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Haushaltsorganisation

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Haushaltsorganisation - Verfügbare Städte

Kategorie: Hauswirtschaftliche Versorgung

Verfügbar in 109 Städten in ganz Deutschland

Insgesamt 350 Pflegedienste bieten diese Leistung an

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Häufige Fragen zu Haushaltsorganisation

Oft fehlt nicht die Kraft für einzelne Aufgaben, sondern der Überblick: Was muss eingekauft werden, wann ist der nächste Arzttermin, ist die Stromrechnung bezahlt? Die Haushaltsorganisation schafft Struktur:

  • Wochenplan für Einkauf, Mahlzeiten, Reinigung und Termine erstellen
  • Vorräte, Medikamentenbestand und Haushaltsgeräte im Blick behalten
  • Handwerker, Lieferungen und Termine koordinieren
  • Einfache Haushaltskasse führen, Rechnungen ordnen

Besonders hilfreich ist das bei beginnender Demenz, nach einem Schlaganfall oder wenn Angehörige weit entfernt wohnen.

Die Planung und Organisation des Haushalts gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Ab Pflegegrad 2 kann ein zugelassener Pflegedienst sie im Rahmen der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI abrechnen, meist zusammen mit anderen hauswirtschaftlichen Leistungen. Ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung, der auch für anerkannte Alltagshelfer gilt. Wie die Leistung genau abgerechnet wird, hängt von den Vergütungsvereinbarungen im jeweiligen Bundesland ab.

Ein Pflegedienst ist erste Wahl, wenn ohnehin Pflege oder Hauswirtschaft im Haus stattfindet und die Organisation daran anknüpft. Alltagsbegleiter haben mehr Zeit für Gespräche und gemeinsame Planung. Angehörige behalten oft die Übersicht über Finanzen und Verträge. Klare Absprachen verhindern, dass Aufgaben doppelt oder gar nicht erledigt werden.

Frau M., 82 Jahre, lebt allein, ihre Tochter wohnt 300 Kilometer entfernt. Einmal pro Woche kommt eine Hauswirtschaftskraft des Pflegedienstes. Gemeinsam gehen sie den Wochenplan durch: Welche Termine stehen an, was fehlt im Kühlschrank, welche Post ist gekommen? Danach wird eingekauft und die Wohnung gereinigt. Die Tochter erhält eine kurze Rückmeldung per Telefon. So bleibt Frau M. in ihrem Alltag selbstständig, und die Tochter weiß, dass nichts liegen bleibt.

  • Wird die pflegebedürftige Person einbezogen, statt über sie hinweg zu organisieren?
  • Gibt es eine schriftliche Übersicht, die auch Angehörige einsehen können?
  • Ist geregelt, wer Zugriff auf Geld und Unterlagen hat?

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