Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.07.2026 · Pflege-Glossar

Türschwellen, enge Bäder, steile Treppen: Oft scheitert die Pflege zu Hause nicht am Willen, sondern an der Wohnung. Für Umbauten, die die häusliche Pflege möglich machen oder erleichtern, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme – bereits ab Pflegegrad 1.

Typische Maßnahmen

  • Badumbau – bodengleiche Dusche, unterfahrbares Waschbecken, Haltegriffe.
  • Treppenlift oder Rampe – Überwindung von Stufen innerhalb und außerhalb der Wohnung.
  • Türverbreiterung und Schwellenabbau – für Rollator und Rollstuhl.
  • Umzugskosten – auch ein Umzug in eine pflegegerechte Wohnung kann bezuschusst werden.

Kleinere Alltagshilfen wie Duschhocker oder Toilettensitzerhöhungen zählen dagegen zu den Pflegehilfsmitteln und werden separat finanziert – ebenso wie der Hausnotruf.

Voraussetzungen und Antrag

  • Pflegegrad 1 bis 5 – bereits der niedrigste Pflegegrad genügt.
  • Zweck – Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen bzw. erheblich erleichtern oder die Selbständigkeit fördern.
  • Antrag vor Umbaubeginn – mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen.
  • Je Gesamtmaßnahme – Alle zum selben Zeitpunkt nötigen Umbauten gelten als eine Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation später wesentlich (z. B. höherer Pflegegrad, Rollstuhl), gibt es erneut bis zu 4.180 €.
Tipp – Beratung nutzen: Lassen Sie sich vor dem Antrag von einer Pflegeberatung oder einer Wohnberatungsstelle unterstützen. Sie helfen, alle sinnvollen Umbauten in einer Gesamtmaßnahme zu bündeln und die Begründung für die Pflegekasse zu formulieren.

Häufig gestellte Fragen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) sind bauliche Veränderungen der Wohnung, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbständigkeit wiederherstellen – z. B. ein barrierefreier Badumbau, ein Treppenlift, verbreiterte Türen oder der Abbau von Türschwellen.
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Gesamtmaßnahme – ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einer Wohnung, kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 € (viermal 4.180 €) erhöhen. Verändert sich die Pflegesituation später wesentlich, kann ein neuer Zuschuss beantragt werden.
Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Umbauarbeiten bei der Pflegekasse – mit Kostenvoranschlag und kurzer Begründung, warum der Umbau die Pflege erleichtert. Hilfreich ist eine Empfehlung aus der MD-Begutachtung oder einer Pflegeberatung. Nach Bewilligung wird der Zuschuss gegen Rechnung ausgezahlt.

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