Pflegestufe – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.03.2026 · Pflege-Glossar

Pflegestufen waren das Einstufungssystem der deutschen Pflegeversicherung von 1995 bis Ende 2016. Seit dem 1. Januar 2017 wurden sie durch die fünf Pflegegrade ersetzt, die eine deutlich gerechtere Bewertung der Pflegebedürftigkeit ermöglichen.

Das alte System: Pflegestufen 0–III

Pflegestufe Bezeichnung Zeitaufwand/Tag
Stufe 0 Eingeschränkte Alltagskompetenz (z. B. Demenz) kein Mindestaufwand
Stufe I Erhebliche Pflegebedürftigkeit mind. 90 Minuten
Stufe II Schwere Pflegebedürftigkeit mind. 3 Stunden
Stufe III Schwerste Pflegebedürftigkeit mind. 5 Stunden
Härtefall Außergewöhnlich hoher Pflegebedarf mind. 7 Stunden

Die Einstufung erfolgte durch den damaligen MDK (heute Medizinischer Dienst), der den täglichen Zeitaufwand für Körperpflege, Ernährung und Mobilität ermittelte.

Warum die Pflegestufen abgeschafft wurden

Das zeitbasierte System hatte erhebliche Schwächen: Es konzentrierte sich fast ausschließlich auf den körperlichen Pflegebedarf. Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen, die zwar wenig körperliche Pflege, aber intensive Betreuung und Beaufsichtigung benötigten, erhielten oft keine oder nur eine sehr niedrige Einstufung. Mit den neuen Pflegegraden wird seit 2017 die Selbstständigkeit insgesamt bewertet, unabhängig davon, ob die Einschränkungen körperlicher, kognitiver oder psychischer Natur sind. Einen vollständigen Überblick über das aktuelle System finden Sie im Ratgeber zu den Pflegegraden.

Bestandsschutz bei der Überleitung: Niemand musste 2017 einen neuen Antrag stellen. Die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade erfolgte automatisch. Es gilt Bestandsschutz: Wer durch die Umstellung höhere Leistungen erhielt, behält diese dauerhaft. Wer weniger erhalten hätte, wird auf dem bisherigen Niveau geschützt.

Überleitung: So wurden Pflegestufen umgerechnet

Alte Pflegestufe Neuer Pflegegrad (somatisch) Neuer Pflegegrad (kognitiv)
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe II Pflegegrad 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe III Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Härtefall Pflegegrad 5 Pflegegrad 5

Die Faustregel: Rein körperlich Beeinträchtigte (somatisch) erhielten den nächsthöheren Pflegegrad (+1). Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (kognitiv, z. B. Demenz) wurden zwei Stufen hochgestuft (+2) und profitierten damit besonders von der Umstellung.

Häufig gestellte Fragen

Pflegestufen (0–III) waren das Einstufungssystem der Pflegeversicherung bis Ende 2016. Sie bewerteten die Pflegebedürftigkeit anhand des täglichen Zeitaufwands für körperliche Pflege: Pflegestufe I erforderte mindestens 90 Minuten, Stufe II mindestens 3 Stunden und Stufe III mindestens 5 Stunden Hilfebedarf pro Tag. Zusätzlich gab es die sogenannte Pflegestufe 0 für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz).
Das alte System hatte einen gravierenden Mangel: Es bewertete fast ausschließlich den körperlichen Hilfebedarf. Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen erhielten oft zu niedrige Einstufungen, obwohl sie umfassende Betreuung benötigten. Die neuen Pflegegrade messen stattdessen die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit insgesamt – körperlich, kognitiv und psychisch.
Zum 1. Januar 2017 wurden alle bestehenden Einstufungen automatisch übergeleitet: Personen mit rein körperlichen Einschränkungen erhielten den nächsthöheren Pflegegrad (z. B. Pflegestufe I → Pflegegrad 2). Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) wurden zwei Stufen hochgestuft (z. B. Pflegestufe I → Pflegegrad 3). Niemand musste einen neuen Antrag stellen, und es galt Bestandsschutz.

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