekasse
- Leistungsentscheidungen – Bewilligung von Pflegegraden auf Basis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
- Auszahlung der Leistungen – Pflegegeld, Abrechnung der Sachleistungen mit dem Pflegedienst, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und mehr.
- Zuschüsse – z. B. für Pflegehilfsmittel, den Hausnotruf und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
- Beratung – gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
- Soziale Absicherung der Pflegepersonen – Renten- und Unfallversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige.
Antrag und Fristen
Leistungen der Pflegekasse gibt es nur auf Antrag – und erst ab dem Monat der Antragstellung. Ein Anruf genügt, um den Antrag zu stellen; die Pflegekasse sendet dann die Formulare zu. Über den Antrag muss grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen entschieden werden, sonst drohen der Kasse Verzugszahlungen.
Häufig gestellte Fragen
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