Pflegeberatung – Definition & Bedeutung
Pflegeberatung ist ein gesetzlich verankerter Anspruch (§ 7a SGB XI) auf individuelle und kostenlose Beratung rund um die Pflege. Sie unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei, sich im komplexen System der Pflegeleistungen zurechtzufinden – von der Antragstellung über die Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes bis zur Koordination verschiedener Hilfsangebote.
Anspruch und Zugang
Folgende Personen haben Anspruch auf Pflegeberatung:
- Alle Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung beantragen oder bereits erhalten
- Pflegende Angehörige und andere Pflegepersonen
Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anbieten. Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Wer bietet Pflegeberatung an?
- Pflegekassen – eigene Pflegeberater (§ 7a SGB XI)
- Pflegestützpunkte – trägerübergreifende Beratungsstellen vor Ort, gemeinsam von Pflege- und Krankenkassen sowie Kommunen betrieben
- Kommunale Beratungsstellen – z. B. Seniorenbüros oder Beratungsstellen der Kommunen
- Unabhängige Beratung – z. B. durch Verbraucherzentralen, Sozialverbände oder Vereine wie wir pflegen e.V.
Was wird beraten?
Eine Pflegeberatung umfasst typischerweise:
- Ermittlung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs
- Information über Pflegegrade, Leistungen und Finanzierungsmöglichkeiten
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
- Unterstützung bei Anträgen, z. B. auf Pflegegeld, Verhinderungspflege oder Entlastungsbetrag
- Vermittlung passender Angebote und Dienstleister
Häufig gestellte Fragen
Weiterführende Ratgeber-Artikel
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Ambulante Pflege
Ambulante Pflege bezeichnet die pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung durch professionelle Pflegedienste.
Behandlungspflege
Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegemaßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe, die ärztlich verordnet werden.
Dekubitus
Ein Dekubitus (Druckgeschwür) ist eine Haut- und Gewebeschädigung durch anhaltenden Druck, die vor allem bei bettlägerigen Menschen auftritt.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene monatliche Leistung von 131 € für alle Pflegegrade zur Finanzierung von Entlastungsangeboten.