Pflegehilfsmittel – Definition & Bedeutung
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen fördern. Sie werden von der Pflegekasse finanziert und stehen allen Personen mit anerkanntem Pflegegrad zu, die zu Hause versorgt werden.
Zwei Arten von Pflegehilfsmitteln
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis unterscheidet zwei Kategorien:
| Art | Beispiele | Kostenübernahme |
|---|---|---|
| Zum Verbrauch bestimmt (Produktgruppe 54) | Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz | Bis zu 42 €/Monat pauschal |
| Technische Pflegehilfsmittel (Produktgruppen 50–53) | Pflegebetten, Lagerungshilfen, Notrufsysteme, Wechseldruckmatratzen | Leihgabe oder Kauf (Zuzahlung max. 25 €) |
Antragstellung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können formlos bei der Pflegekasse beantragt werden. Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung und liefern eine monatliche Box mit den benötigten Materialien direkt nach Hause. Für technische Pflegehilfsmittel wird häufig eine ärztliche Empfehlung oder ein Pflegegutachten herangezogen, eine ärztliche Verordnung ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Abgrenzung zu Hilfsmitteln der Krankenkasse
Pflegehilfsmittel (SGB XI, Pflegekasse) sind nicht mit den Hilfsmitteln der Krankenkasse (SGB V) zu verwechseln. Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen oder Hörgeräte dienen der medizinischen Behandlung und werden ärztlich verordnet. Pflegehilfsmittel dienen dagegen der Erleichterung der pflegerischen Versorgung. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander und können kombiniert werden.
Häufig gestellte Fragen
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