Pflege-WG – Definition & Bedeutung
Eine Pflege-WG – offiziell ambulant betreute Wohngemeinschaft – verbindet das Beste aus zwei Welten: familienähnliches Wohnen in kleiner Gemeinschaft und professionelle Versorgung durch einen Pflegedienst. Sie ist eine Alternative, wenn das Alleinleben nicht mehr geht, ein Umzug in die stationäre Pflege aber (noch) nicht gewünscht ist.
So funktioniert eine Pflege-WG
- Kleine Gemeinschaft – meist 6 bis 12 Bewohner mit eigenem Zimmer und gemeinschaftlicher Küche und Wohnbereich.
- Ambulante Versorgung – ein frei wählbarer ambulanter Pflegedienst übernimmt Pflege und Betreuung; rechtlich bleiben die Bewohner Mieter.
- Präsenzkräfte – kümmern sich um Haushalt, Mahlzeiten und Alltagsgestaltung, häufig rund um die Uhr anwesend.
- Selbstbestimmung – Bewohner bzw. Angehörige entscheiden gemeinsam über Alltag, Pflegedienst und Neuaufnahmen.
Finanzierung
Da die Pflege-WG rechtlich zur häuslichen Pflege zählt, stehen den Bewohnern die ambulanten Leistungen zu: Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder die Kombinationsleistung sowie der Entlastungsbetrag. Hinzu kommt der Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich für jeden anspruchsberechtigten Bewohner.
Viele Pflege-WGs haben einen Schwerpunkt auf Demenz oder außerklinische Intensivpflege. Da die Plätze begrenzt sind, lohnt sich eine frühzeitige Anfrage bei Pflegediensten in Ihrer Region, die Wohngemeinschaften betreuen.
Häufig gestellte Fragen
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24-Stunden-Pflege
24-Stunden-Pflege bezeichnet die Betreuung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft – tatsächlich eine Alltagsbegleitung, keine durchgehende Pflege rund um die Uhr.
Alltagsbegleiter
Alltagsbegleiter unterstützen pflegebedürftige Menschen bei Alltagsaktivitäten wie Einkaufen, Spaziergängen oder Behördengängen – finanzierbar über den Entlastungsbetrag.
Ambulante Pflege
Ambulante Pflege bezeichnet die pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung durch professionelle Pflegedienste.
Außerklinische Intensivpflege
Außerklinische Intensivpflege ist die dauerhafte Versorgung schwerstkranker Menschen mit hohem medizinischem Überwachungsbedarf – etwa bei Beatmung – außerhalb des Krankenhauses.