Verhinderungspflege 2026: Anspruch, Höhe & Abrechnung
Wenn die Pflegeperson einmal ausfällt, sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe, springt die Verhinderungspflege ein. Sie sichert die Pflege zu Hause ab und entlastet pflegende Angehörige. Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf bis zu 3.539 € pro Jahr.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Die Pflege wird dann ersatzweise durch andere Personen oder einen professionellen Pflegedienst übernommen.
Voraussetzungen
- Pflegegrad 2 oder höher – bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch.
- 6 Monate Vorpflegezeit – die pflegebedürftige Person muss vor der ersten Inanspruchnahme mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein.
- Häusliche Pflege – die reguläre Pflege findet zu Hause statt (nicht in einer stationären Einrichtung).
Leistungsumfang 2026
| Leistung | Umfang |
|---|---|
| Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- + Kurzzeitpflege) | Bis zu 3.539 € / Jahr |
| Maximale Dauer pro Kalenderjahr | Bis zu 6 Wochen (42 Tage) |
| Pflegegeld während Verhinderungspflege | 50 % für bis zu 6 Wochen |
Wer kann Verhinderungspflege leisten?
Grundsätzlich kann jede Person oder Einrichtung die Verhinderungspflege übernehmen. Allerdings unterscheidet sich die Erstattungshöhe:
Professionelle Ersatzpflege
- Zugelassene Pflegedienste, Einzelpflegekräfte oder stationäre Einrichtungen
- Erstattung der tatsächlichen Kosten bis zum Gesamtbetrag von 3.539 €
Ersatzpflege durch nahe Angehörige
- Verwandte bis zum 2. Grad oder Personen im selben Haushalt
- Erstattung begrenzt auf das 1,5-fache des Pflegegeldes:
| Pflegegrad | 1,5-faches Pflegegeld (max. 6 Wochen) |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 520,50 € |
| Pflegegrad 3 | 898,50 € |
| Pflegegrad 4 | 1.200 € |
| Pflegegrad 5 | 1.485 € |
Zusätzlich können nachgewiesene Aufwendungen (Fahrtkosten, Verdienstausfall) bis zum Gesamtbetrag von 3.539 € erstattet werden.
Stundenweise Verhinderungspflege
Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, z. B. wenn die Pflegeperson regelmäßig einen Arzttermin wahrnimmt oder an einer Selbsthilfegruppe teilnimmt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag):
- Wird das Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt.
- Die Tage werden nicht auf die 42-Tage-Grenze angerechnet.
- Nur die tatsächlichen Kosten werden vom Jahresbudget abgezogen.
Verhinderungspflege beantragen
- Antrag bei der Pflegekasse – formlos per Telefon, Brief oder Online-Portal.
- Nachweise sammeln – Rechnungen des Pflegedienstes oder Quittungen der Ersatzpflegeperson.
- Erstattung beantragen – Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Die Erstattung kann auch rückwirkend innerhalb des Kalenderjahres erfolgen.
Häufig gestellte Fragen
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