Palliativpflege – Definition & Bedeutung

Aktualisiert: 17.07.2026 · Pflege-Glossar

Palliativpflege begleitet Menschen mit unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankungen in ihrer letzten Lebensphase. Ihr Ziel ist nicht Heilung, sondern bestmögliche Lebensqualität: Schmerzen und Beschwerden lindern, Ängste auffangen und ein würdevolles Abschiednehmen ermöglichen – wenn möglich im eigenen Zuhause.

Formen der Palliativversorgung

  • Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) – Hausärzte und ambulante Pflegedienste mit Palliativerfahrung versorgen zu Hause.
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) – multiprofessionelle Teams für komplexe Situationen, ärztlich verordnet, mit 24-Stunden-Rufbereitschaft; die Krankenkasse trägt die Kosten vollständig.
  • Stationäres Hospiz – Einrichtung für die letzte Lebensphase, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist.
  • Palliativstation – Krankenhausabteilung zur Stabilisierung belastender Symptome, oft mit anschließender Rückkehr nach Hause.

Leistungen und Finanzierung

Palliativpflege kombiniert Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung: Die medizinische Behandlungspflege (z. B. Schmerzmittelgabe, Symptomkontrolle) und SAPV zahlt die Krankenkasse; daneben bestehen die regulären Ansprüche aus dem Pflegegrad – etwa Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Ambulante Hospizdienste begleiten zusätzlich ehrenamtlich und kostenfrei.

Für Angehörige: Sprechen Sie frühzeitig mit dem behandelnden Arzt über eine palliative Versorgung – SAPV kann auch schon parallel zu laufenden Behandlungen verordnet werden. Eine Pflegeberatung und ambulante Hospizdienste helfen, das passende Netz aus Pflegedienst, Ärzten und Ehrenamtlichen zu knüpfen.

Viele ambulante Pflegedienste weisen Palliativpflege als eigene Leistung aus – achten Sie bei der Auswahl auf entsprechende Erfahrung und Zusatzqualifikationen des Teams (z. B. Palliative-Care-Weiterbildung).

Häufig gestellte Fragen

Palliativpflege ist die pflegerische Begleitung schwerstkranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Im Mittelpunkt steht nicht die Heilung, sondern die Linderung von Schmerzen und belastenden Symptomen sowie der Erhalt von Lebensqualität und Würde – körperlich, psychisch, sozial und spirituell.
SAPV steht für spezialisierte ambulante Palliativversorgung (§ 37b SGB V). Ein Team aus Palliativärzten und Palliativpflegekräften betreut Menschen mit besonders komplexen Symptomen zu Hause – mit 24-Stunden-Rufbereitschaft. SAPV wird ärztlich verordnet und vollständig von der Krankenkasse bezahlt.
Ja – die meisten Menschen wünschen sich, zu Hause zu sterben. Möglich machen das ambulante Pflegedienste mit Palliativerfahrung, die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) durch Hausärzte, SAPV-Teams und ehrenamtliche ambulante Hospizdienste. Stationäre Alternativen sind Hospize und Palliativstationen.

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