Hauskrankenpflege – Definition & Bedeutung
Hauskrankenpflege (auch: häusliche Krankenpflege) ist eine ärztlich verordnete medizinische und pflegerische Versorgung im eigenen Zuhause gemäß § 37 SGB V. Sie wird von der Krankenversicherung finanziert und dient als Alternative zum Krankenhausaufenthalt oder zur Sicherung einer ambulanten Behandlung.
Die drei Formen der Hauskrankenpflege
Das Gesetz unterscheidet drei Varianten der Hauskrankenpflege:
- Krankenhausvermeidungspflege – Pflege zu Hause, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Umfasst Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Zeitlich begrenzt auf bis zu 4 Wochen (Verlängerung möglich).
- Sicherungspflege – Medizinische Maßnahmen zur Sicherung einer ärztlichen Behandlung, z. B. Wundversorgung nach einer Operation, Injektionen oder Medikamentengabe. Kann auch langfristig verordnet werden.
- Unterstützungspflege – Vorübergehende Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bei schwerer Krankheit, wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt. Begrenzt auf bis zu 4 Wochen.
Abgrenzung zur ambulanten Pflege
Hauskrankenpflege und ambulante Pflege werden häufig verwechselt, unterscheiden sich jedoch grundlegend:
- Hauskrankenpflege (SGB V) – Leistung der Krankenversicherung, ärztlich verordnet, in der Regel zeitlich begrenzt. Kein Pflegegrad erforderlich.
- Ambulante Pflege (SGB XI) – Dauerleistung der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 1. Umfasst Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
In der Praxis erbringen dieselben Pflegedienste beide Leistungsarten. Tipps zur Auswahl des passenden Dienstes finden Sie in unserem Ratgeber zur Pflegedienst-Auswahl.
Häufig gestellte Fragen
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Ambulante Pflege
Ambulante Pflege bezeichnet die pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung durch professionelle Pflegedienste.
Behandlungspflege
Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegemaßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe, die ärztlich verordnet werden.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene monatliche Leistung von 131 € für alle Pflegegrade zur Finanzierung von Entlastungsangeboten.
Grundpflege
Grundpflege umfasst die alltägliche Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die nicht ärztlich verordnet werden muss.