Pflegevertrag – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.03.2026 · Pflege-Glossar

Der Pflegevertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen pflegebedürftiger Person und ambulantem Pflegedienst. Er stellt sicher, dass Leistungen, Kosten und Rechte klar geregelt sind und schützt damit vor allem die Pflegebedürftigen. Gesetzlich verankert ist der Pflegevertrag in § 120 SGB XI.

Was muss im Pflegevertrag stehen?

Bevor ein Pflegedienst seine Arbeit aufnimmt, muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Folgende Inhalte sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • Leistungsumfang – Welche Leistungen werden erbracht? Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung oder Betreuungsleistungen müssen einzeln aufgeführt werden.
  • Kosten und Vergütung – Die Vergütung muss transparent aufgeschlüsselt sein: Was übernimmt die Pflegekasse, was ist Eigenanteil?
  • Leistungszeiten – Wann und wie oft kommt der Pflegedienst? Einsatztage und -zeiten sollten konkret benannt sein.
  • Kündigungsregelungen – Die Rechte beider Seiten bei Vertragsbeendigung.
  • Ansprechpartner – Name und Erreichbarkeit der verantwortlichen Pflegefachkraft.

Unser Ratgeber zur Auswahl eines Pflegedienstes gibt Ihnen weitere Hinweise, worauf Sie beim Vertragsschluss achten sollten.

Ihre Rechte als Pflegebedürftiger

Der Gesetzgeber stellt Pflegebedürftige bewusst unter besonderen Schutz. Die wichtigsten Rechte im Überblick:

  • Jederzeitiges Kündigungsrecht – Sie können den Pflegevertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Kündigungsfrist müssen Sie nicht einhalten.
  • 14-Tage-Widerrufsrecht – Nach Vertragsschluss haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
  • Transparenz – Der Pflegedienst muss Ihnen vor Vertragsschluss einen Kostenvoranschlag vorlegen.
Tipp – Kündigungsrecht: Der Pflegevertrag kann von der pflegebedürftigen Person jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Kündigungsfristen verunsichern. Dieses Recht ist gesetzlich in § 120 SGB XI verankert und kann vertraglich nicht eingeschränkt werden.

Worauf sollten Sie achten?

Prüfen Sie den Pflegevertrag sorgfältig, bevor Sie unterschreiben. Achten Sie darauf, dass alle vereinbarten Leistungen einzeln aufgeführt sind und die Kosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden. Vergleichen Sie die Preise mit den Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen. Nehmen Sie sich Zeit – ein seriöser Pflegedienst wie eine Sozialstation wird Sie niemals zu einer sofortigen Unterschrift drängen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Pflegevertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer pflegebedürftigen Person (oder deren gesetzlicher Vertretung) und einem ambulanten Pflegedienst. Er regelt den Umfang der Leistungen, die Kosten, Kündigungsrechte und weitere Rechte und Pflichten beider Seiten. Die gesetzliche Grundlage bildet § 120 SGB XI.
Ein Pflegevertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: Art, Inhalt und Umfang der Leistungen (Leistungskatalog), die vereinbarten Vergütungen mit Aufschlüsselung der Kosten, Angaben zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse und den verbleibenden Eigenanteil, die Kündigungsmodalitäten sowie Regelungen zu Leistungsänderungen und Haftung.
Ja. Pflegebedürftige können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI). Zudem besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss. Der Pflegedienst hingegen kann nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist und aus wichtigem Grund kündigen.

Weiterführende Ratgeber-Artikel

Pflegedienst in Ihrer Nähe finden

Vergleichen Sie kostenlos Pflegedienste in Ihrer Region und finden Sie die passende Unterstützung.

Jetzt Pflegedienst finden →

Weitere Glossar-Begriffe