Palliativpflege – Definition & Bedeutung
Palliativpflege begleitet Menschen mit unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankungen in ihrer letzten Lebensphase. Ihr Ziel ist nicht Heilung, sondern bestmögliche Lebensqualität: Schmerzen und Beschwerden lindern, Ängste auffangen und ein würdevolles Abschiednehmen ermöglichen – wenn möglich im eigenen Zuhause.
Formen der Palliativversorgung
- Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) – Hausärzte und ambulante Pflegedienste mit Palliativerfahrung versorgen zu Hause.
- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) – multiprofessionelle Teams für komplexe Situationen, ärztlich verordnet, mit 24-Stunden-Rufbereitschaft; die Krankenkasse trägt die Kosten vollständig.
- Stationäres Hospiz – Einrichtung für die letzte Lebensphase, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist.
- Palliativstation – Krankenhausabteilung zur Stabilisierung belastender Symptome, oft mit anschließender Rückkehr nach Hause.
Leistungen und Finanzierung
Palliativpflege kombiniert Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung: Die medizinische Behandlungspflege (z. B. Schmerzmittelgabe, Symptomkontrolle) und SAPV zahlt die Krankenkasse; daneben bestehen die regulären Ansprüche aus dem Pflegegrad – etwa Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Ambulante Hospizdienste begleiten zusätzlich ehrenamtlich und kostenfrei.
Viele ambulante Pflegedienste weisen Palliativpflege als eigene Leistung aus – achten Sie bei der Auswahl auf entsprechende Erfahrung und Zusatzqualifikationen des Teams (z. B. Palliative-Care-Weiterbildung).
Häufig gestellte Fragen
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24-Stunden-Pflege
24-Stunden-Pflege bezeichnet die Betreuung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft – tatsächlich eine Alltagsbegleitung, keine durchgehende Pflege rund um die Uhr.
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Alltagsbegleiter unterstützen pflegebedürftige Menschen bei Alltagsaktivitäten wie Einkaufen, Spaziergängen oder Behördengängen – finanzierbar über den Entlastungsbetrag.
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