Pflege-WG – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.07.2026 · Pflege-Glossar

Eine Pflege-WG – offiziell ambulant betreute Wohngemeinschaft – verbindet das Beste aus zwei Welten: familienähnliches Wohnen in kleiner Gemeinschaft und professionelle Versorgung durch einen Pflegedienst. Sie ist eine Alternative, wenn das Alleinleben nicht mehr geht, ein Umzug in die stationäre Pflege aber (noch) nicht gewünscht ist.

So funktioniert eine Pflege-WG

  • Kleine Gemeinschaft – meist 6 bis 12 Bewohner mit eigenem Zimmer und gemeinschaftlicher Küche und Wohnbereich.
  • Ambulante Versorgung – ein frei wählbarer ambulanter Pflegedienst übernimmt Pflege und Betreuung; rechtlich bleiben die Bewohner Mieter.
  • Präsenzkräfte – kümmern sich um Haushalt, Mahlzeiten und Alltagsgestaltung, häufig rund um die Uhr anwesend.
  • Selbstbestimmung – Bewohner bzw. Angehörige entscheiden gemeinsam über Alltag, Pflegedienst und Neuaufnahmen.

Finanzierung

Da die Pflege-WG rechtlich zur häuslichen Pflege zählt, stehen den Bewohnern die ambulanten Leistungen zu: Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder die Kombinationsleistung sowie der Entlastungsbetrag. Hinzu kommt der Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich für jeden anspruchsberechtigten Bewohner.

Tipp – Gründungszuschuss: Wer eine neue Pflege-WG mitgründet, kann zusätzlich eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 € pro Person (maximal 10.452 € je WG) für den altersgerechten Umbau erhalten – kombinierbar mit den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

Viele Pflege-WGs haben einen Schwerpunkt auf Demenz oder außerklinische Intensivpflege. Da die Plätze begrenzt sind, lohnt sich eine frühzeitige Anfrage bei Pflegediensten in Ihrer Region, die Wohngemeinschaften betreuen.

Häufig gestellte Fragen

Eine Pflege-WG (ambulant betreute Wohngemeinschaft) ist eine Wohnform, in der meist 6 bis 12 pflegebedürftige Menschen zusammenleben. Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, Küche und Gemeinschaftsräume werden geteilt. Die Pflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, oft ergänzt durch Präsenzkräfte für Alltag und Betreuung.
Der Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI) beträgt 224 € monatlich und steht jedem Bewohner einer anerkannten ambulant betreuten Wohngemeinschaft ab Pflegegrad 1 zu. Er finanziert eine gemeinschaftlich beauftragte Person, die organisatorische, hauswirtschaftliche oder betreuende Aufgaben übernimmt.
Die Kosten setzen sich aus Miete, Haushaltskasse und Pflegekosten zusammen. Die Pflegekosten werden wie in der häuslichen Pflege über Pflegesachleistungen, Pflegegeld bzw. die Kombinationsleistung abgerechnet – zusätzlich gibt es den Wohngruppenzuschlag. Insgesamt liegt der Eigenanteil je nach Region oft zwischen 1.500 und 3.000 € monatlich.

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