Gartenarbeit
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Gartenarbeit - Verfügbare Städte
Kategorie: Hauswirtschaftliche Versorgung
Verfügbar in 180 Städten in ganz Deutschland
Insgesamt 346 Pflegedienste bieten diese Leistung an
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Häufige Fragen zu Gartenarbeit
Gemeint ist die laufende Pflege von Garten, Terrasse oder Balkon, damit das Zuhause bewohnbar und sicher bleibt. Typische Aufgaben sind:
- Rasen mähen, Laub rechen und Wege freihalten
- Unkraut jäten, Beete und Balkonpflanzen gießen
- Hecken und Sträucher in überschaubarem Umfang schneiden
- Gartenabfälle entsorgen, im Winter Schnee räumen und streuen
Größere Arbeiten wie Baumfällungen, Neuanlagen oder Pflasterarbeiten gehören nicht dazu. Dafür ist ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb zuständig.
Nicht als Pflegesachleistung: Die Sachleistung nach § 36 SGB XI deckt körperbezogene Pflege, Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung, also Einkaufen, Kochen, Putzen und Wäsche. Gartenarbeit zählt nicht dazu.
Finanzierbar ist sie aber häufig über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Er beträgt 131 € im Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Voraussetzung: Der Anbieter ist nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt, und Gartenarbeit gehört zu seinem anerkannten Leistungsumfang. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Fragen Sie deshalb vor Auftragsbeginn bei Anbieter und Pflegekasse nach. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.
Was die Pflegekasse nicht erstattet, lässt sich oft steuerlich geltend machen: Als haushaltsnahe Dienstleistung mindern 20 % der Arbeitskosten direkt die Einkommensteuer (§ 35a EStG), sofern Sie per Überweisung zahlen.
Ein Pflegedienst mit Gartenarbeit lohnt sich, wenn ohnehin Pflege oder Hauswirtschaft gebraucht wird: ein Ansprechpartner, eine Abrechnung mit der Kasse. Anerkannte Alltagshelfer und Nachbarschaftshilfen sind oft günstiger und flexibler. Ein gewerblicher Gärtner arbeitet professioneller, kann aber in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Ein Rechenbeispiel: Bei einem angenommenen Stundensatz von 35 € deckt der Entlastungsbetrag knapp vier Stunden Gartenarbeit im Monat. Das genügt für regelmäßiges Rasenmähen im Sommer, aber nicht für einen großen Herbstschnitt. Tipp: Wer den Betrag im Winter nicht verbraucht, kann das angesparte Guthaben im Frühjahr für die aufwendigeren Arbeiten nutzen. Wird der Betrag zugleich für Haushaltshilfe verwendet, lohnt es sich, gemeinsam mit dem Anbieter einen Jahresplan zu machen.
- Ist der Anbieter für den Entlastungsbetrag anerkannt, und schließt die Anerkennung Gartenarbeit ein?
- Wird der Stundensatz vorab schriftlich vereinbart, inklusive Anfahrt und Entsorgung?
- Bringt der Anbieter eigenes Werkzeug mit?
- Rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, oder müssen Sie in Vorleistung gehen?
Mehr zur Finanzierung lesen Sie im Ratgeber zum Entlastungsbetrag und in unserem Beitrag Entlastungsbetrag: 131 Euro clever nutzen. Wie Sie verbleibende Kosten absetzen, erklärt Pflegekosten von der Steuer absetzen.
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