Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Definition & Bedeutung
Türschwellen, enge Bäder, steile Treppen: Oft scheitert die Pflege zu Hause nicht am Willen, sondern an der Wohnung. Für Umbauten, die die häusliche Pflege möglich machen oder erleichtern, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme – bereits ab Pflegegrad 1.
Typische Maßnahmen
- Badumbau – bodengleiche Dusche, unterfahrbares Waschbecken, Haltegriffe.
- Treppenlift oder Rampe – Überwindung von Stufen innerhalb und außerhalb der Wohnung.
- Türverbreiterung und Schwellenabbau – für Rollator und Rollstuhl.
- Umzugskosten – auch ein Umzug in eine pflegegerechte Wohnung kann bezuschusst werden.
Kleinere Alltagshilfen wie Duschhocker oder Toilettensitzerhöhungen zählen dagegen zu den Pflegehilfsmitteln und werden separat finanziert – ebenso wie der Hausnotruf.
Voraussetzungen und Antrag
- Pflegegrad 1 bis 5 – bereits der niedrigste Pflegegrad genügt.
- Zweck – Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen bzw. erheblich erleichtern oder die Selbständigkeit fördern.
- Antrag vor Umbaubeginn – mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen.
- Je Gesamtmaßnahme – Alle zum selben Zeitpunkt nötigen Umbauten gelten als eine Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation später wesentlich (z. B. höherer Pflegegrad, Rollstuhl), gibt es erneut bis zu 4.180 €.
Häufig gestellte Fragen
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