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Reinigungsarbeiten

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Reinigungsarbeiten - Verfügbare Städte

Kategorie: Hauswirtschaftliche Versorgung

Verfügbar in 159 Städten in ganz Deutschland

Insgesamt 503 Pflegedienste bieten diese Leistung an

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Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Häufige Fragen zu Reinigungsarbeiten

Eine saubere Wohnung beugt Infektionen und Stürzen vor und sorgt dafür, dass sich pflegebedürftige Menschen zu Hause wohlfühlen. Zur Unterhaltsreinigung gehören:

  • Staubsaugen, Wischen und Staubwischen in den genutzten Räumen
  • Bad und Toilette reinigen
  • Küche sauber halten, Kühlschrank kontrollieren und auswischen
  • Müll entsorgen, Betten machen, Ordnung halten

Grundreinigungen, Fensterputzen in großem Umfang oder Entrümpelungen sind meist nicht Teil der Leistung oder werden gesondert vereinbart.

Ja. Die Reinigung der Wohnung gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung und damit zur Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Ab Pflegegrad 2 rechnet ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat genutzt werden, auch für anerkannte Haushaltshilfen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 lässt sich zusätzlich bis zu 40 % der ungenutzten Sachleistung für anerkannte Alltagsangebote verwenden.

Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit die Krankenkasse zeitlich begrenzt eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V übernehmen. Dafür braucht es eine ärztliche Bescheinigung.

Pflegedienste reinigen meist im Rahmen kurzer Hauswirtschaftseinsätze und konzentrieren sich auf das Nötigste. Anerkannte Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter haben oft mehr Zeit und sind günstiger. Eine gewerbliche Reinigungsfirma kann in der Regel nicht über die Pflegekasse abrechnen, ihre Arbeitskosten sind aber als haushaltsnahe Dienstleistung zu 20 % steuerlich absetzbar.

Üblich ist ein Reinigungseinsatz pro Woche von ein bis zwei Stunden, ergänzt durch kurze tägliche Handgriffe wie Abwasch und Bettenmachen während der Pflegeeinsätze. Ein Rechenbeispiel: Bei einem angenommenen Stundensatz von 35 € deckt der Entlastungsbetrag knapp vier Stunden im Monat, also etwa eine Stunde pro Woche. Wer mehr braucht, kombiniert Entlastungsbetrag und Sachleistung oder zahlt den Rest privat. Private Kosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar.

  • Welche Räume und Aufgaben sind vereinbart, und wie oft kommt die Hilfe?
  • Kommt möglichst immer dieselbe Person? Vertrauen ist bei Arbeiten in der Wohnung besonders wichtig.
  • Werden Stolperfallen wie lose Teppiche oder Kabel angesprochen?
  • Wer stellt Reinigungsmittel und Geräte?

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