Einkaufen
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Einkaufen - Verfügbare Städte
Kategorie: Hauswirtschaftliche Versorgung
Verfügbar in 215 Städten in ganz Deutschland
Insgesamt 692 Pflegedienste bieten diese Leistung an
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Häufige Fragen zu Einkaufen
Wer nicht mehr selbst einkaufen kann, verliert schnell ein Stück Selbstständigkeit. Die Einkaufshilfe sorgt dafür, dass Lebensmittel, Hygieneartikel und Dinge des täglichen Bedarfs zuverlässig im Haus sind. Dazu gehören:
- Einkaufsliste gemeinsam erstellen und Vorräte prüfen
- Einkauf erledigen, Waren einräumen, Abgelaufenes aussortieren
- Rezepte in der Apotheke einlösen
- Auf Wunsch gemeinsamer Einkauf, wenn die pflegebedürftige Person mitkommen möchte
Ja, auf mehreren Wegen. Einkaufen gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung und damit zur Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Ab Pflegegrad 2 kann ein zugelassener Pflegedienst den Einkauf direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Zusätzlich lässt sich der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von 131 € im Monat nutzen, schon ab Pflegegrad 1. Er gilt für Pflegedienste und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann außerdem bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistung für anerkannte Alltagsangebote umgewidmet werden. Die Waren selbst bezahlen Sie immer aus eigener Tasche.
Ein Pflegedienst ist sinnvoll, wenn er ohnehin ins Haus kommt: Einkauf und Pflege lassen sich in einem Einsatz verbinden. Anerkannte Alltagshelfer haben oft mehr Zeit und begleiten auch zum Einkauf. Lieferdienste sind bequem, ersetzen aber den persönlichen Kontakt nicht und lassen sich nicht über die Pflegekasse abrechnen.
Pflegedienste rechnen hauswirtschaftliche Leistungen je nach Bundesland in Zeiteinheiten oder als Leistungskomplex ab. Ein wöchentlicher Einkauf mit Einräumen dauert meist 45 bis 90 Minuten. Wer den Entlastungsbetrag nutzt, sollte ausrechnen, wie viele Einsätze er abdeckt: Bei einem angenommenen Stundensatz von 35 € reichen 131 € für knapp vier Stunden im Monat, also etwa einen Einkauf pro Woche. Legen Sie fest, ob der Einkauf allein erledigt wird oder gemeinsam, denn gemeinsames Einkaufen dauert länger, hält aber mobil.
- Wie wird mit Bargeld umgegangen? Seriöse Anbieter dokumentieren Ausgaben und legen Kassenbons vor.
- Werden besondere Ernährungsbedürfnisse berücksichtigt, etwa bei Diabetes oder Schluckstörungen?
- Gibt es feste Einkaufstage und eine verlässliche Vertretung bei Krankheit oder Urlaub?
Passend dazu: Mahlzeitenzubereitung und unser Beitrag zu Ernährung in der häuslichen Pflege. Wie sich Sachleistung und Entlastungsbetrag kombinieren lassen, erklärt Pflegeleistungen kombinieren.
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