Pflegegrad 1: Leistungen, Voraussetzungen & Antrag

Aktualisiert: 15.03.2026 · Pflege-Ratgeber

Pflegegrad 1 wird bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit vergeben. Betroffene kommen im Alltag weitgehend allein zurecht, benötigen aber in einzelnen Bereichen Unterstützung. Obwohl kein Pflegegeld gezahlt wird, eröffnet Pflegegrad 1 den Zugang zu wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Die Einstufung in Pflegegrad 1 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI). Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet und zu einem Gesamtpunktwert zusammengerechnet.

Kriterium Details
Punktwert (NBI) 12,5 bis unter 27 Punkte
Grad der Beeinträchtigung Gering
Typische Situationen Leichte Einschränkungen bei Mobilität oder Körperpflege, beginnende Vergesslichkeit, gelegentlicher Unterstützungsbedarf im Haushalt
Tipp: Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner, um vorab einzuschätzen, ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 1 erfüllt sein könnten.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 unterscheidet sich von den höheren Pflegegraden: Es gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Dennoch stehen Betroffenen wichtige Unterstützungsleistungen zu.

Leistung Betrag / Umfang
Pflegegeld – (kein Anspruch)
Pflegesachleistungen – (kein Anspruch)
Entlastungsbetrag 131 € / Monat
Pflegeberatung Kostenlos (§ 7a SGB XI)
Pflegehilfsmittel (Verbrauch) Bis zu 42 € / Monat
Wohnraumanpassung Bis zu 4.180 € je Maßnahme
Vollstationäre Pflege 131 € / Monat
Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) 53 € / Monat
Pflegekurse für Angehörige Kostenlos

Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung

Bei Pflegegrad 1 entfällt die Unterscheidung zwischen Pflegegeld und Sachleistungen, da beides nicht gewährt wird. Erst ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige zwischen drei Optionen wählen:

  • Pflegegeld – für die Pflege durch Angehörige oder Freunde
  • Sachleistungen – für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Kombinationsleistung – anteilige Nutzung beider Leistungsarten
Gut zu wissen: Der Entlastungsbetrag von 131 € kann bei Pflegegrad 1 auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung (z. B. Hilfe beim Waschen oder Anziehen) eingesetzt werden. Diese Sonderregelung gilt nur für Pflegegrad 1.

Weitere Leistungen und Tipps

Auch mit Pflegegrad 1 können Sie wichtige Weichen stellen:

  • Pflegeberatung nutzen: Lassen Sie sich kostenlos beraten – die Pflegekasse vermittelt Ihnen einen Berater, der Ihre individuelle Situation analysiert und einen Versorgungsplan erstellt.
  • Wohnraumanpassung beantragen: Barrieren abbauen, bevor sie zum Problem werden – z. B. Haltegriffe im Bad, Türverbreiterungen oder ein Treppenlift (bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme).
  • Pflegehilfsmittel bestellen: Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen werden bis 42 € monatlich erstattet.
  • Höherstufung im Blick behalten: Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen.
  • Entlastungsbetrag gezielt einsetzen: Nicht verbrauchte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart und ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden.
Nächster Schritt: Sie möchten einen Pflegegrad beantragen? Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung führt Sie durch den gesamten Prozess.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Sie erhalten jedoch den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.
Für Pflegegrad 1 benötigen Sie einen Gesamtpunktwert von 12,5 bis unter 27 Punkten im Neuen Begutachtungsinstrument (NBI). Dies entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann für anerkannte Entlastungsangebote eingesetzt werden, z. B. Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen oder teilstationäre Tages-/Nachtpflege. Nicht verbrauchte Beträge können ins Folgequartal übertragen werden.
Ja, auch wenn kein Pflegegeld gezahlt wird. Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie Zugang zu wichtigen Leistungen: den Entlastungsbetrag (131 €/Monat), kostenlose Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat) und bis zu 4.180 € für Wohnraumanpassung.
Ja. Wenn sich der Pflegebedarf erhöht, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Höherstufungsantrag stellen. Es findet dann eine erneute Begutachtung durch den MD statt. Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld und Sachleistungen.

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