Pflegegrad 1: Leistungen, Voraussetzungen & Antrag
Pflegegrad 1 wird bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit vergeben. Betroffene kommen im Alltag weitgehend allein zurecht, benötigen aber in einzelnen Bereichen Unterstützung. Obwohl kein Pflegegeld gezahlt wird, eröffnet Pflegegrad 1 den Zugang zu wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung.
Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Die Einstufung in Pflegegrad 1 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI). Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet und zu einem Gesamtpunktwert zusammengerechnet.
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Punktwert (NBI) | 12,5 bis unter 27 Punkte |
| Grad der Beeinträchtigung | Gering |
| Typische Situationen | Leichte Einschränkungen bei Mobilität oder Körperpflege, beginnende Vergesslichkeit, gelegentlicher Unterstützungsbedarf im Haushalt |
Leistungen bei Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 unterscheidet sich von den höheren Pflegegraden: Es gibt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Dennoch stehen Betroffenen wichtige Unterstützungsleistungen zu.
| Leistung | Betrag / Umfang |
|---|---|
| Pflegegeld | – (kein Anspruch) |
| Pflegesachleistungen | – (kein Anspruch) |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat |
| Pflegeberatung | Kostenlos (§ 7a SGB XI) |
| Pflegehilfsmittel (Verbrauch) | Bis zu 42 € / Monat |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Vollstationäre Pflege | 131 € / Monat |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) | 53 € / Monat |
| Pflegekurse für Angehörige | Kostenlos |
Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung
Bei Pflegegrad 1 entfällt die Unterscheidung zwischen Pflegegeld und Sachleistungen, da beides nicht gewährt wird. Erst ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige zwischen drei Optionen wählen:
- Pflegegeld – für die Pflege durch Angehörige oder Freunde
- Sachleistungen – für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
- Kombinationsleistung – anteilige Nutzung beider Leistungsarten
Weitere Leistungen und Tipps
Auch mit Pflegegrad 1 können Sie wichtige Weichen stellen:
- Pflegeberatung nutzen: Lassen Sie sich kostenlos beraten – die Pflegekasse vermittelt Ihnen einen Berater, der Ihre individuelle Situation analysiert und einen Versorgungsplan erstellt.
- Wohnraumanpassung beantragen: Barrieren abbauen, bevor sie zum Problem werden – z. B. Haltegriffe im Bad, Türverbreiterungen oder ein Treppenlift (bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme).
- Pflegehilfsmittel bestellen: Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen werden bis 42 € monatlich erstattet.
- Höherstufung im Blick behalten: Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen.
- Entlastungsbetrag gezielt einsetzen: Nicht verbrauchte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart und ins erste Halbjahr des Folgejahres übertragen werden.
Häufig gestellte Fragen
Pflegedienst in Ihrer Nähe finden
Vergleichen Sie kostenlos Pflegedienste in Ihrer Region und finden Sie die passende Unterstützung.
Jetzt Pflegedienst finden →Verwandte Ratgeber-Artikel
Pflegegrade
Pflegegrade 1 bis 5 im Überblick: Voraussetzungen, Leistungen und Unterschiede. Erfahren Sie, welcher Pflegegrad zu Ihrer Situation passt.
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung. Pflegegeld, Sachleistungen und alle Ansprüche auf einen Blick.
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Alle Leistungen, Pflegegeld-Beträge und Antragsweg.
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Leistungen, Voraussetzungen und Tipps für Angehörige.