Nachtpflege – Definition & Bedeutung
Nachtpflege ist eine teilstationäre Versorgungsform: Die pflegebedürftige Person wird abends in eine Pflegeeinrichtung gebracht, dort betreut und versorgt – und kehrt morgens nach Hause zurück. Sie ergänzt die häusliche Pflege und ist das nächtliche Pendant zur Tagespflege.
Leistungen und Finanzierung
Für Tages- und Nachtpflege stellt die Pflegekasse ein eigenes Budget bereit, das nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet wird:
| Pflegegrad | Budget Tages-/Nachtpflege pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € |
Abgedeckt sind die pflegebedingten Kosten inklusive Betreuung und Fahrdienst. Für Unterkunft und Verpflegung fällt ein Eigenanteil an, der über den Entlastungsbetrag bezuschusst werden kann.
Nachtpflegeplätze sind seltener als Tagespflegeplätze und werden meist von Einrichtungen angeboten, die beide Formen kombinieren. Eine Pflegeberatung hilft bei der Suche nach Angeboten in Ihrer Region.
Häufig gestellte Fragen
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24-Stunden-Pflege
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Alltagsbegleiter unterstützen pflegebedürftige Menschen bei Alltagsaktivitäten wie Einkaufen, Spaziergängen oder Behördengängen – finanzierbar über den Entlastungsbetrag.
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