Hausnotruf – Definition & Bedeutung
Der Hausnotruf gibt alleinlebenden pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen Sicherheit: Ein Knopfdruck auf den Funksender am Handgelenk oder um den Hals genügt, um jederzeit Hilfe zu rufen – auch wenn das Telefon unerreichbar ist, etwa nach einem Sturz.
So funktioniert der Hausnotruf
- Basisstation – wird an Telefonleitung oder Mobilfunk angeschlossen und hat eine Freisprechfunktion für die ganze Wohnung.
- Funksender – wasserdichtes Armband oder Halskette mit Notrufknopf, auch unter der Dusche tragbar.
- Notrufzentrale – rund um die Uhr besetzt; sie spricht mit der betroffenen Person und alarmiert je nach Lage Angehörige, den Bereitschaftsdienst oder den Rettungsdienst.
- Zusatzoptionen – Schlüsselhinterlegung, Sturz- und Rauchsensoren, tägliche Sicherheitsmeldung (privat zu zahlen).
Kosten und Kostenübernahme
Der Hausnotruf ist als Pflegehilfsmittel anerkannt. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 die Kosten des Basispakets in Höhe von 25,50 € pro Monat, wenn die pflegebedürftige Person überwiegend allein lebt oder Mitbewohner im Notfall keine Hilfe holen könnten.
Der Hausnotruf ist oft ein Baustein, mit dem ambulante Pflege zu Hause länger möglich bleibt – gerade in Kombination mit einem Pflegedienst und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Häufig gestellte Fragen
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